Berichte der WTG-Behörde (Heimaufsicht)

Wir führen in regelmäßigen Zeitabständen Prüfungen in den Kölner Wohn- und Betreuungsangeboten sowie in den Kölner Angeboten zur Teilhabe an Arbeit für Menschen mit Behinderung durch. Voraussetzung ist, dass für diese Angebote die Bestimmungen des Wohn- und Teilhabegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen gelten. Hierzu gehören:

  • Ambulante Wohngemeinschaften
  • Stationäre Einrichtungen 
  • Werkstätten für Menschen mit Behinderung

Das Resultat der einzelnen Prüfung fasst die WTG-Behörde (Heimaufsicht) in einem Ergebnisbericht zusammen. Zu Wohn- und Betreuungsangeboten sowie zu Angeboten zur Teilhabe an Arbeit, zu denen Sie hier keinen Bericht finden, gibt es noch keinen aktuellen Ergebnisbericht.

Ambulante Wohngemeinschaften
Stationäre Wohn- und Betreuungsangebote Werkstätten für Menschen mit Behinderung

Weiterführende Informationen

Tätigkeitsbericht WTG-Behörde (Heimaufsicht) 2023 bis 2024
PDF, 891 kb
Tätigkeitsbericht WTG-Behörde (Heimaufsicht) 2021 bis 2022
PDF, 885 kb
Ombudspersonen WTG-Behörde Behindertengerecht Wohnen
Übersicht: Ergebnisberichte der Heimaufsicht von Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen