Wesentliche Aufgabe der Lärmaktionsplanung ist die Bewertung der Lärmsituation auf Grundlage der Lärmkartierung. Das Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Formulierung von Maßnahmen, Konzepten und Strategien, um zur Lärmreduzierung beizutragen und Lärmbelastungen entgegenzuwirken. Ein weiterer zentraler Teil der Lärmaktionsplanung besteht darin, sogenannte "Ruhige Gebiete" vor einer Zunahme des Lärms zu schützen. Ein wichtiger Bestandteil ist dabei die Beteiligung der Öffentlichkeit. Der Umfang der Planung wird vom Ausmaß der Lärmprobleme und der Anzahl der Betroffenen beeinflusst. Der Lärmaktionsplan wird spätestens alle fünf Jahre überarbeitet. Die Lärmaktionsplanung ist ein gesetzlich festgelegtes Instrument. Sie geht aus der EU-Umgebungslärmrichtlinie sowie aus dem nationalen Recht in Paragraf 47d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) hervor.

Fortschreibung Lärmaktionsplanung (Stufe 4)

Im Jahr 2024 steht die Überprüfung und Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Köln an. Der bestehende Lärmaktionsplan (Stufe 2) aus dem Jahr 2017 wurde bereits im Jahr 2019 (Stufe 3) fortgeschrieben. Die aktuelle Fortschreibung (Stufe 4) baut darauf auf. Die zentralen Themen der Fortschreibung in der Stufe 4 sind die Überprüfung des Umsetzungsstandes der Maßnahmen aus den Stufen 2 und 3 und die Weiterentwicklung der "Ruhigen Gebiete" und städtischen Ruheorte. Im Rahmen dieser Fortschreibung führt das Umwelt – und Verbraucherschutzamt eine Öffentlichkeitsbeteiligung vom 23. Oktober bis 19. November 2023 auf dem Beteiligungsportal "Meinung für Köln" durch. Schwerpunkte der Beteiligung sind die Erhebung von lärmbelasteten Orten und von städtischen Ruheorten. Die Beteiligung zielt darauf ab, eine genauere Beschreibung der Situation an den lärmbelasteten Orten der Stadt zu erhalten, um auf dieser Basis Maßnahmenvorschläge konkretisieren zu können oder die Handlungsbedarfe anzupassen. Weiterhin sollen die "städtischen Ruheorten" auf Basis der bisherigen Ausarbeitungen weiterentwickelt werden. Die Fortschreibung zum Lärmaktionsplan wird voraussichtlich bis zum 18. Juli 2024 abgeschlossen.

Der folgende Link führt Sie zu unserem Beteiligungsportal:

Beteiligungsdialog Lärmaktionsplanung

Lärmaktionsplanung (Stufe 3)

Der Lärmaktionsplan der Stadt Köln wurde 2018 fortgeschrieben. Wir haben uns im Dezember 2018 verwaltungsverbindlich entschieden, zusätzlich zu den Einzelmaßnahmen des bestehenden Lärmaktionsaktionsplans und dem dort festgelegten Handlungs- und Maßnahmenkatalog in den nächsten Jahren weitere Maßnahmen umzusetzen.   

Im Rahmen dieser Fortschreibung führte das Umwelt- und Verbraucherschutzamt im Oktober 2018 eine Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Fragebogenaktion durch. Insgesamt sind dabei 2.190 Rückmeldungen eingegangen. Die Befragung zielte auf ein zusätzliches Stimmungsbild zum bestehenden Handlungs- und Maßnahmenkatalog, der insbesondere Ansätze definiert, Straßenlärm zu reduzieren. Die aus der Befragung gewonnenen Erkenntnisse werden im Rahmen der zukünftigen Lärmaktionsplanung zusätzlich berücksichtigt.

Gegenstand der Öffentlichkeitsbeteiligung und somit auch der Fortschreibung war und ist zudem die Gewinnung von Erkenntnissen zu städtischen Ruheorten, die der Kölner Bevölkerung, unabhängig von der Lärmsituation, wichtig sind. Es konnten verschiedene Gebietskulissen abgeleitet werden. Wir haben deshalb als weitere Maßnahme beschlossen, innerhalb dieser Gebietskulissen die Umsetzung zusätzlicher "ruhiger Orte" zu prüfen und sie gegebenenfalls mittels Ratsbeschluss festsetzen zu lassen.

Die zur Fortschreibung vereinbarten Maßnahmen und die langfristige Strategie der Kölner Lärmaktionsplanung sind im Lärmaktionsplan zur Stufe 3 (siehe Ratsinformationssystem "Anlage 2 Geplante Maßnahmen", Link nachstehend) wiedergegeben. Gegenstand der Übersicht sind auch die von externen Institutionen (zum Beispiel Landesbetrieb Straßenbau NRW und Eisenbahn-Bundesamt) übermittelten Informationen zu in den nächsten Jahren beabsichtigten Maßnahmen.

Die Fortschreibung zum Lärmaktionsplan wurde am 12. Dezember 2019 vom Rat unter Berücksichtigung der Bedenken und Anregungen aus der öffentlichen Auslegung beschlossen.

Ratsbeschluss zum Lärmaktionsplan mit Anlagen, 12. Dezember 2019

Nachfolgend die 2019 zur öffentlichen Auslegung bereitgestellten Unterlagen:

Lärmaktionsplan-Entwurf mit Anlagen, 04. Juli 2019
PDF, 30524 kb

Lärmaktionsplanung (Stufe 2)

Die Umgebungslärmrichtlinie der EU erfordert eine aktive öffentliche Beteiligung an der Lärmaktionsplanung. Nach der Aufstellung des Lärmaktionsplans unter Beteiligung der Bürger*innen mittels E-Partizipation und der politischen Gremien mit abschließendem Ratsbeschluss wurde der Plan vom 24. November bis 21. Dezember 2016 öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen mit Vorschlägen, Anmerkungen und Hinweisen konnten bis zum 4. Januar 2017 abgegeben werden. Nach erneuter Überarbeitung wurde der Lärmaktionsplan am 19. Dezember 2017 vom Rat beschlossen.

