Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit besitzen, können Sie nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Wir erklären Ihnen, welche Voraussetzungen Sie für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis erfüllen und welche Unterlagen Sie bei Ihrer Antragstellung einreichen müssen.
Erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag
- Anerkannter und gültiger Nationalpass
- Digitales biometrisches Passfoto
- Gewerbeanmeldung
- Einkommenssteuerbescheide der letzten drei Jahre
- Aktueller Handelsregisterauszug
- Gesellschaftervertrag
- Geschäftsführervertrag
- Formular Prüfungsbericht – ausgefüllt durch Steuerberater*in, Wirtschaftsprüfer*in oder Steuerbevollmächtigte
- Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts, zum Beispiel Einkommensnachweise, Gewinne aus Kapital-Vermögen
- Mietvertrag oder Kaufvertrag
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Nachweis über die Krankenversicherung
- Nachweis Altersvorsorge, zum Beispiel Rentenversicherungsbescheinigung
- Bescheinigung zum Integrationskurs "Zertifikat Integrationskurs"
Im Einzelfall benötigen wir weitere Unterlagen von Ihnen. Sollte das für Sie zutreffen, weisen wir Sie darauf hin.
Voraussetzungen
- Sie besitzen seit drei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis für eine selbstständige Erwerbstätigkeit nach § 21 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz.
- Sie sind seit drei Jahren selbstständig. Zudem sollte der bisherige Erfolg und die Dauer Ihrer Tätigkeit zeigen, dass sich Ihr Geschäftsbetrieb nachhaltig entwickelt.
- Sie können Ihren Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt Ihrer Familie ohne den Bezug von öffentlichen Sozialleistungen sicherstellen.
- Wenn Sie bei der erstmaligen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen Erwerbstätigkeit älter als 45 Jahre sind, müssen Sie zusätzlich noch eine angemessene Altersvorsorge nachweisen. Diese muss mindestens der deutschen Durchschnittsrente entspricht.
- Sie verfügen über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Dies ist der Fall, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind oder eine gleichwertige private Krankenversicherung haben.
- Sie dürfen in Deutschland nicht straffällig geworden sein. Bereits Geldstrafen verhindern die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis.
Vorsprache
Sie können uns Ihren Antrag gerne über unser Kontaktformular zusenden. Verwenden Sie hierfür bitte das Anliegen "Erstantrag Niederlassungserlaubnis". Wenn wir Ihren Antrag geprüft haben, erhalten Sie von uns eine Rückmeldung. Sie erhalten eine Termineinladung zur Vorsprache, wenn wir Ihnen die Niederlassungserlaubnis ausstellen können.
KontaktformularGebühren
Für die Erteilung Ihrer Niederlassungserlaubnis müssen Sie eine Gebühr in Höhe von 124 Euro bezahlen.
Rechtliche Voraussetzungen
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Ausländerangelegenheiten - Arbeitsmigration/ Studierendenservice
Dillenburger Straße 56-66
51105 Köln -
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- Telefon
- Montag bis Donnerstag, 8 bis 15 Uhr Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-93381
- Telefax
- 0221 / 221-98710
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Ausländerangelegenheiten - Arbeitsmigration/ Studierendenservice
- Öffnungszeiten
-
Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich.
Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren.
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 150 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 sowie Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)