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Steigende Energiekosten stellen viele Haushalte vor finanzielle Herausforderungen. Auf dieser Seite haben wir für Sie Antworten auf wichtige Fragen, Ansprechpersonen, Links für Hilfeangebote und Beratungen zusammengestellt.

Maßnahmen der Bundesregierung

Welche finanziellen Hilfen gibt es für Studierende?

Auch Studierende sowie Fachschüler*innen sind von den steigenden Energiekosten betroffen. Nach dem Heizkostenzuschuss für BAföG-Empfänger*innen sollen nunmehr alle Student*innen sowie Fachschüler*innen eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten. Der Bund trägt die Kosten.

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Welche finanziellen Hilfen gibt es für Rentner*innen?

Rentner*innen sollen zum 1. Dezember eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro von der Rentenversicherung erhalten. Wegen der Steuerpflicht wirkt die Pauschale bei niedriger Rente stärker und sorgt so für einen sozialen Ausgleich.

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Was ist der Heizkostenzuschuss und wer kann ihn erhalten?

Der Heizkostenzuschuss I (von Juli 2022) hat die erhöhten Heizkosten der Wohngeldempfangenden aus der Heizperiode 2021/2022 bezuschusst.

Der Heizkostenzuschuss II soll die erhöhten Heizkosten für den Zeitraum von September bis Dezember 2022 bezuschussen. Haushalte, die in dem Zeitraum mindestens einen Monat Anspruch auf Wohngeld hatten oder haben werden, erhalten diesen Zuschuss. Der Zuschuss muss nicht beantragt werden. Er wird von Amtswegen ausgezahlt. Angestrebt wird, dass die Länder den Zuschuss noch in diesem Jahr auszahlen.

Ab dem 1. Januar 2023 sollen Bürger*innen durch das Wohngeld-Plus-Gesetz bei der Begleichung der erhöhten Heizkosten unterstützt werden. Der Heizkostenzuschuss entfällt dann.

Was beinhaltet das neue Wohngeld (nach dem "Wohngeld-Plus-Gesetz")?

Ab dem 1. Januar 2023 sollen eine Heizkosten- und eine Klimakomponente im Wohngeldgesetz aufgenommen werden. Darüber hinaus wird der Kreis der Anspruchsberechtigten durch eine Erhöhung des Wohngeldes ausgeweitet. Hierdurch erhalten auch Haushalte mit höheren Einkommen Anspruch auf Wohngeld.

Die Heizkostenkomponente soll die gestiegenen Energiekosten bezuschussen. Sie ist eine Pauschale, welche die zu berücksichtigende Miete abhängig von der Personenanzahl im Haushalt erhöht. Dies führt zu einem höheren Wohngeldbetrag.

Die Klimakomponente soll strukturelle Mieterhöhungen aufgrund energetischer Gebäudesanierungen bezuschussen. Auch diese Komponente ist eine Pauschale, die die zu berücksichtigende Miete abhängig von der Personenzahl erhöht. Auch hierdurch erhöht sich der Wohngeldbetrag.

Was ist Wohngeld?

Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für Ihre Wohnung. Es gibt zwei Formen:

  1. Wohngeld als Mietzuschuss, sofern Sie eine Wohnung oder ein Zimmer zur Miete bewohnen.
  2. Wohngeld als Lastenzuschuss, wenn Sie in einem Eigenheim oder in einer Eigentumswohnung wohnen.

Wer ist wohngeldberechtigt und wie kann ich einen Antrag stellen?

Wohngeldberechtigt sind Mieter*innen sowie Eigentümer*innen von selbstgenutztem Wohneigentum, sofern das Einkommen nicht zu hoch, aber auch nicht zu niedrig ist (dann sind andere Sozialleistungen vorrangig). Die aktuell gültige Tabelle mit Beispielen finden Sie auf unserer Seite zum Wohngeld.

Sie können einen Antrag auf Wohngeld online, per E-Mail oder postalisch stellen.

Bei dem Antrag per E-Mail ist zu beachten, dass das unterschriebene Formular als Anhang beigefügt werden muss. Eine reine Textnachricht reicht zur Antragstellung nicht aus.

Weitere Informationen

Wohngeldrechner
Seite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Wohngeld

Welche zusätzlichen Hilfen gibt es für Personen, die Wohngeld beziehen?

