Geflüchtete werden nach festen Verteilungsschlüsseln vom Bund auf die Länder und von diesen weiter auf die Städte und Gemeinden verteilt. Hieraus ergibt sich die wöchentliche Zuweisung von Geflüchteten durch die Bezirksregierung in Arnsberg. Wir sind gesetzlich verpflichtet diese Menschen sowie Personen, die Köln direkt ansteuern, unterzubringen und sie zu versorgen.
Nachfolgend informieren wie Sie über die unterschiedlichen Arten der Unterbringung.
Allgemeines
Was haben wir bisher unternommen, um neue Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen?
- Sanierung städtischer Wohngebäude
- Akquise von Hotelplätzen und Bestandsgebäuden
- Ausbau der Notaufnahme Herkulesstraße
- Forcierung des Auszugsmanagements
- Planungs- und Baubeschlüsse für den Neubau von Wohngebäuden für Geflüchtete
- Planung und Errichtung von Systembauten, mobilen Wohneinheiten und Leichtbauhallen
Welche konkreten Grundstücke sind betroffen?
Informationen zu den aktuellen Standorten der Geflüchtetenunterkünfte finden Sie hier:
Wie werden Geflüchtete in Köln betreut?
Es erfolgt eine Beratung und Begleitung durch Sozialarbeiter*innen des Sozialen Dienstes des Amtes für Wohnungswesen oder durch einen beauftragten Betreuungsträger mit dem Ziel, die Bewohner*innen in das gesellschaftliche Umfeld zu integrieren.
Die Sozialarbeiter*innen arbeiten eng mit anderen Fachkräften von Jugendamt, Schulamt, Sozialamt, Wohlfahrtsverbänden und Beratungsstellen zusammen. Darüber hinaus werden auch Kontakte zu Willkommensinitiativen, Kirchengemeinden, vielen ehrenamtlich tätigen Bürger*innen sowie der Polizei gepflegt. Angestrebt wird eine gute Vernetzung mit anderen sozialen Angeboten im Stadtbezirk und im Sozialraum.
Außerhalb der Dienstzeiten wird in den größeren Einrichtungen ein erfahrener Sicherheits- und Hausmeisterdienst eingesetzt.
Wie viele beauftragte Kräfte werden pro Standort beziehungsweise Anzahl der Geflüchteten eingesetzt?
In Hinblick auf die sozialarbeiterische Heimleitung wird der Betreuungsschlüssel 1:80 angewendet. Hinzu kommen Personen des Hausmeister- und Sicherheitsdienstes, die eine Präsenz vor Ort sicherstellen.
Über welche Ausbildung verfügt das Betreuungspersonal vor Ort?
Die soziale Betreuung der Geflüchteten wird von ausgebildeten Fachkräften der Sozialen Arbeit wahrgenommen. Auch die Mitarbeitenden des Hausmeister- und Sicherheitsdienstes werden auf den Einsatz im Bereich der Unterbringung vorbereitet. Bei Bedarf werden Sprach- und Integrationsmittler*innen eingesetzt.
Wie soll der Prozess des gegenseitigen Akzeptierens gefördert werden?
Für Kinder und Jugendliche sind Kindergarten und Schule die wichtigsten Orte um sich kennen zu lernen beziehungsweise in einer neuen Heimat anzukommen. Darum wird auf die Vermittlung in Kita- und Schulplätze auch ein Fokus gelegt. Darüber hinaus sind Begegnungen in der Freizeit unabdingbar, zum Beispiel in Sportvereinen oder Jugendzentren. Eine weitere Möglichkeit ist die ehrenamtliche Unterstützung der Bewohner*innen durch die Bürger*innen, zum Beispiel in Willkommensinitiativen.
Mehr dazu finden Sie hier:
Sind die Unterkünfte mit WLAN ausgestattet?
Die Unterkünfte sind mit WLAN ausgestattet. Das Internet ist eine der Hauptverbindungsmöglichkeiten der Geflüchteten zur Orientierung und Information in Deutschland und auch um die Kommunikation mit ihren Verwandten, Freund*innen in der Heimat aufrecht zu erhalten. Kinder und Jugendliche brauchen funktionierendes WLAN um Hausaufgaben zu machen, Erwachsene nutzen es zum Spracherwerb.
