Persönliches Budget von der Stadt Köln

Sie haben eine Behinderung.
Darum brauchen Sie Hilfe, damit Sie dabei sein können.
Zum Beispiel, damit Sie in Ihrer Freizeit etwas unternehmen können.[W1] 
Diese Hilfen heißen: Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
Die Stadt Köln bezahlt diese Hilfe für Sie.

Bis jetzt war es so:
Sie haben bei der Stadt Köln einen Antrag gestellt.
Die Stadt Köln hat gesagt, dass Sie die Hilfe bekommen.
Die Stadt Köln hat das Geld dann an die Leute bezahlt,
die Ihnen geholfen haben.

Jetzt können Sie sich überlegen,
ob Sie das Persönliche Budget haben wollen.

Was ist das Persönliche Budget?

Budget ist ein schwieriges Wort für Geld.
Dieses Geld bekommen Sie von der Stadt Köln.
Mit diesem Geld können Sie Ihre Hilfe selber bezahlen.

Die Stadt Köln bezahlt das Geld an Sie.
Sie suchen sich selber jemanden, der Ihnen hilft.
Sie bekommen einmal im Monat Geld.
Mit dem Geld bezahlen Sie dann selber die Leute,
die Ihnen geholfen haben.

Wie viel Geld bekommen Sie?

Um das heraus zu finden, treffen Sie sich mit Leuten von der Stadt Köln.
Dort sprechen wir über Ihre Hilfe.
Wir schreiben zusammen eine Ziel-Vereinbarung.
In diesem Vertrag steht, wie viel Geld Sie bekommen.
Und, was Sie mit dem Geld bezahlen müssen.

Sie bekommen mit dem Budget
aber nicht mehr Geld als Ihre Hilfen vorher gekostet haben.

Wie lange bekomme ich das Budget?

Meistens bekommen Sie das Budget für ein Jahr.
Dann müssen Sie einen neuen Antrag stellen.

Nach dem Jahr treffen wir uns mit Ihnen.
Wir prüfen, ob Sie das Geld für die richtigen Sachen ausgegeben haben.

Wann können Sie das Persönliche Budget bekommen?

  • Sie wohnen in Köln.
  • Sie haben eine Behinderung.
    Oder Sie können vielleicht eine Behinderung bekommen.
    Darum können Sie nicht ohne Hilfe überall dabei sein.
    Das bedeutet: Sie brauchen zum Beispiel Hilfe,
    damit Sie in Ihrer Freizeit etwas unternehmen können.
  • Sie können Ihre Hilfe selber organisieren
    und das Geld dafür alleine bezahlen.
    Sie können mit dem Geld umgehen und
    geben zum Beispiel nicht alles auf einmal aus.

Für das Organisieren können Sie auch Hilfe bekommen.

Muss ich für das persönliche Budget etwas bezahlen?

Sie müssen keine Gebühren für das Persönliche Budget bezahlen.

Wenn Sie viel Geld haben,
müssen Sie aber vielleicht für die Hilfe etwas dazu bezahlen.

In welchen Gesetzen steht etwas über das Persönliche Budget?

Sozial-Gesetz-Buch 12, § 53.
Dort steht, wer das Persönliche Budget bekommen kann.

Sozial-Gesetz-Buch 9, § 17 und Budget-Verordnung.
Dort stehen die Regeln für das Persönliche Budget.

Wo stelle ich den Antrag?

Stellen Sie den Antrag dort, wo Ihre Hilfe bezahlt wird.
Zum Beispiel:

  • Landschafts-Verband Rheinland,
  • Kranken-Kasse oder Pflege-Kasse,
  • Renten-Versicherung,
  • Integrations-Amt,
  • Agentur für Arbeit,
  • Stadt Köln.

Wenn die Stadt Köln Ihre Hilfe bezahlt:

Sie müssen den Antrag beim Amt für Soziales und Senioren stellen.

