Öffentlichkeitsbeteiligungen in 2018 und 2019
Nach EU-Umgebungslärmrichtlinie in Verbindung mit § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sind Lärmaktionspläne unter der Mitwirkung und Information der Öffentlichkeit zu erarbeiten. Die Ergebnisse der Mitwirkung sind bei den Planungsprozessen zu berücksichtigen.
In der 3. Stufe der Lärmminderungsplanung haben wir uns für eine Fortschreibung des Lärmaktionsplans zur Stufe 2 entschlossen, da er erst 2017 vom Rat beschlossen wurde. In diesem Zusammenhang haben wir 2018 eine Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Befragung durchgeführt und 2019 den Entwurf zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans öffentlich ausgelegt.
Befragung 2018
Die erste Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in Form einer Umfrage im Zeitraum vom 01. Oktober bis 02. November 2018. Der Fragebogen war online abrufbar, konnte schriftlich bestellt werden und lag auch in den Rathäusern aus. Mit insgesamt 2.190 abgegebenen Fragebögen war die Beteiligung im Vergleich zu anderen Kommunen als gut zu bewerten.
Schwerpunkte der Umfrage waren zum einen der Straßenverkehrslärm und zum anderen die Identifizierung und Stärkung von „Ruhigen Gebieten“.
Der Handlungs- und Maßnahmenkatalog zum 2017 beschlossenen Lärmaktionsplan definiert Ansätze zur Lärmminderung im Kölner Stadtgebiet, insbesondere zur Reduzierung des Straßenverkehrslärms. Deshalb lag der Fokus der Befragung auf dem Straßenverkehrslärm. Das Ziel hier war ein allgemeines Stimmungsbild der Bürgerinnen und Bürger zum Lärm in Köln nach der letzten Öffentlichkeitsbeteiligung der Jahre 2010 und 2011 zu erhalten.
Im Lärmaktionsplan aus 2017 sind bereits "Ruhige Gebiete" unter akustischen Gesichtspunkten festgelegt worden. Diese befinden sich vielfach nicht in unmittelbarer Nähe zu Siedlungsbereichen. Mit der Umfrage beabsichtigten wir Erkenntnisse zu weiteren geeigneten ruhigen Gebieten zu erlangen, insbesondere zu innerstädtischen Ruheorten, die den Kölnerinnen und Kölnern wichtig sind - unabhängig von akustischen Kriterien.
Eine Zusammenfassung der Ergebnisse, der Karten zu den genannten Lärm- und Ruheorten und den Fragebogen dieser Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie nachfolgend:
Weitere Informationen zu den 2017 festgesetzten Ruhigen Gebieten können Sie hier abrufen:
Öffentliche Auslegung 2019
Nach Ausarbeitung des Lärmaktionsplan-Entwurfs zur Fortschreibung haben wir ihn vom 19. August bis zum 8. September 2019 öffentlich ausgelegt.
In diesem Zeitraum bestand für die Öffentlichkeit noch einmal die Gelegenheit, Anregungen und Bedenken zum Planentwurf vorzubringen.
Wichtige Bestandteile des Entwurfs waren die Aktualisierung der Sachstände der im Lärmaktionsplan Stufe 2 enthaltenen Einzelmaßnahmen und die mit der Fortschreibung geplanten Einzelmaßnahmen der kommenden 5 Jahre. Neben der Überprüfung der aktuellen „Ruhigen Gebiete“ wurden im Planentwurf auch die aus der Öffentlichkeitsbeteiligung 2018 gewonnenen Erkenntnisse zu weiteren geeigneten Ruheorten und zum aktuellen Stimmungsbild hinsichtlich des bestehenden Handlungs- und Maßnahmenkatalogs vorgestellt. Darüber hinaus wurde beschrieben, inwiefern es zu Veränderungen der Belastungsschwerpunkte des Lärmaktionsplans Stufe 2 gekommen ist.
Im Anschluss an die öffentliche Auslegung wurde der Entwurf zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans in die politischen Gremien eingebracht und am 12.12.2019 vom Rat unter Berücksichtigung der Eingaben aus der Öffentlichkeit beschlossen. Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans finden Sie nachfolgend:
Rückblick zu den Öffentlichkeitsbeteiligungen aus 2010 und 2011
Informationen zur Öffentlichkeitsbeteiligung aus 2010 und 2011 zur bisherigen Kölner Lärmaktionsplanung finden Sie hier: