Freilebende Tiere und Pflanzen stellen unersetzliche Bestandteile der natürlichen Systeme der Erde dar und sind damit auch für unser Leben unverzichtbar.

Die bestehende Artenvielfalt ist die Grundlage für unsere Ernährung, unsere Gesundheit und für unser Wohlergehen.

Trotz verstärkter Bemühungen - besonders seit etwa 2005 - schreitet der Verlust der biologischen Vielfalt auf unserer Erde voran. Viele Tier- und Pflanzenarten sind durch Lebensraumzerstörung oder die nicht nachhaltige Nutzung durch den Menschen in ihrem Bestand bedroht.

Der gesetzliche Artenschutz umfasst die zwei Aufgabengebiete Freilandartenschutz und Handelsartenschutz.

Freilandartenschutz

© Stadt Köln

Der Freilandartenschutz befasst sich mit dem Schutz der heimischen Tiere und Pflanzen und ihrer Lebensräume im Kölner Stadtgebiet. Hier finden Sie Informationen zu verschiedenen Themen des Freilandartenschutzes wie zum Beispiel Artenschutz in Baugenehmigungsverfahren und bei der Gebäudesanierung oder zum Umgang mit Bienen, Wespen und Hornissen. Darüber hinaus finden Sie Informationen über verschiedene Arten im Stadtgebiet, deren Bedrohungen, geeignete Schutzmaßnahmen oder gesetzliche Regelungen.

Allgemeine Informationen

Handelsartenschutz

Der Handelsartenschutz befasst sich mit dem Handel und dem Besitz von national beziehungsweise international geschützten Tieren und Pflanzen. Dies betrifft sowohl die lebenden Exemplare als auch Teile und Erzeugnisse davon, wie beispielsweise Tierpräparate, Pelzmäntel, Reptillederprodukte, Elfenbein oder Musikinstrumente und Möbel aus geschütztem Holz.

Hier finden Sie weitere Informationen rund um Handel, Besitz und die Haltung von geschützten Exemplaren sowie zu den artenschutzrechtlichen Grundlagen. Außerdem erhalten Sie Informationen zu speziellen Artenschutzthemen wie zum Beispiel die Meldepflicht für geschützte Wirbeltiere, Buchführungspflicht für den Handel und die Kennzeichnungspflicht für geschützte Tiere.

Allgemeine Informationen
Flyer Artenschutz
PDF, 501 kb

Sittiche am Schlafbaum in Köln

An der Rheinuferstraße zwischen dem Maritim und dem Schokoladenmuseum befinden sich die Schlafbäume der Kölner Halsband- und Alexandersittiche.

Wie alle Papageien, sind auch unsere Kölner Sittiche sehr gesellige Tiere. Die Nacht verbringen die Vögel gemeinsam in immer denselben Schlafbäumen. Hierbei entsteht dann leider auch jede Menge Vogeldreck.

Trotz regelmäßiger Reinigung durch die Abfallwirtschaftsbetriebe, kann es insbesondere bei Nässe zu erhöhter Rutschgefahr kommen. 

Weitere Informationen zu den Sittichen in Köln

Schwalben – Wo die Brut ruht

Die Bestände unserer Schwalben sind aufgrund verschiedener Ursachen rückläufig. Ein schwerwiegendes Problem ist die Verschlechterung der natürlichen Habitatqualität. Die Vögel finden immer weniger geeignete Nistplätze sowie Nistmaterial, um Ihre Nester bauen zu können. Mithilfe des Schwalbenbrutmonitorings möchten wir in Zusammenarbeit mit Ihnen, den Bürger*innen Kölns, Hinweise über die Standorte der Schwalbennester ermitteln. Die Anzahl und Orte der Schwalbennester können Hinweise über den Zustand der in Köln lebenden Schwalbenpopulationen geben.

