Nahezu 35 Prozent der professionellen Tänzer*innen Nordrhein-Westfalens leben in unserer Stadt. Falls Sie dazu gehören, könnten unsere Angebote zu Förderung, Beratung und Kooperation für Sie interessant sein.
Unsere Aufgaben
- Wir fördern innovative, künstlerische Tanzprojekte.
- Künstler*innen und Kulturschaffende werden fachlich beraten.
- Sofern technisches Equipment benötigt wird, können wir dieses aus dem Technikpool zur Verfügung stellen:
Vierjährige Projekt- und Konzeptionsförderungen Tanz
Die Kulturverwaltung vergibt die vierjährige Projektförderung sowie die vierjährige Konzeptionsförderung vorbehaltlich der Verabschiedung des neuen Tanzförderkonzeptes.
Voraussetzungen für beide Förderungen ist eine herausragende professionelle künstlerische Tätigkeit als Kompanie, Choreograph*in oder Tanzeinrichtung im Bereich des freien zeitgenössischen Tanzes mit Arbeitsschwerpunkt in Köln. Außerdem müssen die Bewerber*innen auf einen kontinuierlichen, mehrjährigen und erfolgreichen Spielbetrieb zurückblicken können.
Tanz NRW
Zusammen mit anderen Städten in Nordrhein-Westfalen planen und fördern wir das Festival "Tanz NRW". Dort werden herausragende Produktionen, die das Spektrum und das kreative Potenzial des zeitgenössischen Tanzes in NRW aufzeigen, präsentiert.
Eine Zusammenstellung der professionellen Tanzaktivitäten in Köln und ganz NRW erhalten Sie im Kalender des Landesbüro Tanz.
Tanzproduktionen für große Bühnen
Die in Köln lebende Bibiana Jiménez gründete 2015 ihre eigene Tanztheater-Kompanie. Diese feiert seit 2018 unter dem Namen XXTanzTheater/Bibiana Jiménez Erfolge in der freien Tanzszene. In den Jahre 2020 und 2021 erhielt das Ensemble zweimal in Folge für die Stücke "Das eXXperiment" und "Miss Gyné" den Kölner Tanztheaterpreis der SK Stiftung Kultur.
Spieltermine für Mariana Pineda
Auf die Premiere am 25. Oktober 2023 folgen eine Aufführung am 27. Oktober und zwei Vorstellungen am 29. Oktober 2023.
XXTanzTheater auf der Bühne der Oper Köln
In 2023 wird das freie Tanzensemble "XXTanzTheater" seine nächste Uraufführung als Koproduktion mit der Oper Köln realisieren.
Unter der Leitung der aus Kolumbien stammenden Choreografin Bibiana Jiménez wird die Kompanie die Tanzproduktion "Mariana Pineda" auf die große Bühne im StaatenHaus bringen. Das Stück ist inspiriert vom gleichnamigen Werk des spanischen Autors Federico García Lorca.
Die Zusammenarbeit zwischen Kulturamt und Oper Köln
Seit der Spielzeit 2017/18 unterstützt das Kulturamt die Oper Köln und die freie Tanzszene hinsichtlich einer erweiterten Zusammenarbeit. Damit soll die Gelegenheit geschaffen werden, in größerem Maßstab als unter den sonst üblichen Bedingungen der freien Szene zu produzieren. Gegebenenfalls sollen auch internationale Partnerschaften oder andere nationale Tanzproduzent*innen einbezogen werden.
Das Kulturamt und die Oper Köln führen dazu regelmäßig gemeinsame Ausschreibungen durch, die sich an Kölner Tanzproduzent*innen zur Erstellung einer Bühnenproduktion richten, die für die Präsentation auf einer großen Bühne (16 Meter mal 12 Meter) geeignet ist.
Die Zusammenarbeit ist als Kooperation zur Erstellung einer Uraufführung zwischen der Oper Köln und einem Ensemble der freien Szene gedacht.
Das Konzept
Für die Kooperation stellt die Oper Köln ihren Saal 3 der Interimsspielstätte im Staatenhaus zur Verfügung. Aufgrund der Interimssituation verfügt die Oper derzeit nicht über einen Theaterraum im klassischen Sinn, sondern über einen offenen Saal mit freistehender Tribüne für 200 Zuschauer*innen, der variabel nutzbar ist und unterschiedliche Raumkonzepte möglich macht.
Außerdem stellt die Oper Köln ein Ausstattungsbudget für Kostüme und Bühnenbild. Werkstattkapazitäten müssen zuvor mit dem technischen Leiter abgestimmt werden.