Ratsbeschluss zum Lärmaktionsplan mit Anlagen, 19. Dezember 2017

Nachfolgend die zur Offenlage bereitgestellten Unterlagen:

Lärmaktionsplan mit Anlagen, 15. November 2016
ZIP, 29899 kb

Weitere Unterlagen und Informationen

Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Köln, 16. November 2016

Anforderungen an den Lärmaktionsplan

Der Lärmaktionsplan ist entsprechend den Vorgaben der Anlage V der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG zu erstellen und enthält mindestens folgende Angaben:

  • Beschreibung des Ballungsraumes und der zu berücksichtigenden Lärmquellen
  • Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten, Informationen über zuständige Behörden, rechtliche Rahmenbedingungen und geltende Grenzwerte
  • Analyse der Lärm- und Konfliktsituationen sowie der Anzahl betroffener Personen
  • Beschreibung existierender Maßnahmen und Pläne
  • Beschreibung von Lösungsmöglichkeiten und geplanten Maßnahmen einschließlich Kosten-Nutzen-Analysen und zeitlicher Abläufe
  • Abschätzungen der Lärmreduzierung und der Anzahl betroffener Personen

Beschreibung der Umgebung und der zu berücksichtigenden Lärmquellen

Die Stadt liegt im Süd-Westen Nordrhein-Westfalens in der Kölner Bucht. Sie ist die größte Stadt in Nordrhein-Westfalen und mit ihren 1,036 Millionen Einwohner*innen sowie einer Fläche von etwa 405 Quadratkilometern die viertgrößte Stadt Deutschlands. Im Jahr 2011 arbeiteten in Köln 535.300 Erwerbstätige, wovon 475.300 als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte registriert waren. Hiervon pendelten 228.993 in die Stadt ein und 100.626 aus der Stadt heraus.

Köln ist baulich und verkehrlich mit ihren Nachbargemeinden im Osten (Bergisch Gladbach), Westen (Frechen, Hürth und Pulheim), Norden (Leverkusen und Dormagen) und Süden (Brühl und Wesseling sowie Niederkassel und der Raum Troisdorf, Siegburg, Sankt Augustin) eng verbunden.

Im Osten liegt der Königsforst als Naturschutz- und Erholungsgebiet und das Naturschutzgebiet Wahner Heide. Arbeit, Handel, Dienstleistungen, Freizeit- und Kulturangebote sowie Wohnen bewirken ein sehr hohes Verkehrsaufkommen. Dieses wird vor allem durch berufsbedingte Pendlerfahrten beeinflusst. Die Stadt ist über ein dichtes Netz des Straßen- und Schienenverkehrs sowie über den Großflughafen Köln/Bonn (Konrad-Adenauer Flughafen Köln/Bonn) und den Rhein als Schifffahrtsstraße zu erreichen. Köln ist bedeutendster überregionaler Verkehrsknoten im Westen Deutschlands mit einem Verkehrsaufkommen auf dem Kölner Autobahnring, das nach Berlin die zweithöchste Belastung aufweist. Die Rheinbrücken sind auch für den Schienenverkehr von wesentlicher Bedeutung für regionale und überregionale Ost-West-Verbindungen.

Der Kölner Hauptbahnhof ist die westliche Drehschreibe des internationalen Schienenfernverkehrs. Der Flughafen Köln/Bonn ist Deutschlands fünftgrößter Flughafen, wobei er mit rund 9,3 Millionen Fluggästen pro Jahr auf Platz sieben der deutschen Verkehrsflughäfen liegt und im Frachtbereich auf Platz drei. Weltweit stand der Flughafen 2011 auf Platz 28. In Nordrhein-Westfalen ist er der einzige Großflughafen ohne ein Nachtflugverbot. Für das Jahr 2011 wurden 34.051 nächtliche Flugbewegungen verzeichnet. Die Kölner Häfen sind nach Duisburg der zweitgrößte Binnenhafen-Standort Deutschlands.

Zuständige Behörde

Zuständig für die Lärmminderungsplanung, die Kartierung und den Aktionsplan ist die

Stadt Köln
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln

E-Mail an das Umwelt- und Verbraucherschutzamt

Für die Lärmminderungsplanung der Deutschen Bahn AG ist das Eisenbahnbundesamt zuständig.

Hinweise zu den Lärmkarten der Deutschen Bahn AG: Schienenstrecken Hinweise zum Aktionsplan der Deutschen Bahn AG

Beschreibung der zu berücksichtigenden Lärmquellen

Hauptlärmquellen, welche in die Gemeinde einwirken, sind:

Haupt-Straßenverkehr

Tabelle 1: Kennung Hauptverkehrsstraßen
PDF, 50 kb

Sonstiger Straßenverkehr

Tabelle 2: Sonstiger Straßenverkehr
PDF, 29 kb

Haupt-Schienenverkehr

Tabelle 3: Schienenwege des Bundes
PDF, 16 kb

Zuständig für die Lärmkartierung des Bundes ist das Eisenbahnbundesamt (EBA). Die Kartierung des Eisenbahnbundesamtes zu Stufe 2 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie liegt in überarbeiteter Form seit September 2015 vor. Die Ergebnisse können auf der Internetseite des Eisenbahnbundesamtes eingesehen werden.

Eisenbahnbundesamt Lärmkartierung

Sonstiger Schienenverkehr

Tabelle 4: Sonstige Schienenwege
PDF, 25 kb

Großflughafen

NameICAO Code Bewegung pro JahrLage
Köln/Bonn AirportEDDK135.938Rechtsrheinisch, im Südosten

IVU-Anlagen und Häfen

Tabelle 5: IVU-Anlagen und Häfen
PDF, 29 kb

Rechtlicher Hintergrund

Die Lärmminderungsplanung erfolgt aufgrund der EG-Richtlinie 2002/49/EG und deren Umsetzung in der Bundesrepublik Deutschland in §§ 47a bis f des Bundes-Immissionsschutz-Gesetzes.

Runderlass zur Lärmaktionsplanung, 7. Februar 2008

Geltende Grenzwerte gemäß Artikel 5 der Richtlinie 2002/49/EG

Die von der Bundesrepublik Deutschland der Europäischen Union mitgeteilten Grenzwerte werden veröffentlicht.

EU-Kommission

Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten

Die Ergebnisse der Lärmkarten wurden durch uns ermittelt und auf dem Umgebungslärmportal des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht.

Umgebungslärm Nordrhein-Westfalen

Für die Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes führt das Eisenbahnbundesamt die Lärmkartierung durch.

Eisenbahnbundesamt Lärmkartierung

Auch wir veröffentlichen die Lärmkarten. Neben den Übersichtskarten, dem sogenannten Lärmkarten Viewer, finden Sie hier eine Erläuterung zu den Lärmkarten und den Lärmquellen.

Lärmkarten der Stadt Köln

Bewertung der Lärmkarten und der Anzahl der betroffenen Personen, Angaben von Lärmproblemen und verbesserungsbedürftigen Situationen

Hinweis: Die Zahlen sind gerundet.

