Wie viele Geflüchtete leben in Köln und wie haben sich diese entwickelt? Auf dieser Seite haben wir Ihnen allgemeine Fragen und Antworten zur Situation der Geflüchteten in Köln zusammengestellt.

Warum werden Geflüchtete untergebracht und wie viele sind es in Köln?

Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet (unter anderem gemäß § 1 FlüAG), die ihnen zugewiesenen ausländischen Geflüchteten aufzunehmen und unterzubringen.

Wir bringen in unseren Einrichtungen alle uns zugewiesenen Geflüchteten unter. Hinzu kommen Personen, die Köln direkt ansteuern und die in den Notaufnahmeeinrichtungen auf die Weiterverteilung in andere Kommunen beziehungsweise Erstaufnahmeeinrichtungen warten. Rechtlich gesehen handelt es sich hierbei um unerlaubt Eingereiste und Personen, die keinen Asylantrag gestellt haben.

Köln zugewiesene Geflüchtete sind

  • Asylsuchende
  • geduldete Personen, für die die Stadt Köln zuständig ist und die aus unterschiedlichen Gründen aktuell nicht ausreisen beziehungsweise nicht rückgeführt werden können
  • Personen, die aus humanitären Gründen einen Aufenthaltstitel erhalten (dies dann nochmals differenziert nach vielen unterschiedlichen Rechtsgrundlagen)
  • Personen mit Aufenthaltserlaubnis, die noch keine Wohnung auf dem Wohnungsmarkt finden konnten
  • Personen, die im Rahmen von Resettlement oder anderen Aufnahmeaktionen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben

Entwicklung der Zahlen Geflüchteter 2024

Anzahl Geflüchteter
Januar9906
Februar9323
März8882

Entwicklung der Zahlen Geflüchteter 2023

Anzahl Geflüchteter
Januar11149
Februar11365
März11388
April11352
Mai11044
Juni10953
Juli10685
August11009
September11316
Oktober11059
November10711
Dezember10427

Entwicklung der Zahlen Geflüchteter 2022

Anzahl Geflüchteter
Januar5803
Februar5759
März9184
April9231
Mai9392
Juni9548
Juli9608
August9795
September10006
Oktober10076
November10374
Dezember10839

Entwicklung der Zahlen Geflüchteter 2021

Anzahl Geflüchteter
Januar6104
Februar5986
März5789
April5672
Mai5602
Juni5544
Juli5488
August5605
September5648
Oktober5620
November5629
Dezember5764

Entwicklung der Zahlen Geflüchteter in Köln 2020

Anzahl Geflüchteter
Januar7358
Februar7273
März7147
April7080
Mai7019
Juni6960
Juli6732
August6568
September6505
Oktober6430
November6401
Dezember6176

Entwicklung der Zahlen Geflüchteter seit 2010

JahrAnzahl Geflüchteter
20101638
20111949
20122196
20133072
20145141
201510153
201613258
201710189
201810216
20197460
20206176
20215764
202210839
202310427

Berichte zur Situation Geflüchteter in Köln

Entwicklung der Flüchtlingszahlen in Köln 2014 bis 2019

Entwicklung der Zahlen Geflüchteter in Köln 2019

Anzahl Geflüchteter
Januar9602
Februar8646
März8221
April7935
Mai7820
Juni7669
Juli7616
August7613
September7628
Oktober7612
November7542
Dezember7460

Entwicklung der Zahlen Geflüchteter in Köln 2018

Anzahl Geflüchteter
Januar9983
Februar9825
März9653
April9569
Mai9409
Juni9261
Juli9146
August9126
September9059
Oktober9213
November9683
Dezember10216

Entwicklung der Zahlen Geflüchteter in Köln 2017

Anzahl Geflüchteter
Januar12975
Februar12513
März 12406
April12143
Mai11888
Juni11529
Juli11220
August10958
September10669
Oktober10530
November10292
Dezember10189

Entwicklung der Zahlen Geflüchteter in Köln 2016

MonatAnzahl Geflüchteter
Januar11224
Februar12205
März12431
April12822
Mai13191
Juni13705
Juli13842
August13613
September13532
Oktober13489
November13451
Dezember13253

Entwicklung der Zahlen Geflüchteter in Köln 2015

MonatAnzahl Geflüchteter
Januar5369
Februar5781
März5992
Arpil6160
Mai6401
Juni6680
Juli7208
August7490
September8003
Oktober8968
November9288
Dezember10153

Entwicklung der Zahlen Geflüchteter in Köln 2014

MonatAnzahl Geflüchteter
Januar3288
Februar3225
März3398
April3525
Mai3565
Juni3700
Juli3890
August4028
September4215
Oktober4519
November5033
Dezember5141

Wo kommen die Geflüchteten her und warum flüchten sie?

In Köln lebenden und Köln zugewiesenen Geflüchtete

Syrien, Iran, Irakehem. JugoslawienAfghanistanKosovoNigeria, Ghana, GuineaEritrea, SomaliaRussische FöderationArmenien, GeorgienPakistan, IndienMarokko, Tunesien, AlgerienAlbanienrestliche Staaten
Prozent33208564322197

Die häufigsten Gründe für eine Flucht sind:

Syrien: Bürgerkriege und bürgerkriegsähnliche Unruhen; unter anderem Verfolgungstatbestände wegen Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen politischer Überzeugungen.
Hinweis: Syrer*innen kommen sowohl im normalen Asylverfahren – sie sind dann Asylsuchende wie die anderen Nationalitäten auch – wie auch als Kontingentgeflüchtete aufgrund besonderer Zusagen von Bundes- oder Landesregierung.

Ex-Jugoslawien (KosovoMazedonien, Serbien, Bosnien-Herzegowina): unter anderem Diskriminierung und Ausgrenzung von Minderheiten, insbesondere von Roma-Angehörigen: gewalttätige Übergriffe, ungenügende Zugänge zur Gesundheitsversorgung und zum Bildungssystem, mangelhafte Existenzsicherung.

Afghanistan: unter anderem Verfolgungstatbestände wegen Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen politischer Überzeugungen; Bürgerkriege und bürgerkriegsähnliche Unruhen; diverse Menschenrechtsverletzungen.

Iran: unter anderem Verfolgungstatbestände wegen Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen politischer Überzeugungen sowie diverse Menschenrechtsverletzungen.

Wie lange bleiben die Geflüchteten in Köln?

Die rechtlichen Möglichkeiten als Geflüchtete*r in Deutschland ein Aufenthaltsrecht geltend zu machen sind sehr verschieden. So können Geflüchtete in Deutschland einen Asylantrag stellen oder aber auch Gründe vortragen, die zu einem befristeten Duldungsaufenthalt führen können. Manche Geflüchtete werden im Rahmen eines humanitären Aufnahmeprogramms in Deutschland aufgenommen. Andere Personen sind zwar aus ihren Heimatländern geflohen, kommen aber als Studierende, Familienangehörige oder Arbeitnehmende nach Deutschland. Aus all diesen verschiedenen Aufenthaltsrechten leiten sich andere Folgerechte ab, zum Beispiel in Bezug auf die Aufenthaltsdauer oder den Zugang zum Arbeitsmarkt.

Die meisten Personen, die als Geflüchtete in Wohnheimen und Hotels untergebracht sind, sind Asylbewerber*innen oder Personen mit einer Duldung.

Genauso unterschiedlich wie die Fluchtgründe sind auch die Aufenthaltszeiten von Geflüchteten in Deutschland. Wie lange Geflüchtete in Köln bleiben, hängt von vielen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Dauer des Asylverfahrens, der Situation im Herkunftsland, der familiären Situation oder auch den gesundheitlichen Umständen.

Nach Aussage des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge betrug im Jahr 2017 die durchschnittliche Gesamtverfahrensdauer bei Asylverfahren 11,7 Monate.

Ausländer*innen, die kein Aufenthaltsrecht (mehr) haben, werden zur Ausreise aufgefordert und gegebenenfalls von der Ausländerbehörde in ihr Herkunftsland oder einen anderen sicheren Drittstaat zurückgeführt.

Gehen geflüchtete Kinder in die Schule beziehungsweise in Kitas?

Sobald Kinder aus geflüchteten Familien einer Gemeinde zugewiesen beziehungsweise dort gemeldet sind, unterliegen sie der Schulpflicht beziehungsweise haben einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz und OGS-Betreuung im Rahmen der gesetzlichen Regelungen. Hier bestehen keine Sonderregelungen.

Alle aus dem Ausland zugereisten Kinder und Jugendlichen unabhängig vom Aufenthaltsstatus (also aus anderen EU-Staaten und Drittstaaten), die keine oder nur wenige Deutschkenntnisse haben, sollen im ersten Schritt einen Beratungstermin im Kommunalen Integrationszentrum wahrnehmen, um sie einstufen zu können. Zudem müssen sie auch eine Schuleingangsuntersuchung absolvieren. Anschließend werden sie, falls erforderlich, einer schulformübergreifenden Vorbereitungsklasse zugewiesen, die sie maximal zwei Jahre besuchen. Sobald wie möglich werden sie dann in einer Regelklasse der geeigneten Schulform beschult.

Den Kindern und Jugendlichen in der Notaufnahmeeinrichtung Herkulesstraße, die noch nicht schulpflichtig sind, werden seit Mai 2014 Sprachfördermaßnahmen zur Überbrückung angeboten.

Dürfen Geflüchtete arbeiten?

  • Geflüchtete, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind, dürfen grundsätzlich arbeiten.
  • Geflüchtete, die sich in einem Asylverfahren befinden, dürfen in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland nicht arbeiten.
  • Geflüchtete, die im Besitz einer Duldung sind, dürfen in den ersten 12 Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland nicht arbeiten.

Nach drei Monaten kann auf Antrag des Geflüchteten bei der Ausländerbehörde eine Beschäftigungserlaubnis erteilt werden. Die Ausländerbehörde muss grundsätzlich die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) einholen.

Ausnahmen, nach denen die Beschäftigung ohne Zustimmung der BA gestattet wird, sind insbesondere: Berufsausbildungen, Praktika, Freiwilligendienste, Beschäftigungen als Hochqualifizierte oder für Beschäftigungen bei Verwandten ersten Grades.

Nach vier Jahren kann auf Antrag bei der Ausländerbehörde eine Beschäftigungserlaubnis ohne Zustimmung der BA erteilt werden.

Die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit ist Personen im Asylverfahren oder geduldeten Personen grundsätzlich nicht gestattet.

Wie kann ich konkret helfen?

In vielen Stadtteilen gibt es aktive Gruppen von Kölner Bürger*innen, die sich bei der Betreuung einzelner Geflüchteter oder in bestimmten Wohnheimen engagieren. Ob "vor Ihrer Haustür", in einem anderen Stadtteil oder gesamtstädtisch - Unterstützung ist erwünscht. Sie können sich für ein einmaliges Projekt oder auch für einen kurzen oder längeren Zeitraum engagieren, je nachdem wie viel Zeit Sie aufbringen wollen oder können.

Ob Unterstützung beim Deutschlernen, Begleitung bei Arzt- oder Behördengängen, Organisation gemeinsamer Feste, Angebote zur Freizeitgestaltung für Kinder, Jugendliche oder Erwachsene oder auch ein Rundgang durch die Umgebung mit Tipps, wo was im Stadtteil zu finden ist – Einsatzfelder gibt es viele, Ideen sind immer gefragt.

Weitere Informationen finden Sie beim Netzwerk "Willkommenskultur Köln".

Netzwerk "Willkommenskultur Köln"

Der Caritasverband Köln hat einen Ratgeber herausgegeben mit übersichtlichen Tipps und Informationen für ehrenamtliche Helfer*innen im Umgang mit Geflüchteten in Köln.

Weitere Informationen des Caritasverband Köln

Kompetente Ansprechpersonen, die mit Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten durch sprechen und Sie an bereits aktive Kölner*innen – vielleicht auch in Ihrem Viertel - weitervermitteln können, finden Sie zum Beispiel

Caritas-Flüchtlingsberatung und Caritas-Integrationsagentur

Die Flüchtlingsberatung ist ein Therapiezentrum für Folteropfer und nimmt keine Sachspenden an. 

Ansprechpartnerinnen: Doris Kölsch und Giovanna Caloiero

Telefon: 0221 / 160-740 und 0221 / 98577-633

E-Mail an die Caritas-Flüchtlingsberatung

Deutsches Rotes Kreuz

Das Deutsche Rote Kreuz nimmt auch Sachspenden an. Gesucht werden immer wieder:

  • Bettwäsche und Handtücher
  • Kleidung für Kinder, Männer und Frauen
  • Gut erhaltenes Kinderspielzeug, Bobby Cars, kleine Fahrräder

Diese können Montag, Dienstag und Donnerstag von 7:30 bis 10:30 Uhr unmittelbar in der Kleiderkammer des Roten Kreuzes in der Oskar-Jäger-Straße 101-103 in 50825 Köln-Ehrenfeld abgegeben werden. Außerhalb dieser Zeiten hinaus können Sie auch den dort auf dem Gelände aufgestellten begehbaren Kleider-Container verwenden.

Servicenummer des DRK: 0221 / 5487-222

E-Mail an das Deutsche Rote Kreuz

Diakonisches Werk Köln und Region

Ansprechpartnerin: Martina Domke

Telefon: 0221 / 1603-826

E-Mail an die Diakonie Werk Köln und Region
Weitere Informationen der Diakonie Köln und Region

Kölner Flüchtlingsrat

Ansprechpartner: Claus-Ulrich Prölß und Thomas Zitzmann

Telefon: 0221 / 2791710

E-Mail an Claus-Ulrich Prölß
E-Mail an Thomas Zitzmann
Weitere Informationen des Kölner Flüchtlingsrates

Flüchtlingszentrum "Fliehkraft"

Ansprechpartnerinnen: Nahid Fallahi und Margret Linder

Telefon: 0221 / 16860-570

E-Mail an Nahid Fallahi vom Flüchtlingszentrum "Fliehkraft"
E-Mail an Margret Linder vom Flüchtlingszentrum "Fliehkraft"
Weitere Informationen zum Flüchtlingszentrum "Fliehkraft"

Kölner Freiwilligenagentur

Projekte "Mentoren für Flüchtlingsfamilien" und "Pat*innen für die außerschulische Begleitung von Flüchtlingskindern"

Ansprechpartnerinnen: Gabi Klein, Svenja Rickert

Telefon: 0221 / 8882-780

E-Mail an die Kölner Freiwilligenagentur
Weitere Informationen der Kölner Freiwilligenagentur