2002 trat die EU-Umgebungslärmrichtlinie zur Minderung der Lärmbelastung der Bevölkerung in Kraft. Neben der Reduzierung von Lärm zielt sie in Verbindung mit dem Bundesimmissionsschutzgesetz auch auf den Schutz von "ruhigen Gebieten" ab (§ 47 a ff. ab 2005). 

"Ruhige Gebiete" in Ballungsräumen

© Stadt Köln

Unterschieden wird dabei zwischen ruhigen Gebieten in ländlichen Räumen und in Ballungsräumen. Gemäß  Bundesimmissionsschutzgesetz sollen Lärmaktionspläne ruhige Gebiete vor der Zunahme von Lärm schützen. Weitergehende Definitionen für die Identifizierung "Ruhiger Gebiete" im Ballungsraum werden im Bundesimmissionsschutzgesetz nicht genannt.

Jede Kommune kann daher selbst geeignete Beurteilungskriterien festlegen. In Köln wurden bei der bisherigen Lärmaktionsplanung die nachfolgenden Kriterien zur Identifizierung der "Ruhigen Gebiete" herangezogen:

Ruhige Gebiete sollen

  • den Ansprüchen der Umgebungslärmrichtlinie genügen,
  • mit der in Köln gegebenen Datenbasis bestimmbar sein und
  • den (subjektiven) Ansprüchen Erholungssuchender genügen.

Vor diesem Hintergrund wurden zunächst einmal alle Gebiete zur Diskussion gestellt, die eine Lärmbelastung von LDEN < 55 dB(A) aufweisen, also verhältnismäßig ruhig sind. Um dem Kriterium der Erholung zu genügen, wurde neben dem Immissionspegel auch die Flächennutzung eines potenziellen Gebietes berücksichtigt. Es wurde zugrunde gelegt, dass bei Flächen, die im Flächennutzungsplan als Grünflächen, landwirtschaftlich genutzte Flächen und Waldflächen ausgewiesen sind, eine Erholungsfunktion zu vermuten ist.

"Ruhige Gebiete" in bebauten Bereichen

© Stadt Köln/Lemke

Bebaute Bereiche wurden zunächst nicht berücksichtigt. Sie können jedoch zu einem späteren Zeitpunkt mit eingepflegt werden. Anhand dieser Auswahlkriterien wurden in Köln die folgenden 15 "Ruhigen Gebiete" ermittelt und vom Rat am 19. Dezember 2017 als Bestandteil des Lärmaktionsplans beschlossen:

  • Ackerflächen Zündorf/Langel
  • Chorbusch
  • Dellbrücker Hardt
  • Dünnwalder Wald/Höhenfelder See
  • Flittarder Rheinaue (Teilfläche)
  • Freiflächen Brück/Rath
  • Freiraum Ossendorf (Teilfläche); Anmerkung: Ausweisung dieses "Ruhigen Gebietes" unter der Voraussetzung keiner Einschränkung der Entwicklung des angrenzenden Gewerbegebietes
  • Ginsterpfad (Teilfläche); Anmerkung: Ausweisung dieses "Ruhigen Gebietes" unter der Voraussetzung keiner Einschränkung der zukünftigen durchquerenden Straßentrasse und der KVB-Planungen zur Abstellanlage
  • Groov (Teilfläche)
  • Rheinaue Langel (Teilfläche)
  • Stadtwald (Teilfläche)
  • Thielenbruch
  • Vorgebirgspark (Teilfläche)
  • Weißer Rheinbogen (Teilfläche)
  • Worringer Bruch (Teilfläche)
Ruhige Gebiete 2017
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