Von einer potenziell gesundheitsgefährdenden Lärmbelastung mit mehr als 65 dB(A) LDEN sind betroffen:

Einwohner*innen ProzentLärm
 92.4009,25Straßenverkehrslärm
 23.000 2,3Schienenverkehrslärm aus Schienenwegen des Bundes
 17.900 1,8Schienenverkehrslärm aus sonstigen Schienenwegen (Häfen und Güterverkehr Köln, HGK und Kölner Verkehrsbetriebe, KVB)
 30 Fluglärm
 10 IVU-Anlagen und Häfen

 

Von einer potenziell gesundheitsgefährdenden Lärmbelastung mit mehr als 55 dB(A) LNight sind betroffen:

Einwohner*innen ProzentLärm
 105.900 10,6Straßenverkehrslärm
 55.110 5,5Schienenverkehrslärm aus Schienenwegen des Bundes 
 22.500 2,2Schienenverkehrslärm aus sonstigen Schienenwegen (Häfen und Güterverkehr Köln, HGK und Kölner Verkehrsbetriebe, KVB)
 3.000 0,3Fluglärm
70 IVU-Anlagen und Häfen

 

Von sehr hohen Belastungen oberhalb des in Nordrhein-Westfalen geltenden Auslösewertes LDEN über 70 dB(A) sind betroffen:

Einwohner*innen ProzentLärm
 33.900 3,4Straßenverkehrslärm
 7.800 0,8Schienenverkehrslärm aus Schienenwegen des Bundes
 6.100 0,6Schienenverkehrslärm aus sonstigen Schienenwegen (Häfen und Güterverkehr Köln, HGK und Kölner Verkehrsbetriebe, KVB)
 0 0IVU-Anlagen und Häfen

 

Von sehr hohen Belastungen oberhalb des in Nordrhein-Westfalen geltenden Auslösewertes LNight über 60 dB(A) sind betroffen:

Einwohner*innen ProzentLärm
 45.100 4,5Straßenverkehrslärm
 17.600 1,8Schienenverkehrslärm aus Schienenwegen des Bundes
 10.200 1Schienenverkehrslärm aus sonstigen Schienenwegen (Häfen und Güterverkehr Köln, HGK und Kölner Verkehrsbetriebe, KVB)
 0 0IVU-Anlagen und Häfen


Von einer Überschreitung der im Runderlass vom 24. April 2008 des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Lärmaktionsplanung für Fluglärm festgelegten "Auslösewerte" von 65 dB(A) LDEN sind 30 Menschen, bei 55 dB(A) LNight sind 3.000 Menschen betroffen.


Von einer Lärmbelastung mit mehr als 65 dB(A) LDEN sind betroffen:

  • 7,2 Prozent des Stadtgebietes infolge des Straßenlärms
  • 7,8 Prozent des Stadtgebietes infolge des Lärms ausgehend von Schienenwegen des Bundes
  • 1,7 Prozent des Stadtgebietes infolge des Lärms ausgehend vom sonstigen Schienennetz
  • 2,3 Prozent des Stadtgebietes infolge des Fluglärms
  • 1,2 Prozent des Stadtgebietes infolge des Lärms ausgehend von IVU-Anlagen und Häfen

Da sehr große Bereiche Lärmbelastungen ausgesetzt sind, wurden zur Identifizierung von Handlungsschwerpunkten zunächst die Bereiche analysiert, in denen viele Menschen leben, die von hohen Lärmpegeln betroffen sind.

Straßenverkehr:

Die Auswertung an den kommunalen Straßen ergab, dass vor allem die Innenstadt sowie die Radialen und Ringe besonders hohe Belastungen beziehungsweise Betroffenenzahlen aufweisen. Die höchsten Betroffenheiten treten an folgenden Straßen auf: Neusser Straße, Hauptstraße in Porz, Merheimer Straße, Berliner Straße, Mülheimer Freiheit, Frankfurter Straße, Kalk-Mülheimer-Straße, Wipperfürther Straße, Eythstraße, Kalker Hauptstraße, Gremberger Straße, Ostheimer Straße, Homarstraße, Aachener Straße, Richard-Wagner-Straße, Lützowstraße, Roonstraße, Moltkestraße, Hansaring, Hohenstaufenring, Luxemburger Straße, Gladbacher Straße, Krefelder Straße, Bismarckstraße, Salierring, Karolingerring, Ubierring, Höninger Weg, Vorgebirgstraße, Gotenring und Justinianstraße, Bonner Straße, Zülpicher Straße, Dürener Straße, Maarweg, Venloer Straße.

Die Autobahnen entlang der Wohngebiete sind weitestgehend mit Lärmschutzwänden oder -wällen ausgestattet. Bereiche, die von den Bürger*innen als lärmbelastend wahrgenommen werden, sind: Bundesautobahn A555 Hahnwald, Bundesautobahn A1 Merkenich, Bocklemünd/Mengenich, Pesch, Bundesautobahn A3 Rath/Heumar, Bundesautobahn A59 Porz-Grengel, Militärring, Landesstraße L186 Bonner Landstraße, Landesstraße L150 Kiesgrubenweg.

Schienenverkehr:

Liegt nicht vor, da die vom Eisenbahnbundesamt bereitgestellten Daten eine entsprechende Auswertung nicht auf direktem Weg ermöglichen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass es insbesondere entlang der Trassen in der Innenstadt und Innenstadtnähe Belastungsschwerpunkte gibt.

Sonstiger Schienenverkehr Kölner Verkehrsbetriebe und Häfen und Güterverkehr:

Die höchsten Betroffenheiten treten bei den Kölner Verkehrsbetrieben auf der Neusser Straße (oberirdisch), Aachener Straße, Richard-Wagner-Straße, Zülpicher Straße, Luxemburger Straße, Salierring, Karolingerring, Ubierring, Höninger Weg, Lindenthalgürtel, Gotenring und Justinianstraße auf.

Flugverkehr:
Betroffenheiten durch Fluglärm sind vor allem im Stadtteil Rath/Heumar zu finden. Insbesondere nachts sind hier viele Bewohner*innen von hohen Pegeln betroffen. Alle Betroffenheiten liegen in Gebieten, in denen das Schallschutzprogramm des Flughafens greift und passiven Schallschutz ermöglicht.

