Beschreibung
Sie wollen ein Fahrzeug, dass zuletzt in einem Land, das nicht der Europäischen Union angehört, zugelassen war, nun in Köln zulassen?
Wichtiger Hinweis: Sie müssen das Fahrzeug am Tag der Zulassung oder spätestens am nächsten Werktag vorführen!
Benötigt werden
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Ausländische Fahrzeugpapiere
werden durch die Zulassungsstelle eingezogen.
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Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes
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Vollabnahme durch den TÜV gemäß § 21 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)
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Nachweis der Verfügungsberechtigung
Kaufvertrag oder Originalrechnung
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Versicherungsbestätigung
durch Vorlage einer sogenannten VB-Nummer einer Kfz-Haftpflichtversicherung.
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Personalausweis oder Pass der zukünftigen Halterin beziehungsweise des zukünftigen Halters
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Vollmacht bei Vertretung
zusätzlich Personalausweis oder Pass des*der Vertreter*in
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Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug
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Bei Minderjährigen eine Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes und deren Ausweisdokumente
Die Zulassung des Fahrzeuges auf eine minderjährige Person ist nur zulässig aus steuerlichen Gründen auf Grund einer Schwerbehinderung des minderjährigen Kindes oder wenn das minderjährige Kind in Besitz einer für das Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis ist.
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SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
Damit Sie feststellen können, ob das zu importierende Fahrzeug nicht aus einem EU-Land stammt, haben wir hier noch einmal die Mitgliedsstaaten der europäischen Union aufgeführt:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.
SEPA-Lastschriftmandat
Seit dem 30. Januar 2014 muss bei der Zulassung eines Fahrzeuges ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Konto erteilt werden. Ohne dieses Mandat darf die Zulassungsbehörde einen Antrag auf Zulassung eines Fahrzeuges nicht bearbeiten. Das SEPA-Mandat ist auch dann nötig, wenn die Daten bereits zu einem anderen Fahrzeug erfasst wurden.
Das SEPA-Mandat muss zwingend mit zwei Unterschriften versehen werden. Es ist die Unterschrift der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers und die Unterschrift der Fahrzeughalterin beziehungsweise des Fahrzeughalters erforderlich.
Das SEPA-Lastschriftmandat können Sie im Downloadservice herunterladen.
Sollten Sie kein Konto haben, wenden Sie sich bitte zunächst an das für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständige Hauptzollamt Köln in der Stolberger Straße 200, 50933 Köln.
Beachten Sie zum SEPA-Mandat auch unsere allgemeinen Informationen:
Hilfreiche Links
Vorsprache
Sie müssen persönlich erscheinen, können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Ein Formular zur Vollmachterteilung finden Sie weiter oben im Download-Service. Das Formular können Sie am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zur Vollmacht Personalausweis oder Pass der bevollmächtigten Person vorzulegen sind.
Terminbuchung onlineGebühren
Die Gebühren betragen, soweit nicht aus bauartbedingten Gründen eine Ausnahmegenehmigung notwendig ist, inklusive Zulassung 45,90 Euro zuzüglich 10,20 Euro für die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II.
Wunschkennzeichen kosten 10,20 Euro. Sie können sie aber auch vorab online oder telefonisch reservieren, dann betragen die Gebühren 12,80 Euro. Weitere Einzelheiten hierzu erfahren Sie unter "Wunschkennzeichen".
Die Gebühren zahlen Sie bitte ausschließlich bargeldlos, also mit ec- oder Kreditkarte.
Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an. Kennzeichen bekommen Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellerfirmen.
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Kontakt
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Kfz-Zulassungsstelle Köln
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln - Zugänglichkeit
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- Telefon
- 0221 / 221-26635
- Telefax
- 0221 / 221-26435
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Kfz-Zulassungsstelle Köln
- Öffnungszeiten
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Servicezeiten:
Montag, 7 Uhr bis 14 Uhr
Dienstag, 7 Uhr bis 18 Uhr
Mittwoch, 7 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag, 7 Uhr bis 16 Uhr
Freitag, 7 Uhr bis 13 Uhr
- Schließung der Kundenzentren
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Wegen Einführung einer neuen Software bleiben unsere neun Kundenzentren vom 21. bis 25. September 2023 geschlossen. Bitte weichen Sie auf andere Tage aus.
Weitere Informationen finden Sie hier
Terminvereinbarung online
Online-Anwendungen
Ähnliche Dienstleistungen
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- Zulassung eines Neufahrzeuges
- Zulassung eines technisch veränderten Neufahrzeuges gemäß § 13 Einzelgenehmigung Fahrzeuggenehmigungsverordnung
- Zulassungen von importierten Fahrzeugen
Downloads und Infos
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen
Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Poll Salmstraße)
Bus-Linie 159 (Haltestelle Taubenholzweg)
S-Bahn-Linien S 12, S 13, S 19 und Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Köln-Trimbornstraße)
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