Aufgrund der Stadtgröße Kölns ist es sinnvoll vor Aufstellung des Aktionsplans zunächst eine umfangreiche Analyse auf gesamtstädtischer Ebene durchzuführen, um Belastungs- und Handlungsschwerpunkte zu identifizieren. Zusammen mit den Vorschlägen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung ergibt sich hieraus der Aktionsplan.
Rechtsgrundlagen
Das Erstellen von Lärmaktionsplänen ist in § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz geregelt. Allerdings werden in diesem Gesetz keine Angaben zu konkreten Grenzwerten gemacht, ab denen Maßnahmen zu erarbeiten sind.
Gemäß Erlass des MUNLV vom 23. August 2007 (Lärmkartierung gemäß § 47 c Bundesimmissionsschutzgesetz) sind Bereiche zu definieren bei deren Überschreitung Lärmschutzmaßnahmen in Erwägung zu ziehen sind, beziehungsweise der dringlichste Handlungsbedarf besteht.
Untersuchte Lärmarten
In der Untersuchung werden Straßen- und Schienenverkehrslärm, Fluglärm, Lärm industrieller Anlagen und Großhäfen berücksichtigt.