IVU-Anlagen und Häfen:
Geringe Betroffenheit

Mehrfachbelastungen:
In Köln kommt es vor allem in der Innenstadt und innerhalb des Rings der Kreisstraße 12 wie Stadtwaldgürtel, Sülzgürtel zu Überlagerungen von Lärm aus verschiedenen Quellen. Bei oberirdisch verlaufenden Stadtbahngleisen ist dies die Überlagerung von Straßen- und Schienenverkehrslärm. Im Bereich der Stadtteile Rath und Heumar überlagern sich Straßen- und Fluglärm. Diese Überlagerungen weisen linienförmige Strukturen auf, sie können daher als Belastungsachsen bezeichnet werden.

In folgenden Straßen rufen Mehrfachbelastungen aus verschiedenen Lärmquellen besonders hohe Betroffenheiten hervor: Eiler Straße, Berliner Straße, Gotenring, Justinianstraße, Siegburger Straße, Neusser Straße, Höninger Weg, Salierring, Sachsenring, Karolingerring, Ubierring, Zülpicher Straße, Luxemburger Straße, Aachener Straße, Lindenthalgürtel, Venloer Straße, Ehrenfeldgürtel, Roonstraße.

Eine Analyse, Auswertung der bereits vorhandenen Planungen in Zusammenarbeit mit den städtischen Planungsämtern zeigte, dass zahlreiche, bereits beschlossene Maßnahmen der Stadt- und Verkehrsplanung lärmmindernde Wirkungen zeigen. Es wurde aber auch deutlich, dass weiterer Handlungsbedarf besteht. 

Weitere Informationen: Analyse

Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit

Das Beteiligungsverfahren wurde aufbauend auf dem Kölner Bürgerhaushaltsverfahren und in Anlehnung an das Pilotprojekt des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen im Auftrag der Stadt Köln durch das Fraunhofer Institut entwickelt und erfolgte in zwei dreiwöchigen Phasen.

In der ersten Phase konnten die Bürger*innen eigene Lärmprobleme lokal zuordnen und Vorschläge zur Lärmminderung abgeben, bewerten und kommentieren. Insgesamt haben 2.313 Bürger*innen aktiv teilgenommen.

1. Online-Phase - Aktivitäten der Bürger*innen Ergebnisse
einen Vorschlag geschrieben1.646 Vorschläge
Vorschläge kommentiert962 Kommentare
Vorschläge mit Pro oder Contra bewertet13.253 Bewertungen


In der zweiten Phase konnten 28 Maßnahmenvorschläge bewertet werden. In dieser zweiten Online-Phase konnten sich die Bürger*innen über die vorrangig aus den Bürgervorschlägen der ersten Online-Phase und der Analyse des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes abgeleiteten 28 Maßnahmenvorschläge zur Lärmminderung informieren. Für die Kölner Bürger*innen bestand darauf aufbauend die Möglichkeit der Kommentierung und Bewertung.

Hinweis: Die Protokolle beziehungsweise die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung sind gemäß Artikel 8 Absatz 7 der Richtlinie 2002/49/EG im Internet veröffentlicht.

Ergebnisse der Bürgerbeteiligung aus den Online-Phasen

Ergebnis: Rangliste der 28 Maßnahmenvorschläge:

Tabelle 6: Maßnahmenvorschläge
PDF, 41 kb

Erläuterungen zu den bereits vorhandenen oder geplanten Maßnahmen zur Lärmminderung im Ballungsraum

Aufgrund der angespannten Haushaltssituation liegt der Schwerpunkt der Maßnahmenfindung in der Recherche und Darstellung der in Köln bereits vorhandenen und geplanten Maßnahmen mit Wechselwirkungen zu den Vorschlägen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung. Die 28 bewerteten Maßnahmenvorschläge aus der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden im Hinblick auf eine Realisierung konkretisiert.

Zuordnung der 28 Maßnahmenvorschläge zu Handlungsebenen

Verkehrsvermeidungsstrategie

  • Parkraummangement
    Parkraumbewirtschaftung und Parkraummanagement werden von uns bereits betrieben. Im Kölner Stadtgebiet gibt es mit Stand 2013 35 Bewohnerparkgebiete – 21 Gebiete in der Innenstadt, weitere in Lindenthal, Mülheim, Nippes und in Porz. Parkraumkonzepte in Planung beziehungsweise Vorbereitung: Rodenkirchen I und Rodenkirchen II, Lindenthal-Nord, Pauliviertel, Hültzviertel, Architektenviertel in Lindenthal und Mülheim. Die Park-and-Ride-Anlagen in Weiden-West und Porz-Wahn sollen erweitert werden. Es bestehen Überlegungen diese Erweiterungen in Form von Parkpaletten auszuführen.
  • Gesamtstädtisches Fußverkehrskonzept
  • Förderung des Radverkehrs
    Zur Verbesserung der Bedingungen für den Radverkehr wurden in der Vergangenheit bereits zahlreiche Maßnahmen umgesetzt. Hierzu zählen der Bau und die Sanierung von Radwegen (Radwegesanierungsprogramm), die Markierung von Schutz- und Radfahrstreifen, die Markierung von Aufstellflächen für den Radverkehr an Knotenpunkten, die Öffnung von Einbahnstraßen in Gegenrichtung, die Anlage von Bike-and-Ride-Anlagen, Fahrradboxen und (überdachter) Abstellanlagen.
  • Gesamtverkehrskonzept
    Überarbeitung des langfristigen Verkehrsentwicklungskonzepts (StEK) für das Stadtgebiet. Aufgabe ist die Integration von grundlegenden Aspekten der Siedlungs-, Umwelt- und Verkehrsplanung.
  • Weitere Attraktivierung des Öffentlichen Personen Nahverkehrs
    Derzeit wird der Kölner Nahverkehrsplan, NVP, fortgeschrieben. Bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Angebots. Zum Beispiel Bike-and-Ride-Anlagen, Kooperation den Kölner-Verkehrsbetrieben mit Car-Sharing-Unternehmen, Park-and-Ride-Anlagen

Fahrbahnoberflächen

  • Konzept lärmmindernder Fahrbahnbelag für Stadtstraßen
    Über die Gewichtung der Lärmbetroffenheit lässt sich die aus akustischer Sicht gegebene Erfordernis (Priorisierung) lärmoptimierter Fahrbahnoberflächen ableiten. Ein Konzept hierzu wird zurzeit erarbeitet.
  • Ausbesserung der Straßen
    Für die Jahre 2013 bis 2015 befinden sich derzeit in der Stadt Köln insgesamt 178 Baumaßnahmen zur Instandsetzung oder Erneuerung von Hauptverkehrsstraßen in der Vorbereitung oder Planung. Von Seiten des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik wird hierbei auch in jedem Einzelfall geprüft, ob aufgrund der bestehenden Lärmsituation und den gefahrenen Geschwindigkeiten lärmoptimierter Asphalt eingesetzt werden kann. Daneben besteht bereits eine Schlagloch-Hotline in der die Bürger*innen Eingaben machen können. Einbau von lärmoptimierten Asphalt: Ein lärmoptimierter Asphalt mit Gummimodifikation wurde auf den Hauptverkehrsstraßen Konrad-Adenauer-Ufer zwischen Goldgasse und Zoobrücke, Stadtteil Altstadt-Nord und Boltensternstraße zwischen An der Schanz bis Amsterdamer Straße, Stadtteil Riehl eingebaut (Konjunkturpaket II). Lärmmindernder Asphalt (PMA 08): Waldecker Straße in Buchheim sowie auf Abschnitten der Berliner Straße und der Frankfurter Straße in Köln-Mülheim. Weiterer Belag mit lärmmindernder Wirkung auf einem Abschnitt der Riehler Straße in Riehl.

