Öffentlichkeitsbeteiligung in 2023/24
Nach EU-Umgebungslärmrichtlinie in Verbindung mit Paragraf 47d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sind Lärmaktionspläne unter der Mitwirkung und Information der Öffentlichkeit zu erarbeiten. Die Ergebnisse der Mitwirkung sind bei den Planungsprozessen zu berücksichtigen.
Im Jahr 2024 steht die Überprüfung und Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Köln an. In diesem Rahmen wurde eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt, die auf dem Beteiligungsportal "Meinung für Köln" vom 23. Oktober bis 19. November 2023 stattfand. Schwerpunkt der Beteiligung war es, zusätzliche Erkenntnisse zu lärmbelasteten Orten sowie städtischen Ruheorten zu erhalten. Unter Mitwirkung der Öffentlichkeit wurden dazu entsprechende Vorschläge erarbeitet. Die Ermittlung weiterer Erkenntnisse zu lärmbelasteten Orten soll dazu beitragen, lärmmindernde Maßnahmen zu konkretisieren und nach Möglichkeit zu priorisieren. Die Beiträge aus der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden in den Bericht der Lärmaktionsplanung Stufe 4 eingebracht.
Der Entwurf des Berichts zur Lärmaktionsplanung Stufe 4 wurde im Zeitraum vom 17. Juni bis zum 7. Juli 2024 auf unserem Beteiligungsportal öffentlich ausgelegt. Während der Auslegung hatte die Öffentlichkeit die Gelegenheit, Anregungen und Bedenken zum Entwurf des Lärmaktionsplans vorzubringen.
Unter folgendem Link kann der aktuelle Entwurf zum Lärmaktionsplan der Stufe 4 eingesehen und heruntergeladen werden:
Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes
Das Eisenbahn-Bundesamt ist für die Bundesschienenwege zuständig und erstellt einen eigenen Lärmaktionsplan. Die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes fand im Zeitraum vom 20. November 2023 bis zum 2. Januar 2024 statt. Alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland konnten an dieser teilnehmen. Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung können im Lärmaktionsplan des Eisenbahn-Bundesamtes eingesehen werden.
Rückblick zu den Öffentlichkeitsbeteiligungen aus 2018 und 2019
Öffentlichkeitsbeteiligungen in 2018 und 2019
In der 3. Stufe der Lärmminderungsplanung haben wir uns für eine Fortschreibung des Lärmaktionsplans zur Stufe 2 entschlossen, da er erst 2017 vom Rat beschlossen wurde. In diesem Zusammenhang haben wir 2018 eine Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Befragung durchgeführt und 2019 den Entwurf zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans öffentlich ausgelegt.
Befragung 2018
Die erste Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in Form einer Umfrage im Zeitraum vom 1. Oktober bis 2. November 2018. Der Fragebogen war online abrufbar, konnte schriftlich bestellt werden und lag auch in den Rathäusern aus. Mit insgesamt 2.190 abgegebenen Fragebögen war die Beteiligung im Vergleich zu anderen Kommunen als gut zu bewerten.
Schwerpunkte der Umfrage waren zum einen der Straßenverkehrslärm und zum anderen die Identifizierung und Stärkung von "Ruhigen Gebieten".
Der Handlungs- und Maßnahmenkatalog zum 2017 beschlossenen Lärmaktionsplan definiert Ansätze zur Lärmminderung im Kölner Stadtgebiet, insbesondere zur Reduzierung des Straßenverkehrslärms. Deshalb lag der Fokus der Befragung auf dem Straßenverkehrslärm. Das Ziel hier war ein allgemeines Stimmungsbild der Bürger*innen zum Lärm in Köln nach der letzten Öffentlichkeitsbeteiligung der Jahre 2010 und 2011 zu erhalten.
Im Lärmaktionsplan aus 2017 sind bereits "Ruhige Gebiete" unter akustischen Gesichtspunkten festgelegt worden. Diese befinden sich vielfach nicht in unmittelbarer Nähe zu Siedlungsbereichen. Mit der Umfrage beabsichtigten wir Erkenntnisse zu weiteren geeigneten ruhigen Gebieten zu erlangen, insbesondere zu innerstädtischen Ruheorten, die den Kölner*innen wichtig sind - unabhängig von akustischen Kriterien.
Eine Zusammenfassung der Ergebnisse, der Karten zu den genannten Lärm- und Ruheorten und den Fragebogen dieser Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie nachfolgend:
Weitere Informationen zu den 2017 festgesetzten "Ruhigen Gebieten" können Sie hier abrufen:
Öffentliche Auslegung 2019
Nach Ausarbeitung des Lärmaktionsplan-Entwurfs zur Fortschreibung haben wir ihn vom 19. August bis zum 8. September 2019 öffentlich ausgelegt.
In diesem Zeitraum bestand für die Öffentlichkeit noch einmal die Gelegenheit, Anregungen und Bedenken zum Planentwurf vorzubringen.
Wichtige Bestandteile des Entwurfs waren die Aktualisierung der Sachstände der im Lärmaktionsplan Stufe 2 enthaltenen Einzelmaßnahmen und die mit der Fortschreibung geplanten Einzelmaßnahmen der kommenden fünf Jahre. Neben der Überprüfung der aktuellen "Ruhigen Gebiete" wurden im Planentwurf auch die aus der Öffentlichkeitsbeteiligung 2018 gewonnenen Erkenntnisse zu weiteren geeigneten Ruheorten und zum aktuellen Stimmungsbild hinsichtlich des bestehenden Handlungs- und Maßnahmenkatalogs vorgestellt. Darüber hinaus wurde beschrieben, inwiefern es zu Veränderungen der Belastungsschwerpunkte des Lärmaktionsplans Stufe 2 gekommen ist.
Im Anschluss an die öffentliche Auslegung wurde der Entwurf zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans in die politischen Gremien eingebracht und am 12. Dezember 2019 vom Rat unter Berücksichtigung der Eingaben aus der Öffentlichkeit beschlossen. Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans finden Sie nachfolgend:
Rückblick zu den Öffentlichkeitsbeteiligungen aus 2010 und 2011
Informationen zur Öffentlichkeitsbeteiligung aus 2010 und 2011 zur bisherigen Kölner Lärmaktionsplanung finden Sie hier: