Sie sind abstimmungsberechtigt, haben keinen festen Wohnsitz und möchten am 19. April 2026 am Ratsbürgerentscheid Olympia teilnehmen? Dann müssen Sie einen Antrag auf Eintragung ins Abstimmungsverzeichnis stellen. Voraussetzung ist, dass Sie sich gewöhnlich in Köln aufhalten.

Bin ich für den Ratsbürgerentscheid abstimmungsberechtigt?

Wann und wie kann ich den Antrag stellen?

Sie können Ihren Antrag vom 9. März bis 3. April 2026 bei uns stellen.

Bitte stellen Sie Ihren Antrag per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir schicken Ihnen anschließend das Antragsformular zu. Dieses füllen Sie aus, unterschreiben es und schicken es uns mit den unten genannten Unterlagen als Scan per E-Mail zurück. Wenn Ihr Antrag vollständig ist, schicken wir Ihnen die Abstimmungsunterlagen per Post an eine von Ihnen benannte Adresse im Stadtgebiet zu. 

wahlamt-fortschreibung@stadt-koeln.de Kontaktformular

Wenn Sie keine E-Mail-Adresse oder keine Möglichkeit haben, Unterlagen zu drucken und/oder einzuscannen, können Sie den Antrag auch persönlich bei uns stellen. Bitte bringen Sie dazu die erforderlichen Unterlagen mit und kommen Sie zu unseren Öffnungszeiten vorbei. Sie müssen keinen Termin vereinbaren.

Wahlamt

Dillenburger Straße 68-70
51105 Köln

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag, 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag, 8 bis 12 Uhr

Was benötige ich für den Antrag?

Bitte schicken Sie uns die folgenden Unterlagen als Scan per E-Mail zu oder bringen sie sie zur Vorsprache mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über den gewöhnlichen Aufenthalt

Als Nachweise über den gewöhnlichen Aufenthalt gelten zum Beispiel:

  • Bescheinigung der Heimleitung oder des Sozialen Dienstes
  • Bescheide nach dem Sozialgesetzbuch II oder Sozialgesetzbuch XII über laufende Leistungen
  • Bescheinigung der ResoDienste Köln (Hilfe für Menschen ohne festen Wohnsitz)
Kontakt zu den ResoDiensten Köln