Diese Seite in Leichter Sprache anzeigen

Sie sind bereits in Köln gemeldet und möchten Ihre Kölner Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären?

Benötigte Dokumente

  • Personalausweis

  • Reisepass

    falls vorhanden oder wenn Sie keinen Personalausweis besitzen. Auch im Reisepass wird der aktuelle Hauptwohnort eingetragen.

  • Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum

    Für Ausländerinnen und Ausländer aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.

  • Bei einer Änderung im Familienverband benötigen wir die Ausweisdokumente aller Personen, die Ihre Kölner Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären möchten

  • Erklärung zur Änderung der Hauptwohnung

    Sie erhalten das Formular unter Downloads und Infos zum Herunterladen.

Informationen rund um die Änderung

Wenn Sie mehrere Wohnungen im Bundesgebiet bewohnen, ist die vorwiegend benutzte Wohnung zur Hauptwohnung zu erklären. In Zweifelsfällen ist es Aufgabe der Meldebehörde, aufgrund nachprüfbarer Tatbestandsmerkmale die vorwiegend benutzte Wohnung festzustellen und diese dann als Hauptwohnung im Melderegister zu speichern. Gegebenenfalls erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung der Meldebehörde. 

Jede Änderung des Hauptwohnsitzes muss innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde des neuen Hauptwohnsitzes mitgeteilt werden. Eine erneute Einzugsbestätigung Ihres Wohnungsgebers ist dazu nicht erforderlich.

Die Anschrift auf dem Personalausweis und in den Fahrzeugpapieren sowie der Hauptwohnort im Reisepass wird nach der Änderung im Kundenzentrum aktualisiert.

 

Vorsprache

Die Vorsprache kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann sind Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen.

Gebühren

Der Statuswechsel ist gebührenfrei.

Rechtliche Voraussetzungen

Downloads und Infos