Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik ist ein politisches Gremium, in dem Menschen mit verschiedenen Behinderungen zusammenarbeiten. Das gemeinsame Ziel ist: Alle Menschen in Köln sollen ohne Barrieren am gesellschaftlichen Leben gleichberechtigt teilhaben können. Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik berät die Stadtverwaltung und Politiker*innen zu vielen verschiedenen Themen, die in Köln wichtig sind. Die Stadtarbeitsgemeinschaft kann zu diesen Themen auch Fragen an die Stadtverwaltung stellen und Anträge beschließen. Nach jeder Kommunalwahl wird die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik neu besetzt. Eine Amtszeit als Mitglied in diesem Gremium kann somit 5 Jahre betragen. Menschen mit Behinderung oder deren Angehörige können Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik werden. Sachkundige Einwohner*innen können Menschen mit Behinderung oder deren Angehörige werden, die in Köln gemeldet sind.

Haben Sie Interesse mitzureden und sich einzumischen?

Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik lebt von Mitarbeit und Partizipation.

Interessierte können sich im Büro der Behindertenbeauftragten melden. Sie können die Arbeit der Stadtarbeitsgemeinschaft und deren Mitglieder unverbindlich kennenlernen und sich dann bewerben.

Das Büro der Behindertenbeauftragten erreichen Sie telefonisch unter 0221/22122822 oder per E-Mail:

behindertenbeauftragte@stadt-koeln.de

Aufgaben

  • Beratung aller Themen, die in Köln für Menschen mit Behinderung wichtig sind
  • Stellungnahmen und Empfehlungen für die Ausschüsse des Rates und die Verwaltung
  • Berichte für die Ausschüsse und den Rat
  • Vernetzung und Information aller Mitglieder und Organisationen der Stadtarbeitsgemeinschaft
  • Wahl und Entsendung von sachkundigen Einwohner*innen in die Ausschüsse des Rates


Die sachkundigen Einwohner*innen vertreten die Interessen der Menschen mit Behinderung in den folgenden Ausschüssen:

  • Soziales und Senioren
  • Umwelt und Grün
  • Verkehr
  • Kunst und Kultur
  • Stadtentwicklung
  • Bauen
  • Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen, Vergabe, Internationales
  • Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
  • Jugendhilfe
  • Schule und Weiterbildung
  • Sport
  • Gesundheit
  • Digitalisierung
  • Wirtschaft

Zusammenarbeit und Barrierefreiheit

Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik trifft sich zu vier offiziellen Sitzungen im Jahr. Die Termine der Sitzungen werden am Anfang des Jahres mitgeteilt. Die Sitzungen finden im Rathaus, Spanischer Bau, in der Kölner Innenstadt statt. Auch eine digitale Teilnahme an den Sitzungen ist möglich. Der*die Oberbürgermeister*in leitet die Sitzungen.

Vorbereitung und Nachbereitung

Die vier Sitzungen werden von den Mitgliedern der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik inhaltlich vorbereitet. Vor jeder offiziellen Sitzung finden zwei digitale Treffen zur Vorbereitung statt. Alle Punkte der Tagesordnung werden erklärt und besprochen. Die Mitglieder entscheiden, was sie zu diesen Punkten sagen oder machen wollen. Auch nach jeder offiziellen Sitzung findet ein digitales Treffen statt. Hier entscheiden die Mitglieder, wie die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik mit den Ergebnissen der Sitzung weiterarbeiten wollen. Die Termine der Vorbereitungstreffen und Nachbereitungstreffen werden am Anfang des Jahres mitgeteilt.

Barrierefreiheit und Unterstützung

Alle Sitzungen und Treffen sind barrierefrei.
Die Stadt Köln stellt bei Bedarf notwendige Hilfsmittel zur Verfügung, zum Beispiel:

  • Simultanübersetzung in Deutsche Gebärdensprache (DGS)
  • Übersetzung in Leichte Sprache
  • Schriftdolmetschung

Auch andere Unterstützungen können bei Bedarf organisiert werden.

Mitglieder

  • Menschen mit Behinderung oder deren Angehörige, die eine in Köln ansässige Behindertenorganisation bzw. Behindertenselbsthilfegruppe vertreten: sieben Mitglieder mit Stimmrecht
  • Verbände der freien Wohlfahrtspflege: sechs Mitglieder mit Stimmrecht
  • Fraktionen des Rates: je ein Mitglied pro Fraktion ohne Stimmrecht
  • Stadtverwaltung: je ein Mitglied der zuständigen Stellen ohne Stimmrech

Die sieben Vertreter*innen der Organisationen und Selbsthilfegruppen für Menschen mit Behinderung vertreten folgende Gruppen:

  • Menschen mit psychischer Beeinträchtigung
  • Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung
  • Menschen mit Gehbehinderung
  • Menschen mit Sehbehinderung
  • Menschen mit Hörbehinderung
  • Menschen mit anderen Behinderungen und chronischen Erkrankungen
  • Vereine und Verbände mit Querschnittsaufgaben in der Behindertenhilfe

Sachkundige Einwohner*innen

Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik hat das Recht, sachkundige Einwohner*innen in die Ausschüsse der Stadt Köln zu entsenden. Ein Ausschuss ist ein Gremium, in dem nur bestimmte Themen besprochen werden, das Oberthema kann zum Beispiel Verkehr oder Bildung sein. Sachkundige Einwohner*innen bringen die Sichtweise und die Themen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik ein, sie können ihre Meinung sagen, Fragen an die Verwaltung richten und Anträge stellen.

Nach jeder Kommunalwahl werden die Ausschüsse neu besetzt. Eine Amtszeit als sachkundiger Einwohner*in kann somit fünf Jahre betragen.

Die Sitzungen der Ausschüsse finden sechs- bis achtmal im Jahr statt. Alle Termine stehen zu Beginn eines Jahres fest. Die meisten Sitzungen finden im Rathaus, Spanischer Bau, in der Innenstadt statt. Für die Sitzungen kann Unterstützung zur Barrierefreiheit organisiert werden.

Die sachkundigen Einwohner*innen können auch als Gäste an den offiziellen Sitzungen sowie an den Vor- und Nachbereitungstreffen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik teilnehmen.

Rechtsgrundlagen

Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik wurde am 10. Juli 2003 zunächst für zwei Jahre befristet eingerichtet, im Januar 2006 fiel die Befristung weg. Seit dem 19. Juni 2007 ist die Stadtarbeitsgemeinschaft in der Hauptsatzung verankert (§ 23a).

Ergänzend fasste am 22. Juni 2006 der Rat den Beschluss, die Stelle einer oder eines Behindertenbeauftragten einzurichten.

Die Hauptsatzung können Sie als PDF herunterladen.

§ 23a als Auszug aus der Hauptsatzung der Stadt Köln
Die Hauptsatzung als PDF
Geschäftsordnung für die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, 26. August 2021
PDF, 115 kb