Wir haben häufig gestellte Fragen und Antworten für Sie zum Thema Inklusion zusammengestellt. Zu einzelnen Themenfeldern wie "Schule" oder "Offener Ganztag/Ferienbetreuung" finden Sie zusammengefasst verschiedene Fragen und Antworten zum jeweiligen Thema. Am Ende der Seite erhalten Sie eine Übersicht städtischer und nicht-städtischer Beratungsstellen.
Schule
An welchen Schulen können Kinder inklusiv unterrichtet werden?
Als Eltern und Sorgeberechtigte haben Sie für Ihr Kind die freie Schulwahl. In Köln nimmt derzeit die Hälfte aller Grundschulen am "Gemeinsamen Lernen" (GL) teil und unterrichtet Kinder mit und ohne Förderbedarf gemeinsam. Kinder mit Unterstützungsbedarf können auch an Förderschulen unterrichtet werden.
Wer berät mich bei der Auswahl der einzelnen Schule?
Bei der Schulwahl berät Sie
- das Schulamt für die Stadt Köln als untere staatliche Schulaufsichtsbehörde.
Grundlegende Informationen zur schulischen Inklusion und Hilfe bei der Suche der richtigen Ansprechperson erhalten Sie
- bei der Elternberatungsstelle des Amtes für Schulentwicklung.
Weitere städtische und nicht-städtische Beratungsstellen finden Sie am Ende dieser Seite unter "Ansprechpersonen in Köln und Umgebung".
Wer sucht die Schule aus?
Als Eltern und Sorgeberechtigte haben Sie grundsätzlich die freie Schulwahl für Ihr Kind. Da die bauliche und räumliche Ausstattung der Schulen variiert, müssen Sie bei der Schulwahl auch weitere Kriterien beachten, wie zum Beispiel bauliche Barrieren. In der Regel sind Schulen, die am Gemeinsamen Lernen teilnehmen, in ihrer Gesamtausstattung besser auf besondere Bedarfe der Kinder eingestellt.
Wer ist in Inklusionsfragen meine Ansprechperson an meiner Schule?
In der Schule können Sie die Klassenleitung ansprechen. Auch die Schulleitungen und gegebenenfalls Sonderpädagog*innen können Ihnen Fragen beantworten und Sie unterstützen. An vielen Schulen stehen Ihnen auch Schulsozialarbeiter*innen zur Verfügung.
Welche Möglichkeiten der Förderung gibt es?
Im Schulsystem des Landes NRW haben alle Schüler*innen ein Recht auf individuelle Förderung. Übergeordnetes Ziel der Förderung ist die Herstellung gleichberechtigter Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, unabhängig von Geschlecht, kultureller und sozialer Herkunft oder einer Behinderung. Die Fördermöglichkeiten in den Bereichen Lernen, Sprache, geistige Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Hören und Sehen orientieren sich an den Bedürfnissen Ihres Kindes. Dies können Sie mit den Lehrkräften an der Schule besprechen.
Welche Aufgaben haben sonderpädagogische Lehrkräfte?
Sonderpädagog*innen unterstützen die Lehrkräfte. Sie helfen in der Unterrichtsgestaltung und im Unterricht, damit Ihr Kind gut lernen kann.
Was bedeutet AO-SF Verfahren?
AO-SF heißt Ausbildungsordnung zum sonderpädagogischen Förderbedarf. Zu Beginn der Schulpflicht oder während des Besuchs der allgemeinen Schule ergeben sich Fragen und Antworten zum sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf für Sie oder für die Schule. Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass Ihr Kind nur mit sonderpädagogischer Unterstützung im Unterricht hinreichend gefördert werden kann, muss ein "Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs" (AO-SF Verfahren) durchgeführt werden. Das Schulamt für die Stadt Köln berät Sie dahingehend gerne.
Wie geht es nach der Grundschule weiter?
In der vierten Klassen führen die Klassenleitung und gegebenenfalls die sonderpädagogische Lehrkraft Gespräche mit Ihnen und Ihrem Kind. Dabei wird unter anderem besprochen, welche Schulform für Ihr Kind als geeignet empfohlen wird. Zusätzlich können Sie sich durch den Schulpsychologischen Dienst, das Schulamt für die Stadt Köln und externe Beratungsstellen beraten lassen.
Welche Schulabschlüsse können erworben werden?
Zu den Schulabschlüssen informiert und berät Sie das Schulamt für die Stadt Köln gerne. Die erreichbaren Schulabschlüsse unterscheiden zwischen Kindern, die zielgleich oder zieldifferent (Förderschwerpunkt Lernen und geistige Entwicklung) beschult werden. Nimmt Ihr Kind zielgleich am Unterricht teil, können grundsätzlich alle Schulabschlüsse angestrebt werden. Weitere Informationen erhalten Sie durch das Schulamt für die Stadt Köln.
Schulweg und Schulbegleitung
Welche Möglichkeiten zur Beförderung von Schüler*innen gibt es?
