Planen Sie ein Bauvorhaben, eine Nutzungsänderung oder etwas anderes? Verfassen Sie die Entwürfe dazu? Informieren Sie sich auf unseren Seiten.

Informationen für Architekt*innen

In der Nachbarschaft wird gebaut – Akteneinsicht

Grundsätzlich können Sie eine Akte nur einsehen, wenn Sie selbst bauen oder Eigentum an einem der unmittelbar angrenzenden Grundstücke haben.

Falls Sie als Nachbareigentümer*in Akteneinsicht zum laufenden Verfahren nehmen wollen, nutzen Sie bitte das nachfolgende Kontaktformular. Wir informieren Sie gerne darüber, was möglich ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie der Ablauf ist.

Kontaktformular Bauordnungsangelegenheiten

Klimaanpassung und Grünförderung bei Bauvorhaben

Durch Bebauung oder Versiegelung von Flächen gehen natürliche Funktionen des Bodens verloren. Insbesondere verringern sich die Versickerung von Regenwasser und die kühlende Wirkung durch Verdunstung. Gleichzeitig speichern versiegelte Flächen und Gebäude Wärme stärker als begrünte Bereiche und geben diese insbesondere in den Abend- und Nachtstunden wieder ab. Dies führt zur zusätzlichen Erwärmung des direkten Umfeldes und verstärkt den sogenannten Wärmeinsel-Effekt in dicht bebauten Siedlungsgebieten. Da es sich bei der Kölner Bucht zudem um ein natürliches Wärmebecken handelt, liegt das Temperaturniveau in Köln deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt.

Nach dem Berücksichtigungsgebot des § 8 Klimaanpassungsgesetzes (KAnG) sowie § 8 Absatz 1 der Bauordnung (BauO NRW 2018) sollen Bauvorhaben so geplant und umgesetzt werden, dass sie an die Folgen des Klimawandels angepasst sind. Ziel ist es insbesondere, eine zusätzliche Überwärmung des Umfeldes zu vermeiden und die Widerstandsfähigkeit gegenüber Hitze und Starkregen zu erhöhen.

Lässt sich eine Versiegelung planerisch nicht vermeiden, sollen die zuvor beschriebenen Auswirkungen durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen werden. Dies können beispielsweise sein:

  • Dach- und Fassadenbegrünungen
  • Pflanzung von Bäumen und Sträuchern auf unbebauten Grundstücksflächen
  • Sammlung und Nutzung von Niederschlagswasser, beispielsweise in Zisternen, zur Bewässerung von Grünflächen

Mit den Leitfäden zur Dach- und Fassadenbegrünung informieren wir Sie über verschiedene Begrünungsoptionen, deren Vorteile und Leistungen, mögliche Kosten und weitere Rahmenbedingungen in Köln:

Leitfaden Dachbegrünung
PDF, 1860 kb
Leitfaden Fassadenbegrünung
PDF, 2983 kb

Bitte beachten Sie, dass Begrünungsmaßnahmen Auswirkungen auf die erteilte Baugenehmigung haben können. Dies kann beispielsweise die zulässige Gebäudehöhe oder einzuhaltende Abstandsflächen betreffen. In diesen Fällen ist vor Umsetzung Ihrer Planung eine erneute bauaufsichtliche Prüfung und Baugenehmigung erforderlich.

Zur finanziellen Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung haben wir ein Förderprogramm aufgelegt. Dessen Inhalte und die Fördervoraussetzungen sowie Informationen über Regenwasserspeicherung und Entsiegelung von Schotterflächen können Sie hier einsehen:

GRÜN hoch 3

Straßen- und Verkehrsplanung – was Sie beachten müssen

Was Sie bei der Planung Ihres Bauvorhabens hinsichtlich der straßen- und verkehrsplanerischen Anforderungen und der Platzierung sonstiger notwendiger Flächen berücksichtigen müssen, erfahren Sie auf dieser Seite:

Anforderungen bei der Verkehrs- und Straßenplanung

Archivierte Bauakten einsehen

Sie suchen nach Unterlagen wie Plänen und Berechnungen aus alten Baugenehmigungen?

Archivierte Bauakten einsehen

KölnBusiness Unternehmensservice

Planen Sie ein gewerbliches Bauvorhaben? Ein neuer Service von KölnBusiness bietet Unternehmen hierzu ein Informationspaket und begleitet sie eng bei Ihrem unternehmerischen Bauvorhaben.

Informationen zum Service für Unternehmen

Formulare

Die passenden Formulare finden Sie über die verschiedenen Antragsarten, die in der Antragsübersicht aufgelistet sind:

Antragsübersicht

Alle Vordrucke für Bauanträge finden Sie auf der Internetseite des Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG):

Alle Vordrucke für Bauanträge

Rauchmelderpflicht in Wohnungen

Seit 2018 müssen in Wohnungen Rauchmelder angebracht sein. Unsere Seite informiert Sie über die Details und wie Rauchmelder funktionieren.

Rauchmelderpflicht in Wohnungen

Leerstand vermeiden – Wohnraum schaffen

Wohnraum in Köln ist knapp, die Nachfrage aber hoch. Es gibt Fördermöglichkeiten bei der Umwandlung leerstehender Büros und Ladenlokale in Wohnraum.

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Bauportal Nordrhein-Westfalen

Das Bauportal des Landes vereint Informationen zu öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften, zum Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens sowie zur kommunalen Bauleitplanung.

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