Mit einem positiven Wohngeldbescheid können Sie Ihre Berechtigung für einen KölnPass und für Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz nachweisen. Anträge dafür können Sie an das Amt für Arbeit, Soziales und Senioren richten. Formulare und Informationen rund um den KölnPass finden Sie hier.

Außerdem können Sie beispielsweise von der Pflicht zur Zahlung von Elternbeiträgen in Betreuungseinrichtungen befreit werden.

Ich habe eine hohe Heiz- und Nebenkostenabrechnung erhalten und bekomme derzeit keine Leistungen vom Jobcenter oder vom Sozialamt?

Das Jobcenter oder das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren kann auf Antrag prüfen, ob Sie einen Anspruch auf Unterstützung haben.

Dies ist an folgende Voraussetzungen gebunden:

  •  Sie stellen den Antrag in dem Monat, in dem Sie die Heiz- und Nebenkostenabrechnung zahlen müssen. Die Nachforderung gehört in diesem Monat zu Ihrem Bedarf, so dass gegebenenfalls für einen Monat ein Leistungsanspruch besteht. Später eingereichte Anträge auf die Kostenübernahme können nicht mehr berücksichtigt werden.
  • Sie haben im Abrechnungszeitraum alle Vorauszahlungen tatsächlich gezahlt. Nachforderungen, die auf nicht gezahlten Abschlägen beruhen, stellen Schulden dar und können nicht als Bedarf berücksichtigt werden.

Nachzahlungen, die nicht Ihre aktuelle Wohnung betreffen, können in der Regel nicht übernommen werden.

Beim Ausfüllen der erforderlichen Antragsunterlagen sind Ihnen die Mitarbeitenden des Jobcenters beziehungsweise des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren gerne behilflich.

Reichen Sie mit dem Antrag bitte folgende Unterlagen ein:

  • Identitätsnachweis
  • Nachweise zu den laufenden Unterkunftskosten und zu Einkünften und Vermögen
  • aktuelle Neben-oder Heizkostenabrechnung

Ich habe eine hohe Heiz- und Nebenkostenabrechnung erhalten, die ich nicht bezahlen kann und erhalte bereits Leistungen vom Jobcenter oder vom Amt für Soziales, Arbeit und Senioren?

In diesem Fall wenden Sie sich bitte mit der vollständigen Heiz- oder Nebenkostenabrechnung an Ihre zuständige Ansprechperson beim Jobcenter oder Amt für Soziales, Arbeit und Senioren. Bringen Sie Ihr aktuelles Aktenzeichen und falls gefordert, auch die künftig erhöhten Abschlagszahlungen, mit.

Wann wende ich mich an das Sozialamt und wann an das Jobcenter?

Für Leistungen nach Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II)

Wenn Ihr Alter zwischen 15 Jahren und dem Renteneintrittsalter liegt und Sie erwerbsfähig sind, lassen Sie Ihre Ansprüche bitte beim Jobcenter Köln prüfen.

Servicecenter: 0221 / 96443401
(montags bis freitags 8 bis 18 Uhr)

Über das Kontaktformular auf der Internetseite des Jobcenters können Sie online einen Termin vereinbaren oder Ihren Antrag direkt stellen.

Für Leistungen nach Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII)

Wenn Sie bereits eine Rente beziehen oder wenn Sie nicht erwerbsfähig sind, ist Ihr Ansprechpartner das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren.

Kontaktformular Amt für Soziales, Arbeit und Senioren

Was ist "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung?"

Grundsicherung im Alter erhalten Sie, wenn Sie das 65. Lebensjahr vollendet haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.

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Was ist die "Hilfe zum Lebensunterhalt"?

Die Hilfe zum Lebensunterhalt umfasst Hilfen, durch die Sie Ihren notwendigen Lebensunterhalt sicherstellen können. Sie haben hierauf einen Anspruch, wenn Sie das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, voll erwerbsgemindert sind oder voraussichtlich mindestens 6 Monate arbeitsunfähig sind und keine Grundsicherung für Arbeitsuchende des Jobcenter Köln erhalten.

Weitere Informationen

Wie kann ich die Sperrung von Strom und Gas vermeiden?

Setzen Sie sich mit Ihrem Energieversorger in Verbindung.
Wichtige Informationen und Erläuterungen zum Beispiel Voraussetzungen für eine Kostenübernahme, Ansprechpartner*innen und rechtliche Grundlagen finden Sie hier:

Sperrung von Strom und Gas vermeiden

Wer hilft mir bei Problemen mit der Energiekostenrechnung und bei finanziellen Schwierigkeiten?