Hier finden Sie die Adresse vom Amt Soziales und Senioren 

Wenn mehrere Stellen Ihre Hilfe bezahlen:

Sie müssen den Antrag nur bei einer Stelle abgeben.
Sie bekommen dann von einer Stelle das Geld für alle Hilfen.
Das nennt man träger-übergreifendes Budget.

Wie stelle ich den Antrag?

  • Antrag schreiben
    Sie müssen einen Antrag schreiben,
    dass Sie das Persönliche Budget haben wollen.
    Dafür schreiben Sie uns einfach einen kurzen Brief.
  • Sozial-Hilfe-Antrag
    Sie bekommen noch keine Eingliederungs-Hilfe
    oder andere Leistungen der Sozial-Hilfe.
    Dann müssen Sie einen Sozial-Hilfe-Antrag stellen.
  • Formular Selbst-Einschätzung
  • Sie müssen dieses Formular ausfüllen.
    Sie müssen aufschreiben, welche Hilfe Sie brauchen.
    Das Formular können Sie auf dieser Seite herunter laden.
    Leider ist das Formular nicht in Leichter Sprache.
    Vielleicht brauchen Sie Hilfe beim ausfüllen.
Hier können Sie das Formular Selbsteinschätzung Persönliches Budget herunter laden [PDF, 48 KB]

Gespräch über die Hilfe

Wenn Sie den Antrag gestellt haben, sprechen wir mit Ihnen darüber.
Wir machen einen Termin mit Ihnen.
Wir treffen uns im Amt oder bei Ihnen zu Hause.

Sie können jemanden fragen, ob er für Sie zu diesem Treffen kommt.
Dafür müssen Sie dieser Person eine Erlaubnis schreiben.
Diese Erlaubnis heißt Vollmacht.
Diese Vollmacht und seinen Ausweis
muss die Person mit zum Treffen bringen.

Wenn Sie mehr über das Treffen wissen wollen, rufen Sie uns an:
Die Telefon-Nummer ist: 0221 / 221-27496

Noch mehr Informationen

Hier finden Sie noch mehr Hilfen für Menschen mit Behinderungen. 

Informationen über das Persönliche Budget:

Hier finden Sie Informationen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales. 
Hier finden Sie Informationen vom Kompetenz-Zentrum Persönliches Budget. 

Wo kann ich Beratung bekommen?

Hier bekommen Sie Beratung:

Sozialbetriebe Köln gemeinnützige GmbH

  • Adresse:
    Beratungsstelle des persönlichen Budget
    Lachemer Weg 22
    50737 Köln
  • Telefon: 0221 / 974544 113 oder 0221 / 33772613
  • Fax: 0221 / 974544290
  • E-Mail: angelika.fey@sbk-koeln.de
  • Öffnungs-Zeiten:
    Montag bis Donnerstag von 8 bis 15 Uhr
    Offene Sprech-Stunde: Mittwoch 8 bis 11 Uhr
    - In der offenen Sprech-Stunde brauchen Sie keinen Termin.
Hier finden Sie mehr Informationen über die Sozialbetriebe Köln. 

Diakonie Michaelshoven

Beratungsangebot Persönliches Budget

  • Adresse:
    Jugend- und Behindertenhilfe Michaelshoven gGmbH
    Pfarrer-te-Reh-Straße 2
    50999 Köln
  • Telefon: 0173 / 9062974
  • Fax: 0221 / 2945140
  • E-Mail: BeratungPB@diakonie-michaelshoven.de
Hier finden Sie mehr Informationen über die Diakonie Michaelshoven. 

Kontakt-, Koordinierungs- und Beratungsstellen (KoKoBe)

Hier finden Sie alle Informationen zum KoKoBe 

Zentrum für selbstbestimmtes Leben Köln

Hier finden Sie alle Informationen zum Zentrum für selbstbestimmtes Leben Köln 

Weiterführende Links

Hier finden Sie die Originalseite zum Persönlichen Budget 
Hier kommen Sie zur Startseite von Menschen mit Behinderung 

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