Mit einer Niederlassungserlaubnis dürfen Sie dauerhaft in Deutschland leben. Das ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Die Karte Ihrer Niederlassungserlaubnis läuft nach zehn Jahren ab. Dann müssen Sie bei uns vorsprechen.

Wir erteilen eine Niederlassungserlaubnis nach unterschiedlichen Voraussetzungen und Rechtsgrundlagen. Jede Niederlassungserlaubnis bietet jedoch die gleichen Vorteile, unabhängig von ihrer Rechtsgrundlage. 

Verschiedene Möglichkeiten der Niederlassungserlaubnis

Welche Niederlassungserlaubnis für Sie möglich ist, hängt davon ab, welchen befristeten Aufenthaltstitel Sie aktuell besitzen.

Allgemeine Niederlassungserlaubnis Niederlassungserlaubnis für Kinder ab 16 Jahren Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von deutschen Staatsangehörigen Niederlassungserlaubnis für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte Niederlassungserlaubnis für Selbstständige

Sollten Sie einen der folgenden befristeten Aufenthaltserlaubnisse besitzen, ist die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nicht möglich:

  • Aufenthaltserlaubnis zum Studium
  • Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildung
  • Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche
  • Aufenthaltserlaubnis zur Krankenbehandlung

Übertrag der Niederlassungserlaubnis

Sie sind im Besitz einer Niederlassungserlaubnis und haben einen neuen Nationalpass erhalten? Wenn auf der Vorderseite der Karte Ihrer Niederlassungserlaubnis Ihre Passnummer steht, müssen Sie die neue Passnummer übertragen lassen. Hierfür ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.

Buchen Sie hierzu einen Termin in Ihrem Bezirksausländeramt.

Termin-Onlinebuchung Bezirksausländeramt

Bitte bringen Sie Ihren alten Nationalpass, Ihren neuen Nationalpass und ein digitales biometrisches Passfoto zum Termin mit.

Kann meine Niederlassungserlaubnis ungültig werden?

Ihre Niederlassungserlaubnis erlischt in der Regel, wenn Sie dauerhaft ausreisen. Beispiele hierfür sind:

  • Schulbesuch im Ausland
  • Arbeiten im Ausland
  • Pflege eines Familienangehörigen im Ausland
  • Heirat im Ausland
  • Niederlassen im Ausland
  • Sie reisen aus und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von uns bestimmten längeren Frist wieder ein. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie in Ihrem Heimatland Wehrdienst leisten und innerhalb von drei Monaten nach dessen Ende nach Deutschland zurückkehren.

Identitätsklärung bei Personen, die als Asylberechtigte*r oder Flüchtling anerkannt sind

Wenn Sie anerkannt asylberechtigt sind oder die Flüchtlingseigenschaft besitzen, dann beachten Sie bitte die folgenden Informationen zur Identitätsklärung.

Sie möchten Ihre Personalien ändern oder eine Niederlassungserlaubnis beantragen?

Für die Änderung Ihrer Personalien und auch für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis ist immer eine Identitätsklärung erforderlich.  

Eine Identitätsklärung erfolgt immer im Rahmen eines 5-Stufen-Modells. In der ersten Stufe müssen Sie immer einen Nationalpass vorlegen. Sollten Sie keinen Nationalpass vorlegen, ist ein Übergang in die nächste Stufe nur möglich, wenn die Passbeschaffung unzumutbar oder unmöglich ist.

Ist es für mich zumutbar bei meiner heimatlichen Auslandsvertretung vorzusprechen und einen Nationalpass zu beantragen?

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 18. Dezember 2025 entschieden, dass eine Vorsprache bei Ihrer heimatlichen Auslandsvertretung und auch die Beantragung eines Nationalpasses zumutbar ist, wenn wir Sie dazu auffordern.

Muss ich damit rechnen, dass mein Schutzstatus widerrufen wird, wenn ich einen Nationalpass vorlege?

Da wir Sie zur Vorsprache bei Ihrer heimatlichen Auslandsvertretung auffordern, stellen Sie sich nicht freiwillig unter den Schutz des Staates. Das bedeutet, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Ihren Schutzstatus nicht aufgrund der Vorlage eines Nationalpasses widerrufen wird.  

Sollten Ihre Personalien im neu vorgelegten Nationalpass nicht mit Ihren derzeitigen Personalien übereinstimmen, werden wir das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über die neuen Personalien informieren.

Meiner Familie droht eine Gefahr, wenn ich bei meiner heimatlichen Auslandsvertretung vorspreche. Was kann ich tun?

Sie müssen uns anhand von Unterlagen nachweisen, dass Ihrer Familie im Heimatland Gefahr droht. Als Nachweis können Sie zum Beispiel folgende Unterlagen vorlegen:   

  • schriftliche Vorladungen der ausländischen Justizbehörden,
  • Protokolle von Hausdurchsuchungen, 
  • Sperrung von Konten oder Vermögen,   
  • Chatverläufe und Sprachnachrichten über Drohungen von Sicherheitsbehörden.  

Abholung der Niederlassungserlaubnis

Zur Abholung müssen Sie persönlich erscheinen. Wenn Sie Ihre ausländerrechtlichen Dokumente, zum Beispiel Ihren elektronischen Aufenthaltstitel, nicht persönlich abholen können, kann eine andere Person stellvertretend Ihre Dokumente bei uns abholen.

Weitere Informationen zum Thema "Stellvertretende Abholung" finden Sie hier:

Mustervollmacht die für stellvertretende Abholung

Mustervollmacht für stellvertretende Abholung von aufenthaltsrechtlichen Dokumenten
PDF, 73 kb