Folgende Einzelmaßnahmen zum Themenfeld "Baukonstruktion" wurden in den jeweiligen Fachuntergruppen identifiziert und bewertet. Sofern einzelne Nummern/Maßnahmen in der Auflistung fehlen, wurden sie im Laufe der Bearbeitung nicht mehr weiterverfolgt.
Maßnahmenkatalog mit Impulsen an Dritte und die Wohnungswirtschaft
1. Baukonstruktion
1.1 Maßnahmen zur Erhöhung der Flächeneffizienz
1.1.5 Erhöhung der maximal zulässigen Anzahl förderfähiger Vollgeschosse
Adressatin: Wohnraumförderung Nordrhein-Westfalen
Eine Flexibilisierung der Bestimmungen der Wohnraumförderung NRW über die bisherige Obergrenze von sechs Vollgeschossen hinaus ermöglicht – in Abhängigkeit von der städtebaulichen Situation – eine signifikante Steigerung der baulichen Dichte und Flächeneffizienz. Durch die Realisierung zusätzlicher Geschosse lassen sich die Grundstückskosten pro Quadratmeter Wohnfläche um rechnerisch circa 15 Prozent pro Zusatzgeschoss degressiv reduzieren. Gleichzeitig führt die effizientere Verteilung der fixen Erschließungs- und Gründungskosten auf eine größere Gesamtwohnfläche zu einer spürbaren Senkung der spezifischen Baukosten je Quadratmeter.
1.1.6 Zulassung innenliegender Treppenhäuser und Flure in der Wohnraumförderung
Adressatin: Wohnraumförderung Nordrhein-Westfalen
Empfehlung der Anpassung der Förderrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen zur Akzeptanz innenliegender, künstlich belichteter und belüfteter Erschließungskerne (Treppenhäuser und Mittelgänge). Diese Maßnahme ermöglicht insbesondere bei großen Gebäudetiefen und Eckhaustypologien eine Optimierung der Flächeneffizienz. Durch den Entfall außenliegender Erschließungsflächen lässt sich der planerische Spielraum für flächeneffiziente Grundrisse bei kleineren Wohneinheiten überdies maximieren, was neben Flächengewinnen auch zu Kostensenkungen führt.
1.1.7 Erhöhung der Wohneinheiten pro Treppenhaus durch Stichflure
Adressatin: Wohnraumförderung Nordrhein-Westfalen
Eine Anhebung der maximal zulässigen Wohneinheiten pro Treppenhauskern (derzeit limitiert auf 30 beziehungsweise 35 Einheiten) schafft die Basis für effizientere Erschließungsstrukturen mittels innenliegender Stichflure, ohne sicherheitsrelevante Aspekte zu gefährden. Insbesondere bei Anbindung kleinerer Appartements lässt sich hierdurch eine deutliche Steigerung der Flächeneffizienz und damit Kostenreduzierung erreichen.
1.1.8 Flächenreduzierung im individuellen Nutzungskonzept umsetzen
Adressatin: Bauherrenschaft
Diese Maßnahme richtet sich an die Bauherrenschaft und setzt an der frühen Planungsphase an. Durch die bewusste Reduzierung der Wohnfläche pro Person im Nutzungskonzept werden kompaktere Wohneinheiten geschaffen. Diese Verringerung der absoluten Quadratmeterzahl pro Wohnung reduziert nicht nur die Baukosten, sondern trägt maßgeblich dazu bei, die späteren monatlichen Mietkosten für die Nutzenden nachhaltig zu senken.
1.1.9 Umsetzung von Gemeinschaftsflächen im Nutzungskonzept
Adressatinnen: Bauherrenschaft, Wohnraumförderung Nordrhein-Westfalen
Durch die strategische Integration gemeinschaftlich genutzter Flächen innerhalb des individuellen Nutzungskonzepts kann die Netto-Grundfläche der privaten Individualbereiche gezielt reduziert werden. Ein praxisnahes Beispiel hierfür ist die Realisierung einer zentralen Gemeinschaftsfreifläche im Hinterhof als funktionaler Ersatz für kostenintensive, individuelle Loggienkonstruktionen. Dieser Planungsansatz reduziert die Gesamtbaukosten pro Wohneinheit, während die soziale Nutzungsqualität für die Bewohnerschaft erhalten bleibt.