Die Organisation des Schulweges ist Aufgabe der Erziehungsberechtigten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Kostenübernahme oder Bezuschussung für ein SchülerTicket zur Nutzung von Bus und Bahnen im öffentlichen Personennahverkehr erhalten. Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Schulentwicklung.
Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter 0221 / 221-29237 oder -29238.
Wer hat Anspruch auf Beförderung?
Einen pauschalen Anspruch auf ein SchülerTicket oder die Teilnahme am Schülerspezialverkehr gibt es nicht. Das bedeutet, dass es keinen direkten Anspruch darauf gibt, dass Ihr Kind zur Schule gebracht und wieder abgeholt wird. Das Amt für Schulentwicklung berät Sie hinsichtlich der Beförderung Ihres Kindes gerne. Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0221 / 221-29237 oder -29238.
Fahrkarten für Schüler*innen können gegebenenfalls auch durch Leistungen aus dem Bildungspaket mitfinanziert werden.
Wann können oder sollen Kinder durch eine Schulbegleitung unterstützt werden?
Schulbegleitungen unterstützen Kinder in ihrem Schulalltag. Welche Unterstützung, in welcher Art und mit welchem Umfang für Ihr Kind erforderlich ist, wird individuell festgestellt. Sprechen Sie hierzu gerne die Klassenleitung an.
Wo muss ich die Schulbegleitung beantragen?
Die Beantragung einer Schulbegleitung für Ihr Kind müssen Sie in Zusammenarbeit mit der Schule stellen. Die Schule, das Amt für Kinder, Jugend und Familie, das Schulamt für die Stadt Köln, das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, die Elternberatungsstelle Inklusion und externe Beratungsstellen beraten Sie dabei gerne.
Offener Ganztag/Ferienbetreuung
Kann mein Kind auch mit Unterstützungsbedarfen am Ganztag teilnehmen?
Auch mit Unterstützungsbedarfen kann Ihr Kind grundsätzlich am Ganztag teilnehmen. Der Ganztag wird durch externe Träger*innen an der Schule angeboten. Die jeweilige Schulleitung oder der*die Träger*in beraten Sie gerne individuell zu Fragen hinsichtlich des Ganztages.
Zusätzlich unterstützen wir Sie vom Fachbereich Ganztag und Schulsozialarbeit im Amt für Schulentwicklung dabei gerne. Bei Fragen oder einem Anliegen nutzen Sie unsere Ganztags-Hotline unter 0221 / 221-24400 oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Wie beantrage ich die Teilnahme am Ganztag für mein Kind?
Den Antrag zur Teilnahme am Ganztag erhalten Sie bei der Schulanmeldung von der jeweiligen Schule.
Welche Möglichkeiten einer inklusiven Ferienbetreuung gibt es?
An allen Offenen Ganztagsschulen, also an Grundschulen sowie an Halbtagsförderschulen im Primarbereich (Klasse 1 bis 6), werden Ferienbetreuungen angeboten. Informationen darüber, wann und in welchem Umfang eine Ferienbetreuung an der Schule Ihres Kindes angeboten wird, erhalten Sie durch die Schulleitung oder den*die Träger*in des Offenen Ganztags.
Ausflüge/Klassenfahrten
Kann mein Kind trotz Unterstützungsbedarfs an Ausflügen und Klassenfahrten teilnehmen?
Grundsätzlich kann Ihr Kind an allen schulischen Veranstaltungen teilnehmen. Eine individuelle Beratung ist im Vorfeld sinnvoll, um Absprachen und Vorbereitungen mit der Schule treffen zu können. Lassen Sie sich durch die Schulleitung und die Schulsozialarbeiter*innen beraten.
Unterrichtsmaterial
Wer stellt Lernmaterialien und Fördermaterialien für den Unterricht zur Verfügung?
Schüler*innen der städtischen Schulen werden Lernmaterialien, die im Unterricht erforderlich sind, abzüglich eines Eigenanteils kostenfrei und leihweise zur Verfügung gestellt. Informationen zu den Lernmitteln, die selbst finanziert werden müssen, erhalten Sie durch die Schulleitung. Weitere Informationen zu Lernmitteln und Antragsstellungen erhalten Sie durch das Schulamt für die Stadt Köln.
Schulsozialarbeit
Was macht die Schulsozialarbeit?
Die Mitarbeitenden der Schulsozialarbeit helfen Ihnen weiter bei Fragen zu allen Lebensbereichen Ihres Kindes. Sie beraten zu finanziellen Hilfen, arbeiten mit den Lehrenden zusammen und bieten teilweise Zusatzangebote an, wie zum Beispiel Erlebnispädagogik, Medienpädagogik, Gewaltprävention, Berufswahlberatung. Die Schulsozialarbeiter*innen beraten Sie individuell.
Hat jede Schule Ansprechpersonen im Bereich der Schulsozialarbeit?
Viele Kölner Grundschulen verfügen über Personal in der Schulsozialarbeit. Die Schul- und Klassenleitungen können Ihnen die jeweiligen Ansprechpersonen benennen.
Ausstattung in den Schulen/Hilfsmittel
Wie sind Schulräume für Kinder mit Förder-/Unterstützungsbedarf ausgestattet?
Jede Schule ist räumlich unterschiedlich. Schulen haben die Möglichkeit, sich auf die Bedürfnisse der Kinder einzurichten, zum Beispiel mit Mobiliar, Beleuchtung, Pflegeausstattung oder Rampen. Im Einzelfall beraten Sie die Schulleitungen, das Schulamt für die Stadt Köln und das Amt für Schulentwicklung gerne.
Wer hilft, wenn zusätzliche Ausstattungen notwendig sind?
Werden zusätzliche Hilfsmittel und Ausstattungen für Ihr Kind benötigt, können Sie sich zunächst an die Klassenleitung und die Schulleitung wenden.
Was sind Hilfsmittel für Kinder in der Schule?
Manche Kinder benötigen zur Teilhabe am Unterricht Hilfsmittel. Dies können Speziallampen, Antirutschunterlagen, besondere Stühle und Tische sowie Vergrößerungshilfen sein. Weitere Informationen und Beratung erhalten Sie durch die Klassenleitungen und Sonderpädagogen*innen an der Schule Ihres Kindes sowie beim Schulamt für die Stadt Köln und beim Amt für Schulentwicklung. Das Amt für Schulentwicklung erreichen Sie telefonisch unter 0221 / 221-29203 oder schreiben Sie eine E-Mail an:
Medikamente
Wer kann meinem Kind notwendige Medikamente geben?
Medikamente und Notfallmedikamente können nach Absprache mit der Schule gegeben werden. Die Gabe von Medikamenten erfolgt auf freiwilliger Basis des schulischen Personals. Sprechen Sie die Klassenleitung Ihres Kindes gerne hierzu an. Weitere Informationen hat das Ministerium für Schule und Bildung in der Handreichung Medikamentengabe durch Lehrkräfte zusammengestellt. Diese finden Sie hier:
Weitere Informationen zum Gemeinsamen Lernen
Ansprechpersonen in Köln und Umgebung
Hier finden Sie eine Übersicht städtischer und nicht-städtischer Beratungsstellen zum Thema Inklusion in Köln und Umgebung. Sollten Sie noch weitere Organisationen kennen, freuen wir uns über Ergänzungen und Anregungen. Diese können Sie uns gerne per E-Mail senden.
Übersicht nicht-städtischer Ansprechpersonen
Die Telefonzentrale der LVR-Förderschulen können Sie unter 0221 / 809-0 erreichen.
Übersicht städtischer Ansprechpersonen
Familienberatung
Wir bieten Beratung und Unterstützung für alle Erziehungs- und Beziehungsthemen, für Konflikte und Probleme rund um die Familie – in den Kindertagesstätten oder in der Schule an. Ihre Überlegungen und Fragestellungen zur kindlichen Entwicklung, zu Besonderheiten und Auffälligkeiten, aber auch besonderen Lebenssituationen wie Konflikte in der Partnerschaft, Trennung, Scheidung, Alleinerziehen, psychische Erkrankungen, Suchterkrankungen oder Gewalt finden im gemeinsamen Gespräch Zeit und Raum. Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene haben ein Recht auf Beratung unabhängig ihrer Herkunft, Nationalität, Religion oder Weltanschauung. Kinder und Jugendliche können sich auch ohne Begleitung an uns wenden. Die Beratung ist freiwillig, auf Wunsch anonym und kostenlos. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen ist uns wichtig. Wir unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht und dem Datenschutz.
Schulpsychologischer Dienst
Wir sind für Familien und Schulen da. Wir – ein Team aus erfahrenen Schulpsycholog*innen – beraten Eltern, Schüler*innen, Lehrkräfte, Schulleitungen, pädagogische Fachkräfte bei allen psychologischen Fragen und Schwierigkeiten, die im Zusammenhang mit der Schule auftreten können. Persönliche Beratungen oder Videoberatungen sind nur nach Terminvereinbarung möglich.
Schulamt für die Stadt Köln – Schulaufsicht
Wir beraten Sie gerne zum Übergangsverfahren von der Grundschule zur weiterführenden Schule. Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail.
Schulbusangelegenheiten, Schülerfahrkosten und -mittagessen
Amt für Soziales, Arbeit und Senioren
Die Schulbegleitung für Kinder mit geistiger, körperlicher oder Mehrfachbehinderung können Sie bei der Eingliederungshilfe des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren beantragen.
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Die Schulbegleitung können Sie für Kinder mit (drohender) seelischer Behinderung beim Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des Amtes für Kinder, Jugend und Familie beantragen. Kontaktieren Sie hierzu das Bezirksjugendamt, in dessen Bezirk Sie wohnen.
Schuleingangsuntersuchung
Die Einschulungsuntersuchung muss im Auftrag des Gesundheitsamtes durchgeführt werden.