Lastkraftwagen-Führung

  • Lkw-Führungskonzept
    Mit Hilfe eines Lkw-Führungskonzeptes sollen eine Bündelung des Lkw-Verkehrs auf übergeordneten Hauptverkehrsstraßen und eine Verlagerung in weniger lärmsensible, gewerblich genutzte und anbaufreie Strecken angestrebt werden. Daraus resultiert eine Entlastung von Wohngebieten. 56 Maßnahmenvorschläge aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan, LAP, sind hier eingeflossen.
  • Lkw-Nachtfahrverbot an hochbelasteten Straßen
    Nachtfahrverbote für den Lkw-Verkehr sind im Lkw-Führungskonzept bisher nicht vorgesehen. Der Lärmaktionsplan zielt jedoch auf die Auswahl möglicher Bereiche mit nächtlichen Lkw-Fahrverboten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen (§ 45 StVO und Lärmschutzrichtlinien-StV Empfehlungen) ab. Beispiele: Auf der Bundesstraße B51, Brühler Landstraße in Köln-Meschenich wurde bereits vor kurzem aus Lärmschutzgründen ein nächtliches Lkw-Fahrverbot eingerichtet. Im Bereich der Hartwichstraße in Köln-Nippes wurden im Rahmen eines Verkehrsversuches neben einem generellen Lkw-Fahrverbot auf der Hartwichstraße nächtliche Lkw-Nachfahrverbote auf Seitenstraßen eingerichtet.

Verstetigung des Verkehrsflusses

Optimierung der Verkehrsführung
Eine lärmmindernde Wirkung hat das Erneuerungsprogramm Lichtsignalanlagen der Stadt Köln. Dieses führt durch eine flexiblere LSA-Programmgestaltung und ‑auswahl zu einer Verstetigung des Verkehrs und somit zu weniger Stop und Go-Verkehr. Das Programm läuft seit dem Jahr 2010 und wird kontinuierlich umgesetzt. Aktuell sind 133 Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet für eine Erneuerung vorgesehen.

Abgeschlossen sind die Erneuerungsmaßnahmen von:

LichtsignalanlagenStraße
8 AnlagenBoltensternstraße
8 AnlagenKonrad-Adenauer-Ufer
2 Anlagensüdliche Gürtelstrecke                   


Derzeit in Bearbeitung befindet sich die Erneuerung von:

LichtsignalanlagenStraße
6 AnlagenKonrad-Adenauer-Ufer
5 AnlagenWilhelm-Sollmann-Straße
4 AnlagenKlettenbergürtel
9 AnlagenTuriner Straße/Ecke Viktoriastraße
11 Anlagensüdliche Gürtelstrecke
  • Kreisverkehre statt Ampeln
    In den vergangenen Jahren haben wir 129 Lichtsignalanlagen durch andere Ausbauformen, wie Kreisverkehre, Querungsinseln und Zebrastreifen ersetzt (Einsparprogramm von Lichtsignalanlagen durch den Einsatz alternativer Betriebsformen). Derzeit wird für das gesamte Netz der Lichtsignalanlagen überprüft, ob weitere Anlagen ersetzt werden können. Eine Vorbetrachtung identifizierte insgesamt 204 Lichtsignalanlagen, die für alternative Betriebsformen geeignet erscheinen. Diese werden nun einer konkreten Untersuchung unterzogen. Um die – voraussichtlich nicht vor 2015 beginnende – Umsetzung einzuleiten, werden die letztendlich verbleibenden, geeigneten Anlagen priorisiert. Die Prioritätenstufen werden derzeit erarbeitet. Auch das Thema Lärm beziehungsweise die Verortung einer Anlage in einem Lärmbelastungsschwerpunkt kann hierbei berücksichtigt werden. Beispiele für umgesetzte Kreisverkehre sind unter anderem Marzellenstraße/Unter Sachsenhausen, Athener Ring/Willi-Suth-Allee, Rolandstraße/Magazinstraße, Kapellenstraße/Dillenburger Straße, Kalkweg/Diepeschrather Straße, Neufelder Straße/Dellbrücker Mauspfad, Kempener Straße/Lokomotivstraße, Rösrather Straße/Lützerathstraße und Waldecker Straße/Stadtautobahn.
  • Ampel-Hotline
    Eine Ampel-Hotline existiert bereits. Die Verwaltung nimmt darin alle Eingaben zu Ampeln an und bearbeitet diese bei Verkehrssicherheitsproblemen sofort.

Zulässige Höchstgeschwindigkeit

  • Gesamtstädtisches Geschwindigkeitskonzept
    Erfahrungen mit Geschwindigkeitsreduzierungen aus Lärmschutzgründen an Hauptverkehrsstraßen liegen uns nicht vor. Ein Konzept soll daher in der Aktionsplanung erarbeitet werden. Gleichwohl sind außerhalb des Hauptverkehrsstraßennetzes Tempo-30-Zonen zum Schutz der Anwohner*innen unter anderem aus Gründen der Verkehrssicherheit, der Verkehrsberuhigung und des Lärmschutzes die Regel. Die erste Hauptverkehrsstraße, die Bundesstraße B51 Brühler Landstraße in Köln-Meschenich ist vor kurzem aus Lärmschutzgründen auf Tempo 30 Kilometer pro Stunde reduziert worden. Geplant ist im Rahmen des integrierten Handlungskonzeptes MÜLHEIM 2020 die Bundesstraße B51 Berliner Straße auf 30 Kilometer pro Stunde zu begrenzen. Auf der Bundesstraße B51 Konrad-Adenauer-Ufer, Abschnitt Trankgasse bis Zoobrücke und auf der Riehler Straße ist eine Temporeduzierung von 70 auf 50 Kilometer pro Stunde erfolgt. Auf der Bundesautobahn A3 wurde zwischen dem Autobahndreieck Heumar und der Anschlussstelle Königsforst eine Reduzierung auf 100 Kilometer pro Stunde eingerichtet.
  • Geschwindigkeitsbegrenzung (nachts) auf Stadtstraßen
  • Geschwindigkeitsanzeigen

