Wir vergeben für die Vergabeperiode 2025 bis 2028 erneut die vierjährige Konzeptionsförderung in der Sparte Tanz.

Voraussetzungen für die Förderung ist eine herausragende professionelle künstlerische Tätigkeit als Kompanie oder Tanzeinrichtung im Bereich des freien zeitgenössischen Tanzes mit Arbeitsschwerpunkt in Köln. Außerdem müssen die Bewerber*innen auf einen kontinuierlichen, mehrjährigen und erfolgreichen Spielbetrieb zurückblicken können.

Die vierjährige Konzeptionsförderung unterstützt das gesamte, dem Förderzweck dienende Unternehmen einer oder eines Zuschussnehmenden, also auch die Kosten zur Unterhaltung einer Struktur. Die Förderung erfolgt während der Vergabeperiode jährlich und steht unter dem Haushaltsvorbehalt. Die Bewerber*innen müssen zusätzlich zu den bereits oben genannten Kriterien regional sowie überregional tätig beziehungsweise vernetzt sein und bereits bei der Bewerbung als Tanzeinrichtung oder Kompanie über eine professionelle Organisations- und Verwaltungsstruktur verfügen. Die Förderung wird auf der Basis eines mehrjährigen inhaltlich-künstlerischen und wirtschaftlichen Konzepts zur geplanten Weiterentwicklung des Betriebes oder der Kompanie vergeben.

 

Nähere Informationen und die erforderlichen Antragsformulare für die Konzeptionsförderung erhalten Sie auf Anfrage über den unten genannten Link per E-Mail an Milena Strazar unter dem Stichwort "Vierjährige Konzeptionsförderung Tanz".

Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen.

Vierjährige Konzeptionsförderung Tanz