Zum Schwalbenbrutmonitoring

Igel - Mehr Schutz für unsere heimischen Stachelträgern

Die Bestände des Braunbrustigels (Erinaceus europaeus) sind in den vergangenen Jahren in Europa stark zurückgegangen. Die ursprünglichen Lebensräume der Igel sind mit der Intensivierung der Landwirtschaft Großteils verloren gegangen. Obwohl die Igelpopulationen insgesamt rückläufig sind, sind die Bestandsdichten der Tiere im urbanen Raum höher als im ländlichen Raum.  Im urbanen Siedlungsbereich dienen dem Igel naturnah gestalteten Gärten als Ersatzlebensraum. Jeder kann mit wenigen Maßnahmen einen wertvollen Beitrag zum Schutz der Igel leisten. Die Maßnahmen kommen auch anderen Wildtieren zu Gute.

Weitergehende Informationen zum Igel

Aktuelle Informationen

Handel mit Salep in Köln

Aktuell beschäftigt das Thema "Salep" die Mitarbeiter*innen des Handelsartenschutzes. Salep ist ein Pulver aus getrockneten Knollen von geschützten Erdorchideen. Dieses Pulver wird zu einem Heißgetränk verarbeitet, das in der Türkei und der arabischen Welt beliebt ist. In Köln wurden im Sommer 2023, bei Kontrollen in diversen arabischen Supermärkten, verschiedene, vermutlich illegal eingeführte, Salep-Produkte gefunden und beschlagnahmt.

Weitere Informationen zum Thema "Salep" finden Sie unter:

Handel mit Salep in Köln

Wo sind unsere Glühwürmchen?

Das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz startet diesen Sommer das Projekt "Geblendet von der Nacht – Wo sind unsere Glühwürmchen?", um herauszufinden, wo das Glühwürmchen in Köln noch seinen Lebensraum hat. Mit Hilfe eines Melde Portals können Sichtungen von Juni bis August erfasst und so die Vorkommen der Glühwürmchen übermitteln werden.

Geblendet von der Nacht - Wo sind unsere Glühwürmchen?

Neue handelsrelevante Arten unter Schutz gestellt

Im Rahmen der 19. CITES-Vertragsstaatenkonferenz im November 2022 wurde eine Reihe neuer Arten in die Anhänge I und II des Washingtoner Artenschutzabkommens aufgenommen. Neben Haltern von Terrarientieren und Vögeln betrifft das Abkommen nun auch Besitzer von Süßwasser-Aquarien. Der Zebrawels (L46, Hypancistrus zebra), ein beliebter Aquarienfisch, wurde wegen akuter Bedrohung durch Wildfänge neu in den Anhang II aufgenommen. Auch einige häufig gehaltene Terrarientiere, unter anderem die Grünen Wasseragame (Physignathus cocinicus), Glasfrösche (Centrolenidae), Moschusschildkröten (Sternotherus spp.) und die Klappschildkröten der Gattung Kinosternon spp., wurden in das Abkommen aufgenommen. All diese Arten werden ab der Umsetzung in der EU-Artenschutzverordnung (EG-VO 338/97) der Meldepflicht der § 7 Bundesartenschutzverordnung unterliegen. Haltern von Tieren der neu gelisteten Arten wird empfohlen, gehaltene Tiere umgehend bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Köln anzumelden. Alle Änderungen an den CITES-Anhängen finden Sie unter

 

Aktuelle Listung

Weitere Informationen und die Formulare für die Meldung von Tieren erhalten Sie im Bereich „Handelsartenschutz“.

Weitere Informationen

Strengere Regelungen für den Elfenbeinhandel

Zum Schutz der wildlebenden Populationen der Elefanten schränkt die Europäische Union (EU) mit Änderungen der VO (EG) Nr. 865/2006 und dem überarbeiteten Leitfaden "EU-Regelung für den Elfenbeinhandel" die Vermarktung von Elfenbein in der EU sowie die kommerzielle Einfuhr und Wiederausfuhr weitgehend ein. Die entsprechenden Änderungen traten am 19. Januar 2022 in Kraft.

 

Innergemeinschaftliche Vermarktung von verarbeitetem Elfenbein

Die Vermarktung von Elfenbeinprodukten soll nur noch für nachweisliche Antiquitäten sowie für "Musikinstrumente aus der Zeit vor 1975" erlaubt werden.

