Auf dieser Seite erhalten Sie alle Links und Informationen zu Nachteilsausgleichen für Menschen mit Behinderung.

Blindengeld und Blindenhilfe

Blindengeld

Wenn Sie auf dem besseren Auge nicht mehr als 2 Prozent sehen, können Sie Blindengeld beantragen. Nach der Genehmigung erhalten Sie jeden Monat das Blindengeld. Das Geld ist für den Kauf von Diensten und Hilfsmitteln gedacht, die Sie als Blinder brauchen. Welche Hilfen Sie sich vom Blindengeld kaufen, müssen Sie nicht nachweisen.

Ihr Einkommen und Vermögen spielt für die Zahlung des Blindengeldes keine Rolle. Das Blindengeld ist auch kein steuerpflichtiges Einkommen. Wenn Sie Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld beziehen, wird das Blindengeld nicht als einzusetzendes Einkommen berücksichtigt. Bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ab dem 60. Lebensjahr wird das Blindengeld nicht in der vollen Höhe genehmigt.

Bei Blinden über 60 Jahren wird der Betrag zusätzlich reduziert, wenn Sie Leistungen der häuslichen Pflege in Anspruch nehmen. Auch wenn Sie in einem Heim wohnen, wird das Blindengeld nur zu einem Teil genehmigt. Gezahlt wird das Blindengeld rückwirkend zu dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde.

Weitere Informationen

Für den Antrag auf Blindengeld benutzen Sie bitte das Formular des Sozialverwaltungsamtes des Landschaftsverbandes Rheinland. Das Formular erhalten Sie beim Landschaftsverband Rheinland.

Weitere Informationen erhalten Sie beim
LVR-Fachbereich Soziales
- Blindengeldstelle -
50663 Köln
Telefon: 0221 / 809-0

Rechtliche Voraussetzung

Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG) des Landes Nordrhein-Westfalen.

Weiterführende Links

Formulare beim Landschaftsverband Rheinland

Kontakt

Landschaftsverband Rheinland

Blindenhilfe

Zur Produktseite Blindenhilfe

Einkommenssteuer

Abhängig von dem bei Ihnen festgestellten "Grad der Behinderung" können Sie einen Pauschalbetrag für außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommenssteuer geltend machen. Die Kosten, die Sie geltend machen können, müssen eine Folge Ihrer Behinderung sein. Gewährt wird dieser Pauschalbetrag ab einem Grad der Behinderung von 25 Prozent. Diesen Betrag können Sie sich auch im Voraus als Freibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte beim Finanzamt eintragen lassen. Als außergewöhnliche Belastungen gelten die Kosten für:

  • eine Haushaltshilfe
  • häusliche oder stationäre Pflegeleistungen
  • Kinderbetreuungskosten
  • unvermeidbare Fahrten für Freizeit-, Erholungs- und Besuchsfahrten bis zu 15.000 km jährlich
  • Taxi-Fahrten, wenn es kein eigenes Auto gibt
  • Unterbringung und Verpflegung der Begleitperson

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt und bei Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater.

Rechtliche Voraussetzung

Einkommenssteuergesetz

Kontakt

Ihr Kölner Finanzamt

Eintrittsgelder

Gehörlosenhilfe

Wenn Sie bis zu Ihrem 16. Lebensjahr ertaubt sind, können Sie eine Gehörlosenhilfe beantragen. Die Hilfe bekommen Sie auch, wenn Ihre Taubheit so stark ist, dass Ihre Lautsprache nur schwer verstanden werden kann. Die Gehörlosenhilfe wird jeden Monat gezahlt und ist steuerfrei. Ihr Einkommen und Vermögen sind dabei unwichtig. Wenn Sie Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe beantragen, ist die Gehörlosenhilfe kein Einkommen.

Weitere Informationen

Für den Antrag auf Gehörlosenhilfe benutzen Sie bitte das Formular des Sozialverwaltungsamtes. Das Formular erhalten Sie beim Landschaftsverband Rheinland.

Weitere Informationen erhalten Sie beim
Landschaftsverband Rheinland
Integrationsamt
50663 Köln
Telefon: 0221 / 809-0

Rechtliche Voraussetzungen

Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG) des Landes Nordrhein-Westfalen.

Weiterführende Links

Formulare beim Landschaftsverband Rheinland
Zentrale für Gehörlose e. V.

Kontakt

Landschaftsverband Rheinland

Gesetzliche Betreuung

Haushaltshilfe

Hilfen für Autofahrer

Hundesteuerbefreiung

Kraftfahrzeugsteuer, Ermäßigung oder Befreiung

Sie können sich von der Kraftfahrzeugsteuer befreien lassen beziehungsweise eine Ermäßigung erhalten.

Voraussetzungen:

Von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind Sie als:

  • Hilflose Person, mit dem Merkzeichen "H"
  • Außergewöhnlich Gehbehinderter, mit dem Merkzeichen „aG"
  • Blinder, mit dem Merkzeichen "BL"

Anstatt einer Wertmarke für die kostenlose Nutzung von Bussen und Bahnen, können Sie sich für eine auf 50 Prozent ermäßigte Kraftfahrzeugsteuer entscheiden. Dies gilt für Sie als:

  • Gehbehinderter, mit dem Merkzeichen "G" oder
  • Gehörloser, mit dem Merkzeichen "GL"

Eine ermäßigte Kraftfahrzeugsteuer oder die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer kann nur für ein Fahrzeug beantragt werden. Das betreffende Fahrzeug muss außerdem auf Ihren Namen zugelassen sein.

