Beschreibung
Diese Seite in Leichter Sprache anzeigenSie sind bereits in Köln gemeldet und möchten Ihre Kölner Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären?
Benötigt werden
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Personalausweis
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Reisepass
falls vorhanden oder wenn Sie keinen Personalausweis besitzen. Auch im Reisepass wird der aktuelle Hauptwohnort eingetragen.
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Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum
Für Ausländerinnen und Ausländer aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.
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Bei einer Änderung im Familienverband benötigen wir die Ausweisdokumente aller Personen, die Ihre Kölner Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären möchten
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Erklärung zur Änderung der Hauptwohnung
Sie erhalten das Formular unter Downloads und Infos zum Herunterladen.
Informationen rund um die Änderung
Wenn Sie mehrere Wohnungen im Bundesgebiet bewohnen, ist die vorwiegend benutzte Wohnung zur Hauptwohnung zu erklären. In Zweifelsfällen ist es Aufgabe der Meldebehörde, aufgrund nachprüfbarer Tatbestandsmerkmale die vorwiegend benutzte Wohnung festzustellen und diese dann als Hauptwohnung im Melderegister zu speichern. Gegebenenfalls erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung der Meldebehörde.
Jede Änderung des Hauptwohnsitzes muss innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde des neuen Hauptwohnsitzes mitgeteilt werden. Eine erneute Einzugsbestätigung Ihres Wohnungsgebers ist dazu nicht erforderlich.
Die Anschrift auf dem Personalausweis und in den Fahrzeugpapieren sowie der Hauptwohnort im Reisepass wird nach der Änderung im Kundenzentrum aktualisiert.
Vorsprache
Die Vorsprache kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann sind Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen.
Gebühren
Der Statuswechsel ist gebührenfrei.
Rechtliche Voraussetzungen
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Kontakt
Kontakt und Erreichbarkeit
- Kundenzentrum Chorweiler
- Kundenzentrum Ehrenfeld
- Kundenzentrum Innenstadt
- Kundenzentrum Kalk
- Kundenzentrum Lindenthal
- Kundenzentrum Mülheim
- Kundenzentrum Nippes
- Kundenzentrum Porz
- Kundenzentrum Rodenkirchen
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Bitte beachten Sie folgende Regelungen:
- Bitte informieren Sie sich, ob Sie vor dem Besuch einer Dienststelle einen Termin vereinbaren müssen.
- Für die Zutrittsregelungen zu unseren Kultureinrichtungen (Museen, Bühnen, Stadtbibliothek und Weitere) informieren Sie sich bitte auf den jeweiligen Internetseiten der Einrichtungen.
- Tragen Sie bei Ihrem Besuch eine medizinische Maske (Standard: FFP2 oder KN95/N95) und beachten Sie die Einhaltung der AHA-Regeln.