Die Kommunen sind verpflichtet, die Grundversorgung der Bevölkerung mit Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge sicherzustellen. Zur Sicherstellung dieser Grundversorgung sind viele Aufgaben zu erledigen, die den Kommunen vom Bund oder dem Land gesetzlich auferlegt oder übertragen worden sind.

Es gibt zwei Arten von Pflichtaufgaben:

  • Die "weisungsfreien Pflichtaufgaben", bei denen das "Ob" der Aufgabenerledigung festgelegt ist und die Kommune nur über das "Wie" entscheiden kann.
  • Die Pflichtaufgaben zur "Erfüllung nach Weisung", bei denen die Kommune keinen Entscheidungsspielraum hat, da sowohl das "Ob", als auch das "Wie" vorgeschrieben sind.

Zu den "weisungsfreien Pflichtaufgaben" gehören beispielsweise Abwasserentsorgung, Unterhalt und Bau von Schulen oder die Anlage und der Unterhalt von Friedhöfen.

Zu den "Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung" gehören zum Beispiel Feuerschutz, Katastrophenschutz, Einwohnermeldeangelegenheiten oder die Durchführung von Wahlen.

Neben den Pflichaufgaben gibt es noch die so genannten "Freiwilligen Aufgaben".