1.1.10 Minimierung unterschiedlicher, übereinanderliegender Nutzungsanforderungen
Adressatin: Bauherrenschaft
Zur Optimierung der Tragwerksstruktur sollten differierende, vertikal übereinanderliegende Nutzungsanforderungen aus der Bauleitplanung bereits in der frühen Entwurfsphase kritisch abgewogen und minimiert werden. Ein direkter, linearer Lastabtrag über kurze Lastpfade ermöglicht eine maximale wirtschaftliche Dimensionierung aller tragenden Bauteile. Flankiert wird dies durch eine schalltechnisch optimierte Grundrisskonfiguration (zum Beispiel straßenabgewandte Anordnung von Schlafräumen), wodurch aufwändige sekundäre Schallschutzmaßnahmen im Sinne etablierter Standards vermieden werden (vergleiche auch Hamburg Standard A 1.1 Nr. 38).
1.2 Maßnahmen zu Standards in der Baukonstruktion
1.2.1 Verzicht auf Ortbetonbauweise bei Wandkonstruktionen/Einsatz von Mauerwerk
Adressatin: Bauherrenschaft
Der konsequente Verzicht auf Ortbetonkonstruktionen bei Wandkonstruktionen zugunsten einer Ausführung in großformatigem Kalksandstein-Mauerwerk (Rohdichteklasse 2,0, Festigkeitsklasse 20) in Stumpfstoßtechnik generiert erhebliche Kostenvorteile. Zur optimalen Ausschöpfung dieses Rationalisierungspotenzials ist die Geschosshöhe strikt auf das maßgebliche Steinraster abzustimmen. Zudem sind die Fensteröffnungen konsequent auf eine standardisierte Fertigteilsturzhöhe von 12,5 Zentimetern zu begrenzen, um zeitaufwendige Schalarbeiten vor Ort zu eliminieren (vergleiche auch Hamburg Standard A 1.4 Nr. 42).
1.2.2 Kostengünstige Ausführung von wasserundurchlässigen (WU) Konstruktionen
Adressatin: Bauherrenschaft
Bei der Planung von WU-Betonkonstruktionen (zum Beispiel in Tiefgaragen) sollte auf den kostenintensiven Einsatz von Frischbetonverbundfolien unter der Bodenplatte verzichtet und stattdessen eine offene Sichtkontrolle der Bauteile ermöglicht werden. Zur Vermeidung folgeschwerer Chlorideinträge durch Nutzfahrzeuge ist die Konstruktion direkt mit einer entsprechenden Nutzschicht zu versehen, während gleichzeitig auf den Einbau von Estrichen auf der WU-Platte verzichtet wird. Diese Reduktion auf die primären Dichtungskomponenten senkt die Rohbaukosten im Untergeschoss spürbar (vergleiche auch Hamburg Standard A 3.1 Nr. 44).
1.2.3 Verzicht auf Flankendämmung im Untergeschoss-Treppenhaus
Adressat*innen: Bund, Anpassung Gebäudeenergiegesetz, gegebenenfalls Wohnraumförderung Nordrhein-Westfalen
Die energetische Dämmung des untersten Treppenhausgeschosses gegen unbeheizte Kellerräume sowie Erdreich erfordert im konventionellen Bauprozess einen unverhältnismäßig hohen baulichen und finanziellen Aufwand. Da erwärmte Luft physikalisch nach oben steigt, ist das tatsächliche Temperaturgefälle in diesem Bereich gering, was insbesondere den Verzicht auf Flankendämmung sowie unterdämmte schwimmende Estrichkonstruktionen im Untergeschoss fachlich rechtfertigt. Eine entsprechende Anpassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) würde hier unmittelbare Kosteneinsparungen im Roh- und Ausbau freisetzen (vergleiche auch Hamburg Standard A 5.1 Nr. 48 und 49).
1.2.4 Priorisierung bei Zielkonflikten bauphysikalischer Anforderungen an Verglasungen
Adressaten: Bund (GEG), Land NRW, DIN 4109, DIN 18008)
Beim Zusammentreffen konträrer Anforderungen aus Schallschutz, sommerlichen und winterlichen Wärmeschutz (g-Werte und U-Werte) sowie Anforderungen zu Einbruchschutz und Absturzsicherung stoßen handelsübliche Verglasungen an ihre bauphysikalischen Leistungsgrenzen. Zur Vermeidung technischer Überreizungen und damit einhergehender Kostentreiber ist die Einführung klarer Priorisierungs- und Abweichungsregeln bei Unverhältnismäßigkeit in den technischen Regelwerken (zum Beispiel DIN 18080 auf Vorfassung zurücksetzen) erforderlich. Dies schafft Rechtssicherheit in der Planung und verhindert unwirtschaftliche Sonderkonstruktionen (vergleiche auch Hamburg Standard A 6.1 Nr. 51).