Wo gibt es weitere Informationen?
Beherbergungsbetriebe
Warum werden Geflüchtete in Beherbergungsbetrieben untergebracht?
Um die hohe Zahl an Geflüchteten unterbringen zu können, müssen wir auch Beherbergungsbetriebe in Anspruch nehmen. Diese Unterbringungsart ist zwar kostenintensiv aber notwendig, um der Unterbringungsverpflichtung weiterhin nachkommen zu können.
Wie lange soll diese Lösung in Anspruch genommen werden?
Wir schaffen laufend zusätzlichen Wohnraum. Unser Ziel ist es, eine Unterbringung in Hotels und Pensionen damit überflüssig werden zu lassen.
Leichtbauhallen
Wie ist eine Leichtbauhallenanlage aufgebaut?
Eine Unterkunft aus Leichtbauhallen besteht aus mehreren Unterkunftsgebäuden, die jeweils für etwa 80 Personen ausgelegt sind. Weiter steht für je fünf Unterkunftsgebäude ein Versorgungs- und Aufenthaltsgebäude zur Verfügung, in der die Gemeinschaftsverpflegung ausgegeben wird und sich die Menschen aufhalten können. Die Notunterkünfte sind mit Gemeinschaftssanitärräumen ausgestattet.
Wie lange soll der Aufenthalt für die Bewohner*innen am jeweiligen Standort dauern?
Es handelt sich um eine Notunterbringung, um Obdachlosigkeit zu vermeiden. Die dort untergebrachten Menschen werden je nach freien Kapazitäten in andere, qualitativ bessere Unterkünfte wechseln.
Werden die Leichtbauhallen unmittelbar nach dem Auszug der Bewohner*innen wieder abgebaut?
Die Leichtbauhallen werden nach dem Nutzungszeitraum wieder abgebaut, und die Fläche wird wieder in den Ursprungszustand gebracht.
Mobile Wohneinheiten
Wie sind die mobilen Wohneinheiten ausgestattet?
Die Ausstattung ist je nach Standort unterschiedlich. Teilweise sind die mobilen Wohneinheiten mit Gemeinschaftssanitäranlagen und -küchen ausgestattet. Insbesondere in der neueren Generation werden auch die Sanitäranlagen und Küchen dezentralisiert und mit den einzelnen Zimmern verbunden.
Wie lange soll der Aufenthalt für die Bewohner*innen am jeweiligen Standort dauern?
Geflüchtete können hier so lange unterbracht werden, bis sie selbstständig oder im Rahmen des Auszugsmanagements eine eigene Wohnung finden. Vornehmlich in der neueren Generation, in der ein höherer Wohnstandard erreicht wurde, ist ein längerer Nutzungszeitraum angestrebt.
Werden die mobilen Wohneinheiten unmittelbar nach dem Auszug der Bewohner*innen wieder abgebaut?
Die mobilen Wohneinheiten werden nach dem Nutzungszeitraum wieder abgebaut, und die Fläche wird wieder in den Ursprungszustand gebracht.
Systembauten
Wie ist ein Systembau aufgebaut?
Ein Systembau besteht aus mehreren freitragenden Modulen, welche als zweigeschossige Anlage (Erdgeschoss und 1. Etage) fest miteinander verbunden werden. Dadurch entstehen, wie in einem konventionellen Haus, eigene Wohneinheiten mit einer Größe zwischen 47 und 95 Quadratmetern. Die Wohneinheiten sind mit Sanitäranlagen, Küchen und Essplätzen ausgestattet. Die Fassaden erhalten eine Putzfassade, sodass die Gebäude nach außen wie normale Wohnhäuser aussehen und sich an die Umgebung anpassen. Die Erstellung von Häusern in Systembauweise hat eine Realisierungsdauer von drei bis sechs Monaten.
Wie lange soll der Aufenthalt für die Bewohner*innen am jeweiligen Standort dauern?
Geflüchtete sollen so lange in einem Systembau unterbracht werden, bis sie selbstständig oder im Rahmen des Auszugsmanagements eine eigene Wohnung finden.
Werden die Systembauten unmittelbar nach dem Auszug der Bewohner*innen wieder abgebaut?
Die Systembauten werden nach dem Nutzungszeitraum wieder abgebaut, und die Fläche wird wieder in den Ursprungszustand gebracht.
Wohnhäuser/Bestandsgebäude
Bestandsgebäude können zum Beispiel Gewerbegebäude, Bürogebäude, aber auch Wohngebäude sein. Diese werden entweder als Wohnhäuser oder als Notunterkunft genutzt. Dies hängt von dem jeweiligen Gebäude ab.
Gebäude mit Wohnungen werden in der Regel als Wohnhaus geführt. Die Bewohner*innen dieser Wohnungen versorgen sich selbst. Sanitärräume befinden sich ebenfalls innerhalb der Wohnungen.
Auch ehemalige Büro- oder Gewerbegebäude werden umgebaut und als Wohnhäuser genutzt. Sie verfügen durch abschließbare Räume für jeden Haushalt auch immer über Privatsphäre. Die Bewohner*innen dieser Wohnungen versorgen sich ebenfalls selbst, teilen sich aber häufig Sanitäranlagen und/oder Gemeinschaftsküchen.
Objekte, in denen aus baulichen Gründen keine Gemeinschaftsküchen möglich sind, werden als Notaufnahmen genutzt. Sie sind mit Gemeinschaftssanitärräumen ausgestattet. Hier versorgen sich die Bewohner*innen nicht selbst. Sie nehmen an der Gemeinschaftsverpflegung teil. Gemeinschaftsräume zum Aufenthalt werden nach Möglichkeit immer eingerichtet.
Wohnungen
Warum werden Geflüchtete nicht in Wohnungen untergebracht?
Wir fördern und unterstützen im gesamten Stadtgebiet den Bezug von Mietwohnungen durch Geflüchtete, die Köln zugewiesen wurden und die bereits einen entsprechenden Aufenthaltsstatus haben oder über eine positive Bleibeprognose verfügen. Neben der Versorgung in eigenen städtischen Wohnungen oder Wohnungen mit besonderen Belegrechten kommt der normale Wohnungsmarkt in Betracht.
Köln hat jedoch einen in weiten Teilen sehr angespannten Wohnungsmarkt, auf dem auch andere Bevölkerungsgruppen, wie zum Beispiel Studierende, dringend Wohnungen suchen. Dies erschwert auch die Wohnungssuche für Geflüchtete, da nicht genügend Wohnungen im preiswerten Segment zur Verfügung steht. Daher wurde das Auszugsmanagement eingerichtet. Das Team des Auszugsmanagement unterstützt Geflüchteten mit einem dauerhaften Aufenthaltsstatus im Kölner Stadtgebiet passenden Wohnraum zu finden. Dazu benötigen wir Mietangebote aus der Bevölkerung. Das Auszugsmanagement nimmt Wohnungsangebote auf und begleitet die betroffenen Geflüchteten bei Wohnungsbesichtigungen. Interessierten Vermietenden steht das Auszugsmanagement ebenso als Ansprechpartner zur Seite wie auch potenziellen Mieter*innen, die bei allen notwendigen Behördengängen begleitet werden. Aufgrund der Kölner Wohnungsmarktlage und zur Sicherstellung der gesetzlichen Unterbringungsverpflichtung kann auf die Betreibung und Erstellung neuer Wohnhäuser zur Unterbringung von geflüchteten Familien nicht verzichtet werden.
Sie haben freien Wohnraum zu vergeben?
Das Team des Auszugsmanagements freut sich, wenn Sie Kontakt zu uns aufnehmen, um Wohnraum für Geflüchtete zur Verfügung zu stellen. Gerne beraten wir Sie und beantworten Ihre Fragen in diesem Zusammenhang.
Kontakt
Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Koordinierungsstelle Auszugsmanagement
Telefon: 0221 / 221-23397