Straßenraumgestaltung

  • Rückbau von Straßen
    Der Lärmaktionsplan erarbeitet eine erste Vorprüfung der Handlungsspielräume für eine Rücknahme von Fahrstreifen anhand eines Vergleichs von Verkehrsmengen und Kapazitäts-Anhaltswerten aus der RASt 06. Aktuelle Rückbaumaßnahmen: Waldecker Straße in Buchforst (Radfahrstreifen auf Fahrbahn) und Buchheimer Straße in Mülheim (breitere Gehwege). Die Frankfurter Straße wurde im Rahmen des integrierten Handlungskonzeptes MÜLHEIM 2020 zwischen Wiener Platz und Mülheimer Bahnhof umgestaltet und aufgewertet (Multifunktionszonen, breitere Gehwege). Die Berliner Straße (Mülheim) wurde zwischen Clevischer Ring und Bredemeyerstraße im Rahmen des integrierten Handlungskonzeptes MÜLHEIM 2020 umgestaltet. Ein Schwerpunkt der Planung war die Verringerung der Fahrbahnbreite von circa 9,50 Metern auf maximal 6,50 Meter. Rückbaumaßnahmen in Planung: Die Kalker Hauptstraße soll in dem Abschnitt von Rolshover Straße bis Kapellenstraße umgestaltet werden (Schutzstreifen für Radverkehr). Außerdem soll der Kirchweg in Junkersdorf umgestaltet werden.
  • Bewuchs von Baumreihen, Hecken und Sträuchern entlang lärmemittierender kommunaler Straßen
    Ein begrünter Straßenraum wird in der Regel als angenehmer und leiser empfunden als ein ausschließlich vom Verkehr geprägter Straßenraum (subjektive Lärmwahrnehmung). In Anlehnung an den Masterplan Innenstadt, werden beim Amt für Grünflächen und Landschaftspflege für die Stadtbezirke Nippes, Ehrenfeld und Mülheim Straßenbaumkonzepte erarbeitet.

Kleinräumige Handlungskonzepte

  • Umgestaltung Neusser Straße als Beispiel für eine effektive Lärmminderung an hochbelasteten Einkaufsstraßen
    Die Umgestaltung der Neusser Straße (in Planung) hat durch Summierung unterschiedlicher Maßnahmen, die gleichzeitig auch den Lärm reduzieren, ein hohes Lärmminderungspotenzial. Die lärmrelevanten Maßnahmen sind im Einzelnen: Kreisverkehr statt Ampeln und der teilweise Rückbau der Straße und Geschwindigkeitsreduzierung. Zusammen genommen führen sie zu einer Verstetigung des Verkehrsflusses bei gleichzeitiger Steigerung der Aufenthaltsqualität und haben damit direkte und positive Auswirkungen auf die Betroffenenzahlen.
  • Kleinräumige Handlungskonzepte - Detailklärung für einzelne Maßnahmen, konzeptionelle Betrachtung
    Mit der Verkehrslenkung Lkw-Verkehr, Geschwindigkeitsreduzierung, Einsatz von Kreisverkehren, Straßenraumgestaltung sind mögliche Inhalte zu diesem Thema bereits in den voran genannten Kapiteln (Handlungsebenen) enthalten. Für diese Straßenabschnitte wird in Zusammenfassung aus den voran genannten Kapiteln aufgearbeitet, welche Handlungsmöglichkeiten bestehen. Im Ergebnis werden Prüf-/Handlungsaufträge formuliert. Beispiel: Da sich der Kirchweg in einem schlechten baulichen Zustand befindet, ist eine grundlegende Sanierung der Straße erforderlich. Durch eine Neuordnung der Parkflächen erweitert sich der Gehweg auf zwei Meter. Darüber hinaus werden auf dem kompletten Kirchweg eine Tempo-30-Zone sowie ein Durchfahrtsverbot für Lastkraftwagen angeordnet, wodurch die Verkehrssicherheit deutlich erhöht wird.

Städtebauliche Aspekte

  • Siedlungsbeschränkungen
    Im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplans werden Konfliktbereiche zwischen Siedlungsausweisungen und Lärmbelastungen bereits ermittelt und diskutiert. Zurzeit sind keine Fortschreibungen des Flächennutzungsplanes in Bearbeitung. Aufgrund der derzeitigen Wohnungsbedarfslage werden von uns projektbezogene Lösungen zum Lärmschutz (insbesondere im Rahmen der Bauleitplanung) bevorzugt. Siehe auch Einrichtung von Lärmschutzbereichen in der Umgebung von Flugplätzen.
  • Baulückenschließung
    Bei der Umsetzung eines Baulückenprogramms sollte gezielt der Aspekt des Lärms mit berücksichtigt werden. Zum Baulückenprogramm existiert ein Ratsbeschluss vom 30. April 2013, mit dem dieses Programm aufgrund finanzieller und personeller Engpässe lediglich in Form einer Beratung für Bürger*innen fortgeführt wird. Die vorher praktizierte Strategie, Eigentümer*innen von Baulücken gezielt anzusprechen, um Sie aktiv für die Schließung von Baulücken zu gewinnen, wird nicht mehr verfolgt. Insofern ist für die Lärmaktionsplanung die Wiederaufnahme eines über die reine Beratung hinausgehenden Baulückenprogramms, das zusätzlich auch der Lärmminderung diesen soll, nicht mehr angedacht.