Das Angebot der Oper Köln umfasst das spielfertige Haus Staatenhaus Saal 3 für die Endproben und die Vorstellungen, inklusive der Garderobenräume wie vorhanden. Darüber hinaus gehende Probenraumkapazitäten für den gesamten Produktionszeitraum können nicht von Seiten der Oper Köln bereitgestellt werden.
Die Oper Köln gewährleistet die personelle Betreuung der Produktion, inklusive der üblichen Maßnahmen zur Bewerbung und stellt ihre vorhandene künstlerisch technische Infrastruktur im Rahmen der Kapazitäten für eine Produktion im Staatenhaus Saal 3 zur Verfügung.
Die Aufführungen erfolgen im Block von vier Spielterminen.
Das Kulturamt finanziert das Vorhaben mit maximal 30.000 Euro plus Abspielförderung für die Aufführungen. Durch den Zuschuss werden die Honorare, die Kosten für die Nutzung einer Probebühne sowie alle sonstigen Produktionskosten finanziert, inklusive Reisen, Unterkunft und gegebenenfalls zusätzliches Ton- und Videoequipment oder ähnliches.
Die Einnahmen aus den Aufführungen verbleiben bei der Oper Köln.
Nach den Aufführungen an der Oper Köln können die für die Produktion angefertigten Bühnen- und Kostümbilder in das Eigentum der Tanzkompanie übergehen. Fundus- und Standardmaterialien sind davon ausgeschlossen.
Die Ausschreibung für 2023 ist beendet.
Über neue Bewerbungsmöglichkeiten werden wir hier informieren.
Bewerben konnten sich Kölner Tanzschaffende mit mehrjähriger erfolgreicher Produktionserfahrung. Die städtische Höchstfördersumme beträgt 30.000 Euro plus Abspielförderung. Die Auswahl erfolgte durch eine Jury aus Vertreter*innen der Kulturverwaltung, der Kölner Oper und externen Tanzexpert*innen.
Wie stelle ich einen Antrag?
Projektanträge können jeweils bis zum 30. September des Vorjahres gestellt werden.
Zusätzlich sind Antragstellungen für kurzfristig geplante Projektideen auch unterjährig bis zum jeweils 30. Juni eines Jahres möglich. Sprechen Sie hierzu bitte Ihr zuständiges Referat im Kulturamt an. Hierbei sind zur verlässlichen Verausgabung aller Fördermittel Zuschussobergrenzen festgelegt. Die Obergrenzen kommunizieren wir im Beratungsgespräch sowie in den bei Antragstellung zu beachtenden Merkblättern.
Bitte nutzen Sie zur Antragstellung unser Online-Förderportal.
Unterlagen zur Förderung
Unser Tanzförderkonzept mit der Geschäftsordnung des Kölner Tanzbeirats in der Fassung vom 13. März 2012, ein Merkblatt und den Antrag auf Förderung eines Projektes können Sie nachfolgend herunterladen:
Insbesondere bei Nutzung eines Apple Mac kann es in Einzelfällen leider zu Problemen beim Ausfüllen des Verwendungsnachweises in den bereitgestellten Formularen kommen. Ursache hierfür sind unter anderem die persönlichen Rechner-Einstellungen. Für diese Fälle können Sie alternativ eine Excel-Vorlage für den Verwendungsnachweis nutzen und dem Antrag als Anlage beifügen.
Freiwillige Versicherung selbstständiger freier Künstler*innen
Nach Änderung der Satzung zum 1. Januar 2017 weisen wir darauf hin, dass der Verwaltungsrat der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen beschlossen hat, selbstständigen Bühnenkünstler*innen der freien Tanz- und Theaterszene sowie Bühnenkünstler*innen, die selbstständig an Theatern arbeiten, die freiwillige Versicherung zu ermöglichen.
Zudem wurde die geltende Altersgrenze, ab der eine Tänzerabfindung beantragt werden kann, rückwirkend zum 1. Januar 2016 vom 35. auf das 32. Lebensjahr herabgesetzt.
Weitere Informationen und Formulare finden Sie hier:
Kontakt
Sie interessieren sich für unsere Förderung oder haben noch Fragen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf:
Beirat Tanzkultur
- Ulrike Nestler (Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Fachbereich Tanzwissenschaft des ZZT der HfMT Köln)
von der Szene benanntes Mitglied - Professorin Heide Hagebölling-Eisenbeis (Kunsthochschule für Medien)
von der Szene benanntes Mitglied - Diane Müller (geschäftsführende Bildungsreferentin der Landesarbeitsgemeinschaft Tanz NRW e.V.)
von der Verwaltung benanntes Mitglied - Stefan Charles, Dezernent für Kunst und Kultur der Stadt Köln
als geschäftsführendes Mitglied (vertreten durch den*die jeweilige*n Fachreferent*in)