Veröffentlichung eines Bebauungsplan-Entwurfs
Veröffentlicht im Amtsblatt am 4. Februar 2026
Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Gesamtschule und typische schulbegleitende Flächen (zum Beispiel für Straßen und Wege, Schulhof und Sporthalle) zu schaffen.
Möglichkeit der Einsichtnahme und Stellungnahme
Vom 12. Februar bis 17. März 2026 können Sie Einsicht in das städtebauliche Planungskonzept nehmen und Ihre Hinweise und Anregungen äußern.
Einsichtnahme
Sie haben die Möglichkeit, die Unterlagen im Stadtplanungsamt zu den Öffnungszeiten einzusehen.
Die Pläne, Gutachten und Stellungnahmen stellen wir Ihnen ab dem 12. Februar 2026 online auf unserer Beteiligungsplattform Bauleitplanung Online zur Verfügung.
Stellungnahme
Ihre Stellungnahme können Sie ab dem 12. Februar 2026 über unsere Beteiligungsplattform Bauleitplanung Online abgeben.
Text der Bekanntmachung im Amtsblatt
Rechtsgrundlage
§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3.11.2017 (Bundesgesetzblatt I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung
Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich
Das circa 4,6 Hektar große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Nippes, Stadtteil Weidenpesch.
Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt
- im Norden durch den Cellitinnenweg und die Klosterfraugasse,
- im Osten durch die Verlängerung der Klosterfraugasse und der Merheimer Straße,
- im Süden durch den Nordfriedhof und
- im Westen durch den Nordfriedhof sowie die Verlängerung der Klosterfraugasse,
- sowie hinsichtlich extern festgesetzter Ausgleichsflächen im Bereich Köln Chorweiler nahe am Naturschutzgebiet Worringer Bruch. Die Ausgleichsfläche befindet sich auf den Flurstück 467, Flur 49, Gemarkung Worringen. Auf den dieser Bekanntmachung zur Veranschaulichung beigefügten Lagepläne wird hingewiesen.
Anlass und Ziele der Planung
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Gesamtschule und typische schulbegleitende Flächen, wie z. B. Erschließung, Schulhof, Sporthalle, Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, Haltemöglichkeit für Schulbusse etc. zu schaffen.
Im Vorfeld wurde ein städtebauliches Gesamtkonzept für das Plangebiet nördlich und südlich der Schmiedgasse sowie im Bereich der Merheimer Straße erstellt. Eine Durchwegung für den Fuß- und Radverkehr soll die Schule in das bestehende Wegenetz einbinden und zugleich die gesamte Erschließung für den Fuß- und Radverkehr im Bereich der Merheimer Straße, Schmiede-, Klosterfrau- und Jesuitengasse sowie dem Clarissenweg verbessern. Im zurzeit noch geltenden Bebauungsplan Nr. 66499/06 ist eine Verkehrstrasse für einen Bypasses zwischen Merheimer Straße und Jesuitengasse festgesetzt. Dieser wurde nie umgesetzt, unter den aktuellen Rahmenbedingungen ist eine solche für den motorisierten Individualverkehr stark ausgebaute Straße weder aus verkehrlicher Sicht erforderlich noch aus städtebaulicher Sicht angemessen für die angrenzenden Wohnnutzen. Mit den im Bebauungsplanentwurf vorgesehenen Festsetzungen werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des neuen Verkehrskonzeptes geschaffen. Im Vordergrund steht hierbei eine fußgänger- und fahrradfreundliche Erschließung nördlich der Schmiedegasse sowie eine neue Wegeverbindung zwischen der Merheimer Straße und der Schmiedegasse als Fuß- und Radweg. Außerdem werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Herstellung eines öffentlichen Spielplatzes südlich der Schmiedgasse sowie die Umgestaltung von privaten Vorgartenbereichen nördlich der Schmiedegasse geschaffen.
Veröffentlichung und Möglichkeit zur Einsichtnahme
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 66499/09 mit Begründung und wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird in der Zeit vom 12. Februar 2026 bis 17. März 2026 einschließlich auf unserer Beteiligungsplattform "Bauleitplanung Online" unter der Internetadresse www.beteiligung-bauleitplanung.koeln veröffentlicht.
Zusätzlich werden die zu veröffentlichenden Unterlagen im genannten Zeitraum im Stadtplanungsamt (Stadthaus West), Raum 09 B 44 (Gebäuderiegel B/ Ebene 09), Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln-Deutz, öffentlich ausgelegt. Die Einsichtnahme in die Unterlagen ist zu folgenden allgemeinen Sprech- und Verkehrszeiten möglich:
Montag bis Donnerstag, 9 Uhr bis 15 Uhr,
Freitag 9 Uhr bis 13 Uhr
Für eine Einsichtnahme außerhalb dieser Zeiten wird um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0221/221-33112 oder der E-Mailadresse bauleitplanung@stadt-koeln.de gebeten. Stellungnahmen Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist elektronisch über unsere Beteiligungsplattform Bauleitplanung Online unter der Internetadresse www.beteiligung-bauleitplanung.koeln übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich an die Stadt Köln, Stadtplanungsamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, per Fax an die Faxnummer 0221/221-22450, oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Arten umweltbezogener Informationen
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
- eine Artenschutzprüfung (ASP) der Stufen I und II zu wildlebenden Tierarten
- eine schalltechnische Untersuchung zum Straßenverkehrslärm
- ein Grünordnungsplan (GOP) einschließlich Eingriffs- / Ausgleichsberechnung
- eine Verkehrsuntersuchung zu den Bestands- und zusätzlichen Verkehren
- ein Umweltbericht, der sich mit folgenden Themen befasst: Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden; Wasser, hier Oberflächenwasser und Grundwasser, Luft, hier Luftschadstoffe – Emissionen/ Immissionen, Klima, Wirkungsgefüge, Landschaft, Biologische Vielfalt, Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung - hier Lärm, Altlasten, Erschütterungen -, sonstige Gesundheitsbelange / Risiken, Kultur- und sonstige Sachgüter, Vermeidung von Emissionen, Abfälle und Abwässer, Erneuerbare Energien/ Energieeffizienz, Darstellungen von sonstigen Fachplänen insbesondere des Wasser-, Abfall-, Immissionsschutzrechtes, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen durch die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden, Wechselwirkungen, Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen, Eingriffsregelung, Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete, eingesetzte Stoffe und Techniken, In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen);
- sowie relevante umweltbezogene Stellungnahmen
Köln, den 26. Januar 2026
Der Oberbürgermeister, in Vertretung
gezeichnet Markus Greitemann, Beigeordneter
Auskunft zum Bauleitplanverfahren
Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-33110
- Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
- Freitag, 9 bis 13 Uhr
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