Die zunehmende Versiegelung von Flächen stellt eine Herausforderung für Städte und Gemeinden dar. Asphalt, Beton und Pflasterflächen verhindern das natürliche Versickern von Regenwasser und heizen sich in der Sonne stark auf und tragen so zur Verschlechterung des Mikroklimas bei. Die Entsiegelung und Begrünung solcher Flächen ist eine wirksame Maßnahme, um diesen Problemen zu begegnen.

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Fläche vor dem Rückbau der Schotterfläche
© Stadt Köln
Begrünte Fläche nach dem Rückbau
© Stadt Köln/Betina Küchenhoff
Entsiegelte Flächen sehen nicht nur schön aus, sondern bieten auch Tieren vielfältige Nahrung

Vorteile der Entsiegelung und Begrünung, sowie Rückbau und Begrünung von Schotterflächen

Verbesserung des Mikro- und Stadtklimas

Begrünte Fläche wirken wie natürliche Klimaanlagen. Sie verdunsten Wasser, kühlen ihre Umgebung und senken so die gefühlte Umgebungstemperatur. Dies ist ein besonders wichtiger Effekt in dicht bebauten Gebieten mit starkem Hitzeinseleffekt. Versiegelte Flächen und Schotterflächen speichern die Wärme und geben diese langsam wieder ab, was insbesondere in Sommernächten zu sehr hohen Temperaturen führen kann.

Ästhetik und Lebensqualität

Grünflächen verbessern das Erscheinungsbild von Städten und Wohngebieten. Sie steigern das Wohlbefinden der Menschen, werten die Umgebung optisch auf und sorgen somit für noch mehr Lebensqualität in der Stadt.

Regenwasserversickerung

Durch die offenen Bodenoberflächen kann das Regenwasser auf natürliche Weise versickern. Dadurch steht dieses Wasser zur Grundwasserneubildung zur Verfügung und trägt zur Verdunstung bei.

Lebensraum für Flora und Fauna

Begrünte Flächen bieten wertvolle Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Sie fördern die Artenvielfalt und schaffen Biotopvernetzungen, die insbesondere in dicht besiedelten Städten besonders wichtig sind.

Überblick über die Förderung der Entsiegelung und Rückbau Schottergärten durch GRÜN hoch 3

© Stadt Köln
Entsiegelter Hinterhof

Gefördert werden:

  • vorbereitende Maßnahmen wie der Abbruch von Mauern, Zäunen und Gebäuden
  • das Entfernen von versiegelnden Bodenbelägen und Schottergärten
  • die Bodenaufbereitung beziehungsweise der Bodenaustausch
  • Bepflanzungen und gärtnerische Gestaltung von Bodenflächen
  • das Anlegen von Hochbeeten mit einem Mindestvolumen von 200 Liter und 0,5 Meter Höhe in Fällen, in denen eine bodengebundene Bepflanzung ausgeschossen ist
  • der Schutzanstrich von Kellerwänden

Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der als förderfähig anerkannten Kosten, höchstens jedoch 40 Euro je Quadratmeter begrünter Bodenfläche bei entsiegelten Flächen und 20 Euro je Quadratmeter bei rückgebauten Schotterflächen.

Bonus für Maßnahmen zur Erhöhung der biologischen Vielfalt

Werden über die extensive Begrünung hinaus Maßnahmen zur Erhöhung der Artenvielfalt umgesetzt, kann dies bei einer Fläche ab 10 Quadratmeter mit einer Pauschale in Höhe von 150 Euro, bei mehr als 50 Quadratmeter mit einer Pauschale in Höhe von 300 Euro zusätzlich gefördert werden. Beispiele für Maßnahmen zur Erhöhung der Artenvielfalt können heimische insektenfreundliche Pflanzen, Totholzansammlungen, Sandlinsen, Laub- und Reisighaufen sein. 

Voraussetzung hierfür ist die Beantragung der Bonuspauschale sowie eine ausreichende Beschreibung der Maßnahmen. Die Gesamtfläche muss mindestens 10 Quadratmeter, zusammenhängende Einzelflächen mindestens 5 Quadratmeter groß sein.

Weitere Informationen und Ideen zur Erhöhung der Artenvielfalt

Besondere Bestimmungen

Für vollversiegelte Flächen:

Nicht gefördert werden der Einbau von Rasengitter verschiedener Materialien, Drainage- oder Fugenpflaster sowie Oberflächen mit Steinen, Kies, Schotter oder ähnlichen Materialien. Eine reine Gartenumgestaltung ist grundsätzlich aus der Förderung ausgeschlossen. Wird eine Fläche entsiegelt und eine andere Fläche versiegelt, ist nur die entsiegelte Nettofläche förderfähig. Beschreibungen beziehungsweise Nachweise mit entsprechenden Maßangaben sind vorzulegen. Mit der Entsiegelungsmaßnahme darf nicht gegen Rechtsnormen, insbesondere aus dem Baurecht, dem Denkmalschutzrecht, dem Bodenschutzrecht, dem Wasserrecht, dem Abfallrecht und dem Naturschutzrecht verstoßen werden. Um eine Boden- und Grundwassergefährdung oder eine Belastung des Menschen als Folge der Entsiegelung auszuschließen, ist in Verdachtsfällen eine (gegebenenfalls kostenpflichtige) Auskunft aus dem Altlastenverzeichnis einzuholen. Die Anforderungen nach Paragraf 4 bis 8 Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) sind einzuhalten. Zudem ist die Auslegung eines Schotterrasens nicht förderfähig. Befahrbare Parkplätze und Gitterlösungen werden nicht gefördert.

Für Schottergärten:

Die umgestaltete Fläche muss eine Mindestgröße von insgesamt 10 Quadratmeter aufweisen. Zusammenhängende Einzelflächen müssen mindestens 5 Quadratmeter betragen. Förderfähig sind nur Flächen, bei denen Steine  und / oder Schotter die wesentlichen Gestaltungselemente darstellen, der Flächenanteil an vorhandener Bepflanzung unter 15 Prozent liegt und der Oberboden entfernt wurde. Einfache Nachpflanzungen oder Ergänzungen werden nicht gefördert. Die Fläche ist mit Oberboden aufzufüllen und flächendeckend zu begrünen. Die Anforderungen gemäß Paragraf 4 bis 8 Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) sind einzuhalten. 

Mögliche Senkung der Niederschlagsabwassergebühren

Bei einer Entsiegelung von befestigten Flächen kann eine Anpassung der Niederschlagswassergebühren bei den Stadtentwässerungsbetrieben Köln (StEB) beantragt werden. Weitere Informationen, die Voraussetzungen sowie Kontaktdaten zu diesem Thema sind auf folgender Homepage zu finden:

StEB Köln - Regenwasserversickerung

Weitere Bedingungen zur Förderung entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.

Förderrichtlinie GRÜN hoch 3
PDF, 1195 kb

Der Förderantrag kann auch in Kombination mit folgenden anderen Fördermaßnahmen gestellt werden. Erfahren Sie hier mehr über die weiteren Fördermöglichkeiten von GRÜN hoch 3.

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Kontakt und Beratung

Eine Vorsprache ist nicht erforderlich. Sie können sich aber gerne telefonisch oder per E-Mail an uns wenden. 

Stadt Köln
Umwelt- und Verbraucherschutzamt

Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln

Telefon: 0221 / 221-25384 oder 0221 / 221-36164

gruenhoch3@stadt-koeln.de