Benötigt werden:

  • Schwerbehindertenausweis
    im Original
  • Fahrzeugschein
    (Zulassungsbescheinigung Teil 1) im Original
  • Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis ohne Wertmarke
    im Original, bei Personen mit dem Merkzeichen "G" im Schwerbehindertenausweis
  • Vollmacht zur Beantragung der Ermäßigung zur Kraftfahrzeugsteuer
    im Original, wenn Sie als Antragsteller nicht selbst zur persönlichen Vorsprache kommen können
  • Erklärung zur eingeschränkten Nutzung des Kraftfahrzeugs
    im Original, wenn Sie als Antragsteller nicht selbst zur persönlichen Vorsprache kommen können

Rechtliche Grundlage:

Kraftfahrzeugsteuergesetz

Kontakt

Hauptzollamt Köln

Kündigungsschutz durch Gleichstellung

Für Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Wenn Ihnen ein geringerer Grad der Behinderung zuerkannt wurde und Sie von Arbeitslosigkeit bedroht sind, können Sie eine Gleichstellung beantragen.

Weiterführende Links

Informationen zur Gleichstellung der Agentur für Arbeit

Kontakt

Agentur für Arbeit Köln

Mobilitätshilfe

Öffentlicher Personenverkehr

Persönliche Assistenz

Das Ziel von Persönlicher Assistenz ist es, Ihnen trotz einer schweren Behinderung das selbstständige Wohnen, die soziale Eingliederung und Teilhabe zu ermöglichen beziehungsweise zu erhalten. Wenn Sie diese Ziele durch Art und Schwere Ihrer Behinderung nicht ohne Hilfe erreichen, können Sie beim Landschaftsverband Rheinland einen Antrag stellen.

Leistungen

Persönliche Assistenz ermöglicht Ihnen Mobilität in Ausbildung, Studium, Beruf, Freizeit und anderen Bereichen des täglichen Lebens. Sie sichert darüber hinaus die häusliche Pflege in den Bereichen

  • Körperpflege,
  • Ernährung,
  • Mobilität und
  • Hauswirtschaft.

Weiterführende Links

Landschaftsverband Rheinland

Persönliches Budget

Rundfunkbeitrag - Ermäßigung

Schwerbehindertenausweis

Sehbehindertengeld

Wenn Sie mindestens 16 Jahre alt und sehbehindert sind, können Sie das monatliche Sehbehindertengeld beantragen. Dieses wird Ihnen genehmigt, wenn Sie auf dem besseren Auge mit Brille oder Kontaktlinsen nicht mehr als 5 Prozent sehen.

Das gilt auch, wenn Sie etwas mehr sehen, aber in vergleichbarer Weise eingeschränkt sind. Dies kann bei einer Einschränkung des Gesichtsfeldes zutreffend sein. Der sogenannte Tunnelblick ist hierfür ein bekanntes Beispiel.

Sie erhalten das Sehbehindertengeld steuerfrei. Es ist auch unabhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen. Wenn Sie Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld beziehen, müssen Sie das Blindengeld nicht als Einkommen angeben. Das Geld soll Ihnen bei Kosten helfen, die durch Ihre Sehbehinderung entstehen.

Weitere Informationen

Für den Antrag auf Sehbehindertengeld benutzen Sie bitte das Formular des Sozialverwaltungsamtes des Landschaftsverbandes Rheinland. Das Formular erhalten Sie beim Landschaftsverband Rheinland.

Weitere Informationen erhalten Sie beim
Landschaftsverband Rheinland
LVR-Fachbereich Soziales
- Blindengeldstelle -
50663 Köln
Telefon: 0221 / 809-0

Rechtliche Voraussetzung

Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG) des Landes Nordrhein-Westfalen.

Weiterführende Links

Formulare beim Landschaftsverband Rheinland

Kontakt

Landschaftsverband Rheinland

Telefongebühren - Ermäßigung

Die Deutsche Telekom AG erlässt Ihnen einen Teil Ihrer Gesprächsgebühren. Dies gilt nur für einige Tarife. Voraussetzung hierfür ist das Merkzeichen "RF" im Schwerbehindertenausweis. Dieses erhalten Sie auf jeden Fall als Blinde oder Blinder mit dem Merkzeichen "BL" sowie Gehörlose oder Gehörloser mit dem Merkzeichen "GL".

Weitere Informationen

Ein Formular für den Antrag erhalten Sie in jedem T-Punkt. Den Antrag und eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises schicken Sie an die Deutsche Telekom. Sie können Ihn auch im T-Punkt abgeben.

Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch bei der 0800 / 3301000 oder auf der Internetseite der Deutschen Telekom AG.

Kontakt

Deutsche Telekom AG

Wohnberechtigungsschein (WBS)

Weiterführende Informationen