  • Für die Vermarktung von Antiquitäten aus Elfenbein ist seit dem 19. Januar 2022 eine EU-Bescheinigung (Vermarktungsgenehmigung) erforderlich. Die bisher in Artikel 62 Nr. 3 VO (EG) Nr. 865/2006 enthaltene Ausnahme von der Bescheinigungspflicht wird ersatzlos gestrichen.
  • Dabei ist mit Vermarktung auch Kauf, Verkauf, Tausch, Anbieten zum Verkauf und Beförderung für kommerzielle Zwecke gemeint. Also auch bereits beim Ankauf vor einer Auktion oder beim Transport zu einem Antikmarkt ist eine EU-Bescheinigung erforderlich.
  • Als Antragsformular verwenden Sie bitte das Formular Nr. 224 (Bescheinigungsformular) unter folgendem Link: 
Bescheinigung zur Ausnahme vom Vermarktungsverbot

Der Sperber - haben Sie ihn gesehen?

Mithilfe des Sperbermonitorings möchten wir in Zusammenarbeit mit Ihnen, den Bürger*innen Kölns, Hinweise über den Sperber und seine Bruterfolge ermitteln, um bei negativen Entwicklungen Schutzmaßnahmen ergreifen zu können. Die Größe und die Zusammensetzung der Sperber-Bestände können Hinweise über den Zustand der in Köln lebenden Vögel geben.

Der Sperber - kleiner Jäger in großer Stadt

Der Kiebitz droht auszusterben - Schutzmaßnahmen für die Kölner Rheinebene

© Hermann Knüwer

Gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen und der NABU-Naturschutzstation fördert das Umwelt- und Verbrauchschutzamt im Kölner Stadtgebiet den Gelegeschutz der Kiebitze (Vanellus vanellus) und macht auf die Möglichkeiten zum Schutz der Kiebitze auf Ackerflächen aufmerksam. Landwirte, die bis Ende Mai auf eine Bodenbearbeitung verzichten, können pro Hektar 440 Euro vom Umweltamt erhalten.

Noch vor 30 Jahren war der Kiebitz einer der häufigsten Vögel auf Wiesen und Äckern. In diesem Frühjahr schätzen Naturschützer und Biologen die Anzahl im Kölner Raum auf etwa 20 Brutpaare. In der Roten Liste der gefährdeten Tierarten für die Niederrheinische Bucht war der Kiebitz bereits 1997 in der Kategorie 2 als "gefährdet" gelistet. Seine Bestände sind bis heute so stark eingebrochen, dass er aktuell als "vom Aussterben bedroht" aufgeführt wird.

Der Kiebitz bevorzugt als Lebensraum feuchte, extensiv genutzte Wiesen und Weiden und baut sein unscheinbares Bodennest jedes Jahr neu. Durch die fortschreitende Intensivierung der Landwirtschaft wurde dieser Lebensraum immer seltener, sodass der Kiebitz seit einigen Jahren verstärkt auf Ackerland ausweicht.

Die ersten Kiebitze treffen ab Mitte Februar in den Brutgebieten ein. Ab Mitte März beginnt das Brutgeschäft, spätestens im Juni sind die letzten Jungen flügge. Der Bruterfolg ist stark abhängig von der Intensität der landwirtschaftlichen Nutzung. Aufgrund häufiger Feldbearbeitung und Wiesenbewirtschaftung im Frühjahr werden die Gelege der Kiebitze oft zerstört. Brutverluste entstehen vor allem durch das Ausbringen von Gülle oder Pflanzenschutzmittel, durch das Mähen der Wiesen vor Anfang Juni, durch hohe Anzahl von Vieh auf einer Weide, zu dichte Saatreihen und durch den Verlust von Brachflächen und Säumen an den Rändern der Acker- und Wiesenflächen.

Flyer Kiebitzschutz Köln
PDF, 5853 kb

Zum Nachweis der Besitzberechtigung gehört zu jedem Vogel ein Herkunftsnachweis, der beim Halterwechsel zusammen mit dem Tier übergeben wird. Der Herkunftsnachweis hat den Zweck, die legale Herkunft des Tieres zu belegen. Dringend erforderlich sind der Name und die Anschrift der Vorbesitzerin beziehungsweise des Vorbesitzers und der Züchterin beziehungsweise des Züchters, die vollständige Ringnummer des Vogels, die Art, das Geschlecht und das Alter des betreffenden Tieres.

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