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Damit Sie Ihre Trauung frühzeitig planen können, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihren Wunschtermin schon vor der Anmeldung der Eheschließung vorzumerken. Sowohl Trautermine innerhalb als auch außerhalb der Öffnungszeiten werden auf den Tag genau sechs Monate im Voraus um 0 Uhr freigeschaltet.
Schriftlich bestätigt und damit verbindlich wird Ihr Trautermin erst, wenn Sie Ihre Trauung innerhalb von 40 Tagen nach der Vormerkung mit allen erforderlichen Unterlagen persönlich bei uns angemeldet haben. Nutzen Sie für die Anmeldung bitte unsere extra eingerichtete Terminvereinbarung. Nach Abschluss der Vormerkung Ihres Trautermins können Sie über einen Link in Ihrer Bestätigungsmail einen separaten Kalender öffnen.
Wenn Sie innerhalb der nächsten 40 Tage einen Termin für Ihre Eheschließung haben, können wir Ihnen auch unter folgendem Kalender Termine zur Anmeldung der Eheschließung anbieten.
Welche Trauorte und Termine können über den Kalender vorgemerkt werden?
Über den Kalender können Sie Trautermine für folgende Zimmer vormerken:
Trautermin online
Was ist nach der Online-Vormerkung zu beachten?
Sobald Sie die Vormerkung absenden, erhalten Sie von uns eine E-Mail über die unverbindlichen Terminvormerkung.
Mit der Vormerkung Ihres Trautermins sollten Sie keine weiteren Verpflichtungen, wie zum Beispiel die Buchung eines Restaurants, eingehen, da die Terminvormerkung noch nicht verbindlich ist.
Verbindlich wird Ihr Trautermin erst, wenn Sie innerhalb von 40 Tagen nach der Vormerkung mit allen erforderlichen Unterlagen Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes angemeldet haben. Wenn Sie nicht innerhalb der Frist vorsprechen, löschen wir Ihre Vormerkung automatisch. Falls Sie es nicht schaffen, innerhalb der 40 Tage nach Terminreservierung im Standesamt zu erscheinen oder die Frist, zum Beispiel wegen fehlender Unterlagen, nicht einhalten können, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail. Geben Sie dabei Ihre Namen, Ihre Kontaktdaten und das Datum des reservierten Trautermins an.
Merken Sie bitte nur einen Trautermin vor. Wenn Sie mehrere Termine buchen, kann es passieren, dass alle für Sie reservierten Termine gelöscht werden.
Hinweise bei Auslandsbeteiligung
Wenn Sie, Ihr*e Partner*in eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, sind, abhängig vom jeweiligen Heimatland, besondere Dokumente erforderlich. Nutzen Sie deshalb im Vorfeld bitte das ausführliche, kostenlose Beratungsgespräch, bei dem wir auch auf Ihren gewünschten Trautermin eingehen. Sie erhalten dann von uns ein Merkblatt, in dem sämtliche erforderliche Unterlagen individuell für Sie aufgelistet sind.
Ihr Terminwunsch kann nur bestätigt werden, wenn Sie bei der Anmeldung Ihrer Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatstaates vorlegen können. Das Ehefähigkeitszeugnis ist in der Regel vom Tag der Ausstellung an sechs Monate gültig. Sowohl bei der Anmeldung als auch bei der Eheschließung muss die Gültigkeit vorliegen.
Kennt Ihr Heimatstaat kein Ehefähigkeitszeugnis, kann eine Terminbestätigung erst erfolgen, wenn die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses durch das Oberlandesgericht Köln vorliegt.