Berichte der WTG-Behörde (Heimaufsicht)
Wir führen in regelmäßigen Zeitabständen Prüfungen in den Kölner Wohn- und Betreuungsangeboten sowie in den Kölner Angeboten zur Teilhabe an Arbeit für Menschen mit Behinderung durch. Voraussetzung ist, dass für diese Angebote die Bestimmungen des Wohn- und Teilhabegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen gelten. Hierzu gehören:
- Ambulante Wohngemeinschaften
- Stationäre Einrichtungen
- Werkstätten für Menschen mit Behinderung
Das Resultat der einzelnen Prüfung fasst die WTG-Behörde (Heimaufsicht) in einem Ergebnisbericht zusammen. Zu Wohn- und Betreuungsangeboten sowie zu Angeboten zur Teilhabe an Arbeit, zu denen Sie hier keinen Bericht finden, gibt es noch keinen aktuellen Ergebnisbericht.