Nach § 16 Absatz 2 des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW sollen Kreise und kreisfreie Städte sogenannte Ombudspersonen bestellen.
Die Ombudspersonen vermitteln ehrenamtlich auf Anfrage bei Streitigkeiten zwischen Leistungsanbieter*innen und Nutzer*innen bzw. deren Angehörigen über alle Fragen im Zusammenhang mit der Nutzung der Angebote nach diesem Gesetz. Hierzu gehören vollstationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe, anbieterverantwortete Wohngemeinschaften der Pflege und der Eingliederungshilfe, sogenannte Gasteinrichtungen (Tagespflegen, Kurzzeitpflegen, Hospize) sowie Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.
Für uns als Stadt Köln konnten Frau Brigitte Crystall-Kloft sowie Frau Ulrike Falkenberg als Ombudspersonen bestellt werden. Diese sind wie folgt zu erreichen:
Frau Crystall-Kloft:
Telefon: 0163 / 7827186
E-Mail: wtg-ombudsperson-koeln@web.de
Frau Falkenberg:
Telefon: 0177 / 3958461
E-Mail: wtg-ombudsperson-koeln@gmx.de