Dieses Merkblatt gilt im Rahmen der Förderprogramme Tanz und Theater sowohl für die einjährige, als auch die mehrjährige Projektförderung.
Bitte beachten Sie zusätzlich die Hinweise des allgemeinen Merkblatts und des Merkblatts zu Fahrkosten, Übernachtungskosten und Tagegeld, welche Sie in unserem Download-Bereich finden.
Begrenzung des förderfähigen Produktionszeitraums
Der förderfähige Produktionszeitraum von Tanz- und Theaterprojekten wird auf maximal 8 Wochen oder wahlweise 40 Tagessätze beschränkt. Darüber hinausgehende Produktionszeiten, ebenso wie vorausgehende Recherche- und Konzeptionsphasen, können nicht umfänglich durch die städtische Förderung bezuschusst werden. Die Begrenzung des maximal anzuerkennenden Produktionszeitraums auf 8 Wochen oder 40 Tagessätze ist für Projekte, die ausschließlich mit städtischer Förderung kalkulieren, verbindlich. Darüber hinausgehende Produktionszeiten sind jedoch nicht ausgeschlossen, wenn diese durch andere Drittmittelgeber abgedeckt werden können.
Bemessung von Honoraren
Bitte orientieren Sie sich bei den Honoraren an den Empfehlungen der Berufsverbände und beachten Sie die verbindlichen Vorgaben zu den Honoraruntergrenzen anderer Förderstellen. Dazu zählen beispielsweise die jeweiligen Honoraruntergrenzen des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen oder des Kulturstaatsministeriums.
Sofern zur Finanzierung Ihres Projekts beispielsweise auch Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen beabsichtigt sind, sind die Honoraruntergrenzen auch bei der städtischen Förderung verbindlich. Dies gilt für Projekte, die ab dem Jahr 2026 umgesetzt werden.
Die Bemessungsgrundlage zur Honorierung des Personals ist durch Wochen-, Tages- oder Stundensätze beziehungsweise pro Aufführung darzulegen.
Für die einjährige Projektförderung sind dafür im Kosten- und Finanzierungsplan entsprechende Spalten zur "Erläuterung" vorgesehen. In der mehrjährigen Projektförderung sind die jeweiligen Honorare inklusive der Bemessungsgrundlage in einer gesonderten Anlage, gesplittet nach Honorarnehmenden und ihren Funktionen, aufzuführen.
Die Veranschlagung mehrerer Honorare in Vollzeit für unterschiedliche Aufgaben einzelner Personen im definierten Produktionszeitraum von maximal acht Wochen können wir nicht anerkennen.
Aufführungsplanung und Eintrittseinnahmen
Der Planung von Aufführungen und Eintrittseinnahmen kommt in der Antragstellung besondere Bedeutung zu. Insgesamt muss eine angemessene Anzahl von Aufführungen in Köln nachgewiesen werden, die im Zuge des Verwendungsnachweises durch eine komplette Aufführungs-, Zuschauer- und Einnahmestatistik belegt wird.
Je nach Größe und Aufwand der Produktion kann die Zahl der Aufführungstermine variieren, jedoch sollten die Gesamtkosten eines Projektes und die kalkulierten Eintrittseinnahmen, beziehungsweise die Zahl der geplanten Vorstellungen in einem sinnvollen Verhältnis zueinander stehen, welches erkennen lässt, dass die öffentliche Zugänglichkeit und Sichtbarkeit freier Theater- und Tanzproduktionen gewährleistet wird.
Bitte geben Sie daher schon bei Antragstellung eine möglichst vollständige Aufführungsplanung an. Neben der Gesamtzahl der Spieltermine soll daraus ebenfalls hervorgehen, wie viele der Aufführungen in Köln und andernorts stattfinden.
Eigenanteil
Der erforderliche Eigenanteil von 10 Prozent der Gesamtkosten kann durch Zuschüsse weiterer Förderer in entsprechender Höhe gedeckt werden. Sollten keine weiteren Drittmittel vorhanden sein, ist der Eigenanteil durch die Antragstellenden selbst zu leisten.
Darstellung von Produktion, Abspiel und Gastspiel
Produktionen einschließlich der Premiere sind getrennt von Abspielen und Gastspielen auszuweisen.
Bei der mehrjährigen Projektförderung sind Abspiele und/oder Gastspiele getrennt voneinander aufzuführen, wenn es sich um verschiedene Projekte handelt. Innerhalb desselben Projekts können Abspiele und Gastspiele gemeinsam erfasst werden, sofern sie in einem zeitnahen Zusammenhang stehen.
Bescheinigung der Spielstätte
Bestätigungen der Spielstätten über die geplanten Aufführungstermine sind spätestens vor der Bewilligung eines Projektes vorzulegen. Diese sollten detaillierte Informationen über die Anzahl der Aufführungen, über die Konditionen der Nutzung beziehungsweise über die Kooperationsbedingungen des Spielortes beinhalten.
Tagegeld
Die Verpflegung durch Tagegelder ist klassischerweise Bestandteil von Gastspielförderungen und gehört für Produktionen in Köln und Umland nicht zum Standard der städtischen Förderung. Die eigene Verpflegung der Künstlerinnen und Künstler, die in Kölner Produktionen tätig sind, sollte durch die Honorierung abgegolten sein.