Rondorf soll vom Durchgangsverkehr entlastet werden
In Rondorf sollen circa 1.300 Wohneinheiten in unterschiedlichen Bauformen entstehen. Das geplante Baugebiet wollen wir durch eine neue Stadtbahnlinie an den öffentlichen Personennahverkehr anbinden. Darüber hinaus wollen wir den schon heute von starkem Durchgangsverkehr geprägten Stadtteil Rondorf durch eine Entflechtungsstraße entlasten und die Aufenthalts- und Wohnqualität erhöhen. Die durch den Ortskern verlaufende Rodenkirchener Straße (L 92) möchten wir im Sinne des Umweltverbundes umgestalten und damit für zu Fuß Gehende und Radfahrende attraktiver machen.
Am 16. Mai 2024 hat unser Rat den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Rondorf Nord-West gefasst und damit eine der größten laufenden Quartiersentwicklungen beschlossen. Der Bau der Entflechtungsstraße ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, das neue Wohngebiet zu realisieren. Sie soll die Verkehrsbeziehungen in Rondorf von Nord-Ost nach Süd-West neu regeln und den Stadtteil direkt an das übergeordnete Verkehrsnetz anbinden.
Konkret geht es uns um den Neubau einer Straße mit einer Länge von rund vier Kilometern. Hinzu kommt eine Länge von rund einem Kilometer für den Umbau von einmündenden und querenden Straßen. Neben der Fahrbahn für den motorisierten Individualverkehr wollen wir auf der gesamten Länge einen Geh- und Radweg mit einer Breite von dreieinhalb Metern anlegen.
Die Entflechtungsstraße wird durch eine West-Ost-Achse die Brühler Landstraße (B 51), beziehungsweise die neue Ortsumgehung Meschenich (B 51n) mit dem vorhandenen Kreisverkehr am Kiesgrubenweg (L 150) verbinden. Durch eine Nord-Süd-Achse wollen wir außerdem die Anbindung an die Kapellenstraße (L 92) und an das neue Wohnquartier sicherstellen. Diese Anbindung ersetzt teilweise die vorhandene Bödinger Straße (K 31).
Wie geht es weiter?
Wir prüfen die Einwendungen, die während der Offenlage eingegangen sind, und nehmen dazu Stellung. Mögliche Änderungswünsche werden wir gegebenenfalls im weiteren Planungsverlauf berücksichtigen. Bei einem nicht öffentlichen Erörterungstermin der Bezirksregierung können Bürger*innen, die Einwendungen gegen die Planung erhoben haben, ihre Bedenken und Anregungen nochmal vorbringen.
Die Bezirksregierung wird prüfen, ob dem Bauvorhaben öffentliche und/oder private Interessen entgegenstehen. Dies können beispielsweise Belange der Gesundheit, des Umweltschutzes, des Denkmalschutzes oder die Inanspruchnahme privater Grundstücke sein. Anschließend erlässt die Bezirksregierung nach gründlicher Abwägung einen Planfeststellungsbeschluss. Auch dieser Beschluss wird erneut offengelegt. Betroffene haben die Möglichkeit, sich den Beschluss anzuschauen und die Möglichkeit, Klage dagegen zu erheben.
Wir halten Sie über den jeweiligen Verfahrensstand auf dem Laufenden.
Was ist bisher geschehen?
Antrag auf Planfeststellung und Offenlage der Antragsunterlagen 2024
Im Juli 2024 haben wir den Antrag auf Planfeststellung für die Entflechtungsstraße bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. Wir dürfen die Entflechtungsstraße nur realisieren, wenn vorher ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt wurde. Dies ist im § 38 des Straßen- und Wegegesetztes des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt.
Die Antragsunterlagen, also die Planung und die zugehörigen Gutachten und Berichte, lagen vom 25. November bis zum 27. Dezember 2024 bei uns zur Einsichtnahme aus und waren parallel, sowie darüber hinaus bis zum Ende der Einwendungsfrist am 27. Januar 2025, auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln abrufbar. Betroffene hatten die Möglichkeit, Einwendungen gegen die Planung vorzubringen.
Beschluss über die Planungsänderung im Februar 2024
Mit Beschluss vom 6. Februar 2024 hat unser Rat den von der Verwaltung vorgeschlagenen Planungsänderungen zugestimmt. Hierbei handelt es sich um Anpassungen gegenüber dem erweiterten Planungsbeschluss von Januar 2022, die sich im laufenden Planungsprozess ergeben haben.
Informationsveranstaltung 2023
Wir haben die Planung für die Variante H fortgeführt. Die entsprechenden Fachgutachten, die die Auswirkungen der Maßnahme untersuchen, wurden erstellt. Die aktuelle Planung haben wir am 16. Juni 2023 allen Interessierten bei einer Informationsveranstaltung in der Anne-Frank-Schule in Rondorf vorgestellt.
Erweiterter Planungsbeschluss 2022
Den Beschluss, die Entflechtungsstraße in ihrem Verlauf südlich der Ortslage Rondorf zu planen, hat unser Rat bereits im März 2020 gefasst. In seiner Sitzung am 11. Januar 2022 hat der Hauptausschuss einen erweiterten Planungsbeschluss gefasst, der die Weiterplanung im Sinne der sogenannten "Variante H" vorsieht. Der Verlauf der beschlossenen Vorzugsvariante entspricht einer Kombination von Variante A (westlicher Teil) mit der Variante G (östlicher Teil). Die Variante A war zuvor aus einer kleinräumigen Verkehrsuntersuchung als Vorzugsvariante hervorgegangen. Gegenüber der Variante A rückt die nun beschlossene Variante H der Entflechtungsstraße weiter von der Wohnbebauung am nördlichen Ortsrand von Immendorf ab.
Digitale Informationsveranstaltung im Juli 2021
Auf Grundlage von intensiven Gesprächen mit Vertreter*innen der Bürgerschaft sowie der politischen Gremien haben wir weitergehende kleinräumige Variantenprüfungen zur genauen Lage der Entflechtungsstraße vorgenommen und mit diesen abgestimmt. Hierbei wurden die verschiedenen Varianten hinsichtlich der Linienführung, der Auswirkungen auf Natur und Landschaft und der Kosten gegenübergestellt und bewertet. Die Ergebnisse haben wir allen Interessierten in einer digitalen Informationsveranstaltung am 1. Juli 2021 vorgestellt.
Informationsveranstaltungen 2018 und 2020
In mehreren Informationsveranstaltungen haben wir seit 2018 erste Überlegungen zur Entflechtungsstraße präsentiert, eine Vielzahl verschiedener, untersuchter Varianten vorgestellt und im direkten Austausch sehr viele Anregungen und Hinweise gewonnen, die wertvoll für den weiteren Planungsprozess waren.
Wissenswertes
Beschlüsse und Vorlagen
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