1.2.6 Rücknahme der VSG-Anforderungen an Balkontüren
Adressat: Bund, DIN 18008
Die aktuellen Anforderungen der DIN 18008 bezüglich des zwingenden Einsatzes von Verbundsicherheitsglas (VSG) bei bodentiefen Verglasungen sollten für Balkontüren gezielt evaluiert werden. Bei Fenstertüren, bei denen systembedingt keine direkte Absturzgefahr in den Außenraum vorliegt, ist das tatsächliche Verletzungsrisiko neu zu bewerten. Eine Rücknahme dieser strikten Verglasungsvorgaben reduziert die Material- und Elementkosten im Fassadenbau erheblich.
1.2.7 Gezielte Reduzierung von Ausbauqualitäten (Sichtbare Betonflächen)
Adressatinnen: Bauherrenschaft, Bewilligungsbehörde Wohnförderung
Durch eine bewusste Anpassung der visuellen Standards und der Anforderungen von Bewilligungsbehörden lassen sich die Ausbaukosten im Wohnungs- und Treppenhausbau signifikant senken. Der Verzicht auf klassische Putz- und Malerarbeiten zugunsten von rohen Betonwänden (ohne teuren Sichtbeton Q3), Betonfertigteiltreppen sowie gereinigten, sichtbaren Filigrandecken, offene Leitungsführungen an Wänden und Decken mindert den Material- und Zeitaufwand im Innenausbau.
1.2.8 Begrenzung des Energieeffizienzstandards auf das gesetzliche Gebäudeenergiegesetz-Niveau bei gleichzeitiger Berücksichtigung einer fossilfreien Energieversorgung des Gebäudes
Adressatin: Wohnraumförderung Nordrhein-Westfalen
Die über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hinausgehende Forderung der Wohnraumförderung, geförderte Wohngebäude standardmäßig im Effizienzhaus-Standard 55 (EH 55) auszuführen, stellt einen erheblichen Kostenfaktor dar. Die Beschränkung des energetischen Niveaus auf den gesetzlichen GEG-Mindeststandard senkt die investiven Baukosten unmittelbar. Diese Maßnahme stellt sicher, dass die Fördermittel hocheffizient in die reine Wohnraumschaffung statt in marginale energetische Amortisationen fließen (vergleiche auch Hamburg Standard B 1.1 Nr. 45).
1.3 Maßnahmen zur Optimierung von Planungsmethoden
1.3.1 Optimierung der Lastannahmen und Reduzierung von Lastreserven
Adressatin: Bauherrenschaft
Zur Kostenoptimierung im Tragwerk sind die statischen Lastannahmen auf das niedrigste, bauaufsichtlich vertretbare Niveau zu reduzieren, wobei spätere Umnutzungen dennoch angemessen berücksichtigt werden. Auf das pauschale Einplanen nicht erforderlicher Eigen- und Nutzlastreserven bei der Bauteildimensionierung ist konsequent zu verzichten. Zudem sind die Lastansätze für technische Funktionsflächen sowie für Gründächer mit Photovoltaikanlagen auf reale, sinnvolle Flächenlasten zu begrenzen und zulässige Lastabminderungen über die Geschosse konsequent anzurechnen (vergleiche auch Hamburg Standard A 1.3 Nr. 39).
1.3.2 Minimierung der Bewehrungsstahlmengen im Stahlbetonbau
Adressatin: Bauherrenschaft
Die Reduzierung der erforderlichen Bewehrungsmengen im Rohbau lässt sich durch eine präzise, auf das Bauteil abgestimmte Wahl der Betonfestigkeitsklasse und eine optimierte statische Dimensionierung der Bauteilquerschnitte erreichen. Weiteres Einsparpotenzial bietet die rechnerische Anpassung der Mindestbewehrung zur Rissbreitenbegrenzung sowie die Optimierung von