Berücksichtigung des Lärmaspekts bei Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen im Straßenverkehr

Maßnahmen außerhalb des kommunalen Handlungsbereichs

  • Kontrolle der Fluggenauigkeit und der Flughöhe
    Schon in den Jahren 1994 bis 2000 wurde eine Reihe von Abflugverfahren und Abflugprofilen erprobt, um möglichst lärmarme Abflüge zu erreichen. Diese ständige Kontrolle und Optimierung gehört zu den Daueraufgaben, die durch Flughafen und Deutsche Flugsicherung (DFS) gemeinschaftlich wahrgenommen werden. Neben der Optimierung der Abflüge wird auch an der Entwicklung möglichst lärmarmer Landeanflüge gearbeitet. Seit dem 12. Februar 2009 wenden Pilot*innen, die in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr am Köln Bonn Airport landen, ein neues Anflugverfahren an. Im August 2011 erfolgte die Ausdehnung des Anwendungszeitraums nicht nur bei Nacht sondern auch in der Zeit von 6 bis 8 Uhr. Mit der Einführung des "Continuous Descent Approach" (CDA) lässt sich in einer Entfernung zwischen etwa 20 und 50 Kilometern vom Flughafen der maximale Geräuschpegel am Boden um vier bis sechs Dezibel reduzieren. An einer Verbesserung der CDA Quote, das heißt, ein möglichst hoher Anteil an Flugzeugen soll nach dem CDA-Profil fliegen, wird weiterhin gearbeitet.
  • Einsatz leiser Maschinen im Flugverkehr
    Seit vielen Jahren gibt es am Köln Bonn Airport eine Differenzierung der Landeentgelte, die sich am Lärmwert des entsprechenden Luftfahrzeuges orientiert. In einem weiteren Schritt wird bei der Entgeltberechnung zwischen Tages- und Nachtzeit unterschieden. Inzwischen sind fast alle hier eingesetzten Strahlflugzeuge den besonders lärmarmen Kapitel-3-Flugzeugen zuzuordnen. Mit der neuen seit Frühjahr 2013 geltenden Entgeltordnung wird dieses Modell noch feiner differenziert. Lautere Maschinen - besonders beim Betrieb in der Nachtzeit – werden nochmals deutlich verteuert. Darüber hinaus wird eine Rabattierung moderner leiser Großraumfrachter (beispielsweise Boeing B777, Boeing B747-8 und Airbus A330) eingeführt, um einen besonderen Anreiz zum Einsatz dieser Typen zu bieten.
  • Einrichtung von Lärmschutzbereichen in der Umgebung von Flugplätzen
    Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben werden in Köln die entsprechenden Ansprüche auf Schallschutzmaßnahmen abgearbeitet. Im Kölner Stadtgebiet werden außerhalb der bisherigen Festlegungen im freiwilligen Schallschutzprogramm voraussichtlich Teilbereiche von Mülheim in die Nachtschutzzone fallen und dadurch Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen erhalten.
  • Sanierungsprogramm an Bundesfern- und Landesstraßen
    Lärmsanierung besteht in Maßnahmen an der Straße (aktiver Schallschutz durch Wälle, Wände, lärmmindernde Fahrbahnoberflächen, Galerien, Einhausungen) oder in Maßnahmen an der baulichen Anlage (passiver Schallschutz durch den Einbau von Schallschutzfenstern oder Lüftern). Insgesamt sind 18 Baumaßnahmen an Bundesfern- und Landesstraßen auf Kölner Gebiet vorgesehen beziehungsweise bereits umgesetzt. Sie betreffen die Bundesautobahnen A1, A3, A4, A59, die Bundesstraßen B8, B51, B265 sowie die Landesstraßen L150 und L213. Hierbei handelt es sich sowohl um Baumaßnahmen zur Lärmsanierung als auch Maßnahmen der Lärmvorsorge bei Straßenneubau und Straßenausbau. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat nach Analyse und Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung für bestimmte Bereiche einen Anspruch auf Sanierungsmaßnahmen überprüft.
  • Lärmsanierungsprogramm der Deutschen Bahn AG
    Seit 1999 setzt die Deutsche Bahn Netz AG das Lärmsanierungsprogramm im Auftrag der Bundesregierung um. Dabei hat sich die Deutsche Bahn AG das Ziel gesetzt, den Schienenverkehrslärm bis zum Jahr 2020 im Vergleich zum Jahr 2000 zu halbieren. Für Köln sind Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen in einer Gesamtlänge von 23,5 Kilometer geplant. Im Jahr 2010 wurden bereits an folgenden Streckenabschnitten neue Lärmschutzwände aufgestellt: Köln-Longerich (2610), Köln-Nippes (2610), Köln-Volkhoven-Weiler (2610), Köln Zentrum-West (2630), Köln-Eifeltor (2630) und Köln-Bonntor (2641). Weitere Lärmminderungsmaßnahmen in Köln-Gremberg und Köln-Höhenhaus sind zurzeit geplant.
  • Pilotprojekt Leiser Güterverkehr der Deutschen Bahn AG
    Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sieht mit seinem imJahr 2008 gestarteten Pilot- und Innovationsprogramm "Leiser Güterverkehr" vor, wesentliche Grundlagen für eine flottenbezogene Ausrüstung der vorhandenen Güterwagen mit leisen Bremssohlen aus Verbundwerkstoffen (LL-Sohlen), den sogenannten Flüstersohlen oder Flüsterbremsen, zu schaffen. Mit bundesweit 20 Millionen Euro aus dem Lärmsanierungsprogramm wird im Rahmen des Pilotprojektes der Einbau von lärmmindernden Bremstechniken an Güterwaggons gefördert. Darüber hinaus sollen mit einem Programmbaustein zur Wagenerfassung Erfahrungen für die Einführung eines lärmabhängigen Trassenpreissystems gesammelt werden.
  • Lärmabhängiges Trassenpreissystem
    Darüber hinaus sollen mit einem Programmbaustein zur Wagenerfassung Erfahrungen für die Einführung eines lärmabhängigen Trassenpreissystems gesammelt werden. Mit dem Fahrplanwechsel 2012/2013 hatte die DB Netz AG das lärmabhängige Trassenpreissystem für Güterzüge eingeführt. Auf die regulären Trassenentgelte wird seit Juni 2013 ein Aufschlag erhoben, wenn in einem Güterzug nicht überwiegend "leise" Güterwagen eingestellt sind. Zusätzlich erhalten Güterwagenhalter, die einen vorhandenen Güterwagen von lauter auf leiser Technik umrüsten, vom Bund einen laufleistungsabhängigen Bonus beim Einsatz eines umgerüsteten Güterwagens auf dem Streckennetz bundeseigener Eisenbahnen. Näheres hierzu regelt die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur fortgeschriebene Förderrichtlinie "Lärmabhängiges Trassenpreissystem" vom 17. Oktober 2013.

Daneben gibt es weitere Maßnahmen mit lärmmindernder Wirkung:

Stadtplanung: Berücksichtigung von Lärmschutzbelangen in der kommunalen Bauleitplanung.

Verkehrsplanung: Ein Beispiel ist hier die Umgebungsstraße Worringer Landstraße. Diese entlastet die Sinnersdorfer Straße, die noch bei der Lärmkartierung der 1. Stufe ein Belastungsschwerpunkt war. Heute ist die Sinnersdorfer Straße eine Sackgasse.

