Kletterkünstler für ein besseres Mikroklima

Jede Maßnahme zur Begrünung von Gebäuden ist ein Gewinn für das Stadtklima und führt zur Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität. Fassadenbegrünungen lassen sich aufgrund ihrer vertikalen Ausrichtung auch mit nur wenig Platzangebot realisieren.

Hier geht es direkt zum Förderprogramm GRÜN hoch 3 und zum digitalen Antragsverfahren

Vorteile der Fassadenbegrünung

Verbesserung des Mikro- und Stadtklimas

Begrünte Flächen kühlen die Luft ab und feuchten sie an – kurzum: Sie verbessern das lokale Mikroklima und leisten einen wichtigen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel. Dies ist besonders bei langanhaltenden sommerlichen Hitzeereignissen wichtig. Kletterpflanzen können zielgerichtet zur Verschattung eines Gebäudes eingesetzt werden und als natürlicher Sonnenschutz dienen. Vor Glasfassaden verhindern sie im Sommer den Eintrag der Sonnenstrahlung und so eine Überhitzung von Gebäuden.

Im Winter dagegen ist die kurzwellige Einstrahlung erwünscht, um Heizenergie zu sparen. Zu diesem Zeitpunkt haben die meisten Pflanzen ihre Blätter verloren. Zusätzlich dient die Verdunstungskälte der Pflanzen im Sommer der Kühlung des Gebäudes, indem sie die langwellige Strahlung senkt. Diese entsteht durch hohe Oberflächentemperaturen beispielsweise an einem außenliegenden Sonnenschutz. Ein konventioneller Sonnenschutz reduziert zwar die kurzwellige Einstrahlung in das Gebäude, wandelt die Sonnenstrahlung aber in sensible Wärme und langwellige Strahlung um. Die Transpiration durch Pflanzen führt dagegen die Wärme real ab und transportiert die Energie in höhere Atmosphärenschichten. Anders als bei der Dachbegrünung entfaltet die Fassadenbegrünung ihre postitive Wirkung durch Verdunstungskühlung auf Straßenniveau. Sie wirkt sich damit nicht nur auf das Gebäude positiv aus, sondern auch auf den Aufenthaltsraum außerhalb der Gebäude.

Mehr Wohn- und Lebensqualität

Abmilderung bei sommerlicher Hitze und Verschattung der Gebäudehülle sind nur zwei wichtige Aspekte, die zu mehr Wohn- und Lebensqualität beitragen. Darüber hinaus reduzieren Fassadenbegrünungen auch die Feinstaubbelastung und sorgen so für bessere Luft unmittelbar vor den Fenstern. Je nach Pflanzenart tragen sie ebenso zur Schallreduzierung bei und erhöhen so die Aufenthaltsqualität.

Kosteneinsparung

Eine dichte und ausgeprägte Fassadenbegrünung führt an der Fassade zu einer Abkühlungswirkung im Sommer und einer Dämmwirkung im Winter. Insbesondere bei wandgebundenen Fassadenbegrünungen können somit Kosten für die Kühl- oder Wärmebereitstellung in den dahinterliegenden Räumen eingespart werden.

Wertsteigerung der Immobilie

Eine Fassadenbegrünung ist eine sinnvolle, zukunftsorientierte Investition in das Gebäude und den Gebäudewert sowie einen möglichen Wiederverkaufswert.

Zusätzlich wirkt die Begrünung als Schutz der Fassade vor Witterungseinflüssen, wie Schlagregen oder direkter Sonneneinstrahlung und verlängert somit die Langlebigkeit der Fassade.

Förderung der Biodiversität

Fassadenbegrünungen schaffen wichtige Lebensräume und Bezugsflächen für Tiere und Pflanzen. Unter dem Motto "grün statt grau" bieten die Pflanzen Tieren Nahrung, Brutmöglichkeiten und Habitate. Insbesondere Vögel und Insekten profitieren von den zusätzlichen Pflanzen im Stadtgebiet. Bei der Wahl der richtigen Pflanzen bietet eine Fassadenbegrünung zusätzlich vielen Vogelarten gute Nist- und Versteckmöglichkeiten.

Weiterführende Informationen:

Naturnahe Fassadenbegrünung - Stadt Köln  

Efeuseidenbiene© Stadt Köln
Efeuseidenbiene

Schutz vor Farbschmierereien und illegalen Graffiti

Viele Gebäude im städtischen Bereich grenzen mit wenigstens einer Seite direkt an das öffentlich freizugängliche Straßenland, beziehungsweise an den Gehweg an und sind potenziell gefährdet mit Graffiti beschmiert zu werden. Auch diese Fassadenflächen bieten sich gegebenenfalls für eine lebendige Naturfassade an.

