Sie sind abstimmungsberechtigt, haben keinen festen Wohnsitz und möchten am 19. April 2026 am Ratsbürgerentscheid Olympia teilnehmen? Dann müssen Sie einen Antrag auf Eintragung ins Abstimmungsverzeichnis stellen. Voraussetzung ist, dass Sie sich gewöhnlich in Köln aufhalten.

Bin ich für den Ratsbürgerentscheid abstimmungsberechtigt?

Wann und wie kann ich den Antrag stellen?

Sie können keinen Antrag mehr stellen. Die Antragsstellung war bis einschließlich 3. April 2026 möglich. Wenn Sie Fragen haben, können Sie uns per E-Mail oder über unser Kontaktformular erreichen.

wahlamt-fortschreibung@stadt-koeln.de Kontaktformular

Was benötige ich für den Antrag?

Bitte schicken Sie uns die folgenden Unterlagen als Scan per E-Mail zu oder bringen sie sie zur Vorsprache mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über den gewöhnlichen Aufenthalt

Als Nachweise über den gewöhnlichen Aufenthalt gelten zum Beispiel:

  • Bescheinigung der Heimleitung oder des Sozialen Dienstes
  • Bescheide nach dem Sozialgesetzbuch II oder Sozialgesetzbuch XII über laufende Leistungen
  • Bescheinigung der ResoDienste Köln (Hilfe für Menschen ohne festen Wohnsitz)
Kontakt zu den ResoDiensten Köln