Diese Seite in leichter Sprache anzeigen

Sie wollen heiraten?

© panthermedia.net/Andriy Popov

Damit Sie Ihre Trauung frühzeitig planen können, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihren Wunschtermin schon vor der Anmeldung der Eheschließung vorzumerken. Sowohl Trautermine innerhalb als auch außerhalb der Öffnungszeiten werden auf den Tag genau sechs Monate im Voraus um 0 Uhr freigeschaltet.

Schriftlich bestätigt und damit verbindlich wird Ihr Trautermin erst, wenn Sie Ihre Trauung innerhalb von 30 Tagen nach der Vormerkung mit allen erforderlichen Unterlagen persönlich bei uns angemeldet haben. Nutzen Sie für die Anmeldung bitte unsere extra eingerichtete Terminvereinbarung. Nach Abschluss der Vormerkung Ihres Trautermins können Sie über einen Link in Ihrer Bestätigungsmail einen separaten Kalender öffnen.

Wenn Sie innerhalb der nächsten 40 Tage einen Termin für Ihre Eheschließung haben, können wir Ihnen auch unter folgendem Kalender Termine zur Anmeldung der Eheschließung anbieten. 

Terminvereinbarung Standesamt

Welche Trauorte und Termine können über den Kalender vorgemerkt werden?

Über den Kalender können Sie Trautermine von dienstags bis samstags für folgende Zimmer vormerken:

Rentkammer im Historischen Rathaus Turmkeller im Historischen Rathaus Rathaus – Spanischer Bau

Bitte beachten Sie, dass in unseren Trauzimmern außer Ihnen, eigenen im Haushalt lebenden Kindern, Ihrem*r Fotograf*in und einer gegebenenfalls erforderlichen dolmetschenden Person maximal 30 Personen zugelassen sind. Zu diesen 30 Personen zählen auch Kinder. Sollten Sie sich nicht professionell fotografisch begleiten lassen, können Sie stattdessen keine zusätzliche Person mitbringen.

Weitere Trauorte in Köln

Trautermin online

Was ist nach der Online-Vormerkung zu beachten?

Sobald Sie die Vormerkung absenden, erhalten Sie von uns eine E-Mail mit der Bestätigung Ihrer unverbindlichen Terminvormerkung.

Mit der Vormerkung Ihres Trautermins sollten Sie keine weiteren Verpflichtungen, wie zum Beispiel die Buchung eines Restaurants, eingehen, da die Terminvormerkung noch nicht verbindlich ist.

Verbindlich wird Ihr Trautermin erst, wenn Sie innerhalb von 30 Tagen nach der Vormerkung mit allen erforderlichen Unterlagen Ihre Eheschließung bei uns angemeldet haben. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, innerhalb der Frist vorzusprechen, wird Ihre Vormerkung automatisch gelöscht. Eine Verlängerung der Vormerkung ist nicht möglich. Etwaige Anfragen können nicht beantwortet werden.

Buchen Sie bitte nur einen Termin, damit möglichst viele Paare den Traukalender nutzen können. Durch Mehrfachbuchungen würden Sie Termine für andere Paare blockieren. Daher werden bei Mehrfachbuchungen alle Ihre Termine gelöscht.

Hinweise bei Auslandsbeteiligung

Wenn Sie, Ihr*e Partner*in eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, sind, abhängig vom jeweiligen Heimatland, besondere Dokumente erforderlich. Nutzen Sie deshalb im Vorfeld bitte das ausführliche, kostenlose Beratungsgespräch, bei dem wir auch auf Ihren gewünschten Trautermin eingehen. Sie erhalten dann von uns ein Merkblatt, in dem sämtliche erforderliche Unterlagen individuell für Sie aufgelistet sind.

Ihr Terminwunsch kann nur bestätigt werden, wenn Sie bei der Anmeldung Ihrer Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatstaates vorlegen können. Das Ehefähigkeitszeugnis ist in der Regel vom Tag der Ausstellung an sechs Monate gültig. Sowohl bei der Anmeldung als auch bei der Eheschließung muss die Gültigkeit vorliegen.

Kennt Ihr Heimatstaat kein Ehefähigkeitszeugnis, kann eine Terminvergabe und Terminbestätigung erst erfolgen, wenn die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses durch das Oberlandesgericht Köln vorliegt.

Bitte nutzen Sie unsere Terminvereinbarung online
Beratung vor Anmeldung einer Eheschließung bei ausländischer Staatsangehörigkeit

Kontakt