Mit einer Niederlassungserlaubnis dürfen Sie dauerhaft in Deutschland leben. Das ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Die Karte Ihrer Niederlassungserlaubnis läuft nach zehn Jahren ab. Dann müssen Sie bei uns vorsprechen.
Wir erteilen eine Niederlassungserlaubnis nach unterschiedlichen Voraussetzungen und Rechtsgrundlagen. Jede Niederlassungserlaubnis bietet jedoch die gleichen Vorteile, unabhängig von ihrer Rechtsgrundlage.
Verschiedene Möglichkeiten der Niederlassungserlaubnis
Welche Niederlassungserlaubnis für Sie möglich ist, hängt auch davon ab, welchen befristeten Aufenthaltstitel Sie aktuell besitzen.
Sollten Sie einen der folgenden befristeten Aufenthaltserlaubnisse besitzen, ist die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nicht möglich:
- Aufenthaltserlaubnis zum Studium
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildung
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche
- Aufenthaltserlaubnis zur Krankenbehandlung
Übertrag der Niederlassungserlaubnis
Sie sind im Besitz einer Niederlassungserlaubnis und haben einen neuen Nationalpass erhalten? Wenn auf der Vorderseite der Karte Ihrer Niederlassungserlaubnis Ihre Passnummer steht, müssen Sie die neue Passnummer übertragen lassen. Das müssen Sie bei uns beantragen.
Nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular. Wählen Sie als Anliegen "Verlängerung Aufenthalt (unbefristet, Niederlassungserlaubnis) – neuer Pass" aus und laden Sie dort Ihre Passkopie hoch.
Nach Eingang der Passkopie, erhalten Sie für den Übertrag Ihrer Niederlassungserlaubnis einen Termin zur persönlichen Vorsprache.
Bitte bringen Sie Ihren alten Nationalpass, Ihren neuen Nationalpass und ein digitales biometrisches Passfoto zum Termin mit.
Kann meine Niederlassungserlaubnis ungültig werden?
Ihre Niederlassungserlaubnis erlischt in der Regel, wenn Sie dauerhaft ausreisen, zum Beispiel:
- Schulbesuch im Ausland
- Arbeiten im Ausland
- Pflege eines Familienangehörigen im Ausland
- Heirat im Ausland
- Niederlassen im Ausland
oder Sie ausreisen und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von uns bestimmten längeren Frist wieder einreisen. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie in Ihrem Heimatland Wehrdienst leisten und innerhalb von drei Monaten nach dessen Ende nach Deutschland zurückkehren.