Ist die Fassadenbegrünung nicht auf dem eigenen Grundstück möglich, sondern eine Nutzung von öffentlichem Straßenland notwendig müssen einige Voraussetzungen vor der Umsetzung geklärt werden. Weiterführende Informationen hierzu finden Sie hier.

Neben den bereits oben genannten positiven Aspekten können Fassadenbegrünungen auch das Straßenbild erheblich aufwerten und Fassaden vor Vandalismus, wie Graffiti und Schmierereien schützen. Begrünte Flächen sind für mögliche Schmierereien unattraktiv oder überwachsen bereits besprühte Wände zeitnah.

Gerne beraten wir Sie hierzu!

Sind Sie von Farbschmierereien betroffen und möchten sich weiter zu Thema informieren, dann finden Sie weiterführende Informationen auf der Seite der

Kölner Anti Spray Aktion (KASA).

Die wichtigsten Formen der Fassadenbegrünung im Überblick

Bei der Fassadenbegrünung unterscheidet man zwei wichtige Systeme: Die bodengebundene und die wandgebundene Fassadenbegrünung.

Je nach Begrünungsziel und örtlichen Gegebenheiten, wie der Fassadenart, kommen diese beiden unterschiedlichen Begrünungssysteme zum Einsatz.

Um einen Überblick über die konkreten Möglichkeiten vor Ort zu erhalten, können Sie die kostenlose und unverbindliche Erstberatung beim Förderprogramm GRÜN hoch 3 unter den angegebenen Kontaktmöglichkeiten anfragen.

Bodengebundene Fassadenbegrünung

Bei der bodengebundenen Fassadenbegrünung wird zwischen Selbstklimmern und Rankpflanzen an Rankgittern unterschieden. Während sich Selbstklimmer wie beispielsweise Efeu oder Wilder Wein mit Hilfe von Pflanzenteilen am Untergrund, das heißt an der Fassade festhaften, benötigen Rankpflanzen Kletterhilfen, an denen sie sich an der Fassade hochranken können.

Bodengebundene Fassadenbegrünungen zeichnen sich durch ihre häufig einfache Etablierung aus und finden vielfältige Anwendungen. Damit keine Schäden am Haus und der Fassade entstehen, ist es entscheidend, die Auswahl der Pflanzen und des Systems nach sorgfältigen Abwägungen zu treffen. Gerne unterstützen wir Sie dabei durch eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung vor Ort.

Wandgebundene Fassadenbegrünung

Wandgebundene Fassadenbegrünungen sind eine spezielle Form der vertikalen Begrünung, bei der Pflanzen in speziellen Pflanzsystemen vor den Außenwänden von Gebäuden wachsen. Überall dort, wo nur wenig Platz vorhanden und ein Bodenanschluss der Pflanzen nicht möglich ist, kommt diese Art der Begrünung vor allem im urbanen Raum zur Anwendung.

Eine häufige Form der wandgebundenen Fassadenbegrünung ist die sogenannte Regalbauweise, in denen unterschiedliche Pflanzen in Pflanzgefäßen unmittelbar an oder vor der Fassade befestigt werden. Es stehen eine Vielzahl unterschiedlicher Pflanzen, wie Kletterpflanzen, Stauden und Gehölze für die Verwendung zur Verfügung. In ähnlicher Form funktioniert das sogenannte Rinnensystem, in dem die Pflanzen in übereinander aufgebauten Rinnen wachsen und so die Fassade begrünen.

Weitere Möglichkeiten sind die flächigen wandgebundenen Systeme, mit denen die Pflanzen in der Fassade vorgehängten Modulen wachsen. Allen wandgebundenen Fassadenbegrünungssystemen ist gemein, dass eine automatisierte Bewässerung während der Vegetationszeit notwendig ist.