Abgeschlossen: Lärmschutzfensterprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen in den Jahren 1990 bis 2007, an dem wir uns beteiligt haben. Kostengünstiger Lärmschutz an Autobahnen.

Hinweise zu den Maßnahmen der externen Baulastträger Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Köln Bonn Flughafen und Deutsche Bahn AG können unter dem nachstehenden Link abgerufen werden.

Ergebnisse der Bürgerbeteiligung aus den Online-Phasen

Erläuterungen zu den Maßnahmen in den nächsten fünf Jahren zur Lärmminderung und zum Schutz ruhiger Gebiete an Hauptverkehrsstraßen

Die bisherigen Arbeiten münden in einem Handlungs- und Maßnahmenkatalog der im Wesentlichen die weiteren Arbeitsprozesse zu den ermittelten Handlungsfeldern der Lärmaktionsplanung definiert und priorisiert (Prioritätenreihung 1 bis 5), die vor dem Hintergrund fehlender Mittel durch Anpassungen im laufenden Geschäft der Verwaltung zu lärmmindernden Einzelmaßnahmen führen sollen.

Einige in Planung stehende Maßnahmen, die in den nächsten fünf Jahren umgesetzt werden, wurden bereits unter dem Punkt "Bereits vorhandene oder geplante Maßnahmen zur Lärmminderung" genannt. Konkrete Maßnahmen zu den ruhigen Gebieten sind noch nicht angedacht worden.

Die ruhigen Gebiete in Köln sollen

  • den Ansprüchen der Umgebungslärmrichtlinie genügen,
  • mit der in Köln gegebenen Datenbasis bestimmbar sein,
  • den (subjektiven) Ansprüchen Erholungssuchender genügen.

Vor diesem Hintergrund wurden zunächst einmal alle Gebiete zur Diskussion gestellt, die eine Belastung von LDEN < 55 dB(A) aufweisen. Zusätzlich zum Kriterium des Immissionspegels wurde die Flächennutzung berücksichtigt. Bebaute Bereiche werden zunächst nicht berücksichtigt. Sie können jedoch zu einem späteren Zeitpunkt mit eingepflegt werden.

Nach erfolgter Abstimmung mit den zuständigen Ämtern sind aufgrund der zuvor genannten Auswahlkriterien folgende ruhige Gebiete zwecks Festsetzung in Form eines politischen Beschlusses im Lärmaktionsplan vorgesehen:

  • Stadtwald (teilweise)
  • Vorgebirgspark (teilweise)
  • Dünnwalder Wald, Höhenfelder See
  • Weißer Rheinbogen (teilweise, mögliche Lärmbelastung durch Schifffahrt)
  • Ackerfläche Zündorf, Langel
  • Freiraum Ossendorf (teilweise)
  • Ginsterpfad (teilweise)
  • Worringer Bruch (teilweise)
  • Rheinaue Langel (teilweise, mögliche Lärmbelastung durch Schifffahrt)
  • Thielenbruch
  • Dellbrücker Hardt
  • Freiflächen Brück, Rath
  • Chorbusch
  • Flittarder Rheinaue (teilweise, mögliche Lärmbelastung durch Schifffahrt)
  • Groov (teilweise, mögliche Lärmbelastung durch Schifffahrt)

In einem nächsten Schritt werden folgende überwiegend innerstädtische Erholungsflächen für "Ruhige Gebiete" mit Erholungswert diskutiert:

  • Stadtwald (erweitert)
  • Vorgebirgspark (erweitert)
  • Volksgarten
  • Worringer Bruch (erweitert)
  • Freiraum Ossendorf (erweitert)
  • Grüngürtel Müngersdorf
  • Ginsterpfad (erweitert)
  • Königsforst (Lärmbelastung durch Fluglärm)
  • Rheinaue Längel (erweitert zum Teil Lärmbelastung durch Schifffahrt)
  • Weißer Rheinbogen (erweitert, zum Teil Lärmbelastung durch Schifffahrt)
  • Flittarder Rheinaue (erweitert, zum Teil Lärmbelastung durch Schifffahrt)
  • Groov (erweitert, zum Teil Lärmbelastung durch Schifffahrt)

 Die vorgenannten Empfehlungen stehen noch unter dem Vorbehalt des Ratsbeschlusses.

Langfristige Strategie der Lärmminderung

Ein Handlungs- und Maßnahmenkatalog wurde in der Verwaltung abschließend abgestimmt und in die politischen Beratungen eingebracht. In diesem Handlungs- und Maßnahmenkatalog sind im Wesentlichen die weiteren Arbeitsprozesse zu den ermittelten Handlungsfeldern der Lärmaktionsplanung definiert, die vor dem Hintergrund fehlender Mittel durch Anpassungen im laufenden Geschäft der Verwaltung zu lärmmindernden Einzelmaßnahmen führen sollen. Dieser Katalog enthält Empfehlungen mit einer Dringlichkeitsreihung (Prioritätenreihung 1 bis 5).

Neben Kosten- und Wirksamkeitsbetrachtungen wurden hierbei weitere relevante Faktoren berücksichtigt, wie beispielsweise der notwendige Planungsvorlauf, eine mögliche Einbindung in laufende Planungsprozesse oder positive Wirkungen auf benachbarte Handlungsfelder.

Informationen zur finanziellen Situation

Aufgrund der angespannten Haushaltssituation in Köln definiert der Lärmaktionsplan im Rahmen der beschriebenen Handlungsfelder Arbeitsprozesse zur Findung von Einzelmaßnahmen, die im Rahmen laufender Verwaltungsaufgaben, beispielsweise Straßenunterhaltung, Geschwindigkeitsregelungen, Verkehrslenkung, ÖPNV-Förderung unter Einbeziehung der Erkenntnisse aus der Lärmminderungsplanung zu einer Reduzierung des Lärms in besonders belasteten Bereichen führen sollen. Zusatzkosten sollen also so gering wie möglich gehalten werden. Trotzdem werden zusätzlich planerische Kosten und Umsetzungskosten entstehen, deren Umfang momentan noch nicht abgeschätzt werden kann. Letztendlich stehen alle zukünftigen Einzelmaßnahmen unter dem Vorhalt der haushaltsgemäßen Finanzierbarkeit. Trotzdem enthält der aktuelle Lärmaktionsplan Tabellen, in denen zwecks Orientierung unter anderem einzelfallbezoge Kosten wie beispielsweise "pro Quadratkilometer Straßenbelag" oder "pro Schild" soweit möglich enthalten sind.