Auszug aus der Hauptsatzung des Rates der Stadt Köln
Einrichtung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
- Bei der Stadt Köln wird eine Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik gebildet, in die die Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen, die Wohlfahrtsverbände und die Fraktionen des Rates Mitglieder entsenden. Für die Verwaltung nimmt die Oberbürgermeisterin / der Oberbürgermeister oder eine von ihr / ihm beauftragte leitende Verwaltungsmitarbeiterin / ein von ihr / ihm beauftragter leitender Verwaltungsmitarbeiter an den Sitzungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik teil.
- Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik berät behindertenrelevante Themen auf kommunaler Ebene und fertigt Stellungnahmen für Ratsausschüsse.
- Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik kann Mitglieder der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen in die für die Themen Soziales, Gesundheit, Verkehr, Kultur, Sport, Umwelt, Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen, Schule, Weiterbildung, Gleichstellung, Anregungen und Beschwerden sowie Kinder- und Jugendhilfeangelegenheiten zuständigen Ausschüsse entsenden. Für den Verhinderungsfall ist je eine persönliche Vertreterin/ ein persönlicher Vertreter zu bestimmen. Auf Vorschlag der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik wählt der Rat diese als sachkundige Einwohnerinnen beziehungsweise Einwohner gemäß Paragraf 58 Absatz 4 der Gemeindeordnung in die Ausschüsse.
- Die Einzelheiten regelt die vom Ausschuss Soziales und Senioren beschlossene Geschäftsordnung für die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der Stadt Köln.