© Stadt Köln/ Yvonne Wieczorrek
Beispiel Modulare wandgebundene Fassadenbegrünung
© Stadt Köln/Sven Koch
Beispiel Wandgebundene Fassadenbegrünung in Regalbauweise

Überblick über die Förderung der Fassadenbegrünungen durch GRÜN hoch 3

Bodengebundene Fassadenbegrünung

Gefördert werden:

  • vorbereitende Maßnahmen, wie das Entfernen von versiegelnden Bodenbelägen, nicht aber die Fassadensanierung
  • die Bodenaufbereitung beziehungsweise der Bodenaustausch
  • Rankhilfen
  • bodengebundene Fassadenbegrünungssysteme
  • Pflanzen und Pflanzmaßnahmen

Höhe der Zuwendung bei bodengebundener Wandbegrünung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der als förderfähig anerkannten Kosten. Bei einer Fassadenbegrünung, bei der eine Sondernutzungserlaubnis für die Nutzung des öffentlichen Straßenlandes erforderlich ist, beträgt der Zuschuss 60 Prozent. Die Kosten müssen bezogen auf den Begrünungszweck angemessen sein. Wir behalten uns vor, den Fördersatz bei kostenaufwändigen Maßnahmen zu reduzieren, zum Beispiel aufgrund von besonderer Gestaltung oder Materialien.

Wandgebundene Fassadenbegrünung

Gefördert werden an Fassaden und Mauern im Außenbereich:

  • vorbereitende Maßnahmen wie Verankern und Befestigen der Unterkonstruktion / Module
  • die Einbringung des durchwurzelbaren Raumes
  • Rankhilfen, Pflanzmodule, Pflanzgefäße
  • Pflanzen und Pflanzmaßnahmen

Höhe der Zuwendung bei wandgebundenen Fassadenbegrünungen

Bei wandgebundenen Begrünungen ("vertikale Gärten") gilt ein Höchstsatz von 40 Euro je Quadratmeter begrünter Wandfläche.

Besondere Bestimmungen

Ist eine Bodenbindung aus technischen Gründen (zum Beispiel wegen einer Unterkellerung) nicht möglich, erkennen wir auch Maßnahmen aus Hochbeeten mit einem Mindestvolumen von 200 Liter und einer Mindesthöhe von 0,5 Meter als förderfähig an. Gefördert werden nur Kletterhilfen, die einzig den Begrünungszweck erfüllen (keine Geländer, Sichtschutzzäune, oder ähnliches). Die Begrünung mittels Rankpflanzen und Rankhilfen von Pergolen, Unterständen und ähnliches sind förderfähig, die Konstruktionen selbst jedoch nicht.

Sollte eine direkte Verbindung der Rankhilfe an Fassaden oder Mauern nicht möglich oder nicht zulässig sein (zum Beispiel Eigentumsrechte Dritter), wird in begründeten Einzelfällen auch eine Fassadenbegrünung unmittelbar vor diesen Flächen gefördert.

Regelung der Nutzung öffentlichen Straßenlandes (Sondernutzungserlaubnis oder Gestattung)

Die Begrünung einer straßenseitigen Fassade oder Fläche, die öffentliches Straßenland in Anspruch nimmt, ist nur unter besonderen Voraussetzungen möglich. Diese setzen sich unter anderem aus gestalterischen Vorgaben des Stadtraummanagements der Stadt Köln, straßenrechtlichen, straßenbautechnischen und verkehrlichen Aspekten und Belangen der Barrierefreiheit zusammen. Die kostenpflichtige Sondernutzungserlaubnis beziehungsweise Gestattung müssen Sie beim Bauverwaltungsamt beantragen:

Bauverwaltungsamt der Stadt Köln / Allgemeine Erschließungsaufgaben und Straßenrecht

Willy-Brandt-Platz 2

50679 Köln

E-Mail: bauverwaltungsamt@stadt-koeln.de

Diese Kosten für diesen Antrag sind nicht förderfähig. Es gelten die aktuellen Bestimmungen.

Weiterführende Informationen zur Sondernutzungserlaubnis oder Gestattungsvertrag

Weitere Bedingungen zur Förderung entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.

Förderrichtlinie GRÜN hoch 3
PDF, 1195 kb

Weitere Förderungen von GRÜN hoch 3

Der Förderantrag kann auch in Kombination mit folgenden anderen Fördermaßnahmen gestellt werden. Erfahren Sie hier mehr über die weiteren Fördermöglichkeiten von GRÜN hoch 3.

Hier geht es direkt zum Förderprogramm GRÜN hoch 3 und zum digitalen Antragsverfahren

Kontakt und Beratung

Eine Vorsprache ist nicht erforderlich. Sie können sich aber gerne telefonisch oder per E-Mail an uns wenden. 

Stadt Köln
Umwelt- und Verbraucherschutzamt

Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln

Telefon: 0221 / 221-25384 oder 0221 / 221-36164

gruenhoch3@stadt-koeln.de