Beendete Veröffentlichung eines Bebauungsplan-Entwurfs
Veröffentlicht im Amtsblatt am 4. Februar 2026
Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Gesamtschule und typische schulbegleitende Flächen (zum Beispiel für Straßen und Wege, Schulhof und Sporthalle) zu schaffen.
Informationen zur beendeten Veröffentlichung
Vom 12. Februar bis 17. März 2026 konnten Sie Einsicht in das städtebauliche Planungskonzept nehmen und Ihre Hinweise und Anregungen äußern.
Sämtliche Stellungnahmen werden von uns geprüft und anschließend der zuständigen Bezirksvertretung zur Stellungnahme zugeleitet. Nach Behandlung der Stellungnahmen in der Bezirksvertretung befasst sich der Stadtentwicklungsausschuss mit unseren Vorschlägen beziehungsweise mit denen der Bezirksvertretung. Über die Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses, den Stellungnahmen stattzugeben beziehungsweise sie abzulehnen, entscheidet der Rat.
Die gesetzlich vorgeschriebene verfahrensmäßige Behandlung erfordert einen erheblichen Zeitaufwand von mehreren Monaten. Anschließend werden wir Ihnen die Entscheidung des Rates zu Ihrer Stellungnahme mitteilen.
Hier finden Sie die Unterlagen aus der Veröffentlichung:
Die PDF-Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei. Wenn Sie eine barrierefreie Version benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Den Kontakt finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Informationen zum Bebauungsplan-Entwurf
Rechtsgrundlage
§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3.11.2017 (Bundesgesetzblatt I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung
Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich
Das circa 4,6 Hektar große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Nippes, Stadtteil Weidenpesch.
Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt
- im Norden durch den Cellitinnenweg und die Klosterfraugasse,
- im Osten durch die Verlängerung der Klosterfraugasse und der Merheimer Straße,
- im Süden durch den Nordfriedhof und
- im Westen durch den Nordfriedhof sowie die Verlängerung der Klosterfraugasse,
- sowie hinsichtlich extern festgesetzter Ausgleichsflächen im Bereich Köln Chorweiler nahe am Naturschutzgebiet Worringer Bruch. Die Ausgleichsfläche befindet sich auf den Flurstück 467, Flur 49, Gemarkung Worringen. Auf den dieser Bekanntmachung zur Veranschaulichung beigefügten Lagepläne wird hingewiesen.
Anlass und Ziele der Planung
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Gesamtschule und typische schulbegleitende Flächen, wie z. B. Erschließung, Schulhof, Sporthalle, Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, Haltemöglichkeit für Schulbusse etc. zu schaffen.
Im Vorfeld wurde ein städtebauliches Gesamtkonzept für das Plangebiet nördlich und südlich der Schmiedgasse sowie im Bereich der Merheimer Straße erstellt. Eine Durchwegung für den Fuß- und Radverkehr soll die Schule in das bestehende Wegenetz einbinden und zugleich die gesamte Erschließung für den Fuß- und Radverkehr im Bereich der Merheimer Straße, Schmiede-, Klosterfrau- und Jesuitengasse sowie dem Clarissenweg verbessern. Im zurzeit noch geltenden Bebauungsplan Nr. 66499/06 ist eine Verkehrstrasse für einen Bypasses zwischen Merheimer Straße und Jesuitengasse festgesetzt. Dieser wurde nie umgesetzt, unter den aktuellen Rahmenbedingungen ist eine solche für den motorisierten Individualverkehr stark ausgebaute Straße weder aus verkehrlicher Sicht erforderlich noch aus städtebaulicher Sicht angemessen für die angrenzenden Wohnnutzen. Mit den im Bebauungsplanentwurf vorgesehenen Festsetzungen werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des neuen Verkehrskonzeptes geschaffen. Im Vordergrund steht hierbei eine fußgänger- und fahrradfreundliche Erschließung nördlich der Schmiedegasse sowie eine neue Wegeverbindung zwischen der Merheimer Straße und der Schmiedegasse als Fuß- und Radweg. Außerdem werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Herstellung eines öffentlichen Spielplatzes südlich der Schmiedgasse sowie die Umgestaltung von privaten Vorgartenbereichen nördlich der Schmiedegasse geschaffen.
Auskunft zum Bauleitplanverfahren
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