Wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Sie als Geflüchtete*r oder Asylberechtigte*r anerkennt oder über das Programm zur Neuansiedlung von Schutzbedürftigen in Deutschland aufnimmt, können Sie nach drei beziehungsweise fünf Jahren eine Niederlassungserlaubnis beantragen.

Voraussetzungen

  • Sie müssen seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 1, § 25 Absatz 2 oder § 23 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz sein. 
  • Die Gründe für die Asylberechtigung beziehungsweise Flüchtlingseigenschaft müssen weiterhin vorliegen. Das bedeutet, dass kein Widerrufs- oder Rücknahmeverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eingeleitet sein darf.
  • Ihre Identität ist geklärt. Sie gilt als geklärt, wenn Sie über einen anerkannten Nationalpass oder eine anerkannte ID-Karte verfügen. Auch wenn diese Dokumente bereits abgelaufen sind, können Sie damit Ihre Identität nachweisen. Sollten Sie keinen anerkannten Nationalpass oder eine anerkannte ID-Karte besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Identität durch eine beglaubigte Personenstandsurkunde nachweisen.
  • Sie stellen Ihren Lebensunterhalt überwiegend durch Erwerbseinkommen sicher. Das bedeutet, sollten Sie öffentliche Leistungen wie Bürgergeld beziehen, dürfen diese Leistungen nur weniger als 50 Prozent Ihres Gesamteinkommens ausmachen.
  • Sie verfügen über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Dies ist der Fall, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind oder über eine gleichwertige private Krankenversicherung verfügen.
  • Sie dürfen nicht in Deutschland straffällig werden. Hierbei können schon Geldstrafen die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis verhindern.
  • Ihre Deutschkenntnisse entsprechen dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
  • Sie können Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung nachweisen.
  • Sie und Ihre Familienangehörigen verfügen über ausreichenden Wohnraum. Dies ist der Fall, wenn jedem Familienangehörigen ab sechs Jahren zwölf Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung steht und Kindern unter sechs Jahren zehn Quadratmeter.

Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis nach drei Jahren

Sie möchten bereits nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis beantragen? Dann müssen Sie zu den oben genannten Voraussetzungen zusätzlich die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie beherrschen die deutsche Sprache mindestens auf C1 Niveau.
  • Sie stellen Ihren Lebensunterhalt weit überwiegend durch Erwerbseinkommen sicher. Das bedeutet, wenn Sie öffentliche Leistungen wie Bürgergeld beziehen, müssen diese Leistungen weniger als 25 Prozent Ihres Gesamteinkommens ausmachen.

Sie müssen grundsätzlich alle Voraussetzungen erfüllen. Sollten Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen können, kontaktieren Sie uns gerne. Wir prüfen, ob wir von bestimmten Voraussetzungen absehen können.

Benötigte Unterlagen

  • Formloser Antrag
  • Anerkannter und gültiger Nationalpass
  • Digitales biometrisches Passfoto
  • Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate; bei Selbständigen: Netto-Gewinnbescheinigung von Ihrer*m Steuerberater*in
  • Mietvertrag sowie einen Nachweis über die aktuellen monatlichen Kosten (Warmmiete), zum Beispiel durch Kontoauszüge. Bei einer eigenen Immobilie benötigen wir die dritte Abteilung des Grundbuchauszugs, Nachweise über die Kosten des monatlichen Hausgeldes und eventuell monatliche Kreditkosten für die Immobilie.
  • Nachweis über die Krankenversicherung bei Selbständigen
  • Nachweis in Form eines Sprachzertifikats über Deutschkenntnisse auf A2 Niveau beziehungsweise auf C1 Niveau
  • Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland. Der Nachweis erfolgt in der Regel über den Test "Leben in Deutschland" oder durch die Vorlage eines Abschlusszeugnisses mindestens einer Mittelschule.

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie darauf hinweisen.

Vorsprache

Sie können uns Ihren Antrag gerne über unser Kontaktformular zusenden. Verwenden Sie hierfür bitte das Anliegen "Erstantrag Niederlassungserlaubnis". Wenn wir Ihren Antrag geprüft haben, erhalten Sie von uns eine Rückmeldung. Sie erhalten eine Termineinladung zur Vorsprache, wenn wir Ihnen die Niederlassungserlaubnis ausstellen können. 

Gebühren

Die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis ist gebührenfrei. Für die Ausstellung eines Reiseausweises für Flüchtlinge müssen Sie folgende Gebühren bezahlen:

  • über 24 Jahre: 70 Euro
  • unter 24 Jahre: 38 Euro

Rechtliche Voraussetzungen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Bezirksausländerämter
Dillenburger Straße 56-66
51105 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
siehe Abteilungen
Kontakt
Öffnungszeiten

Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich.
Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren.

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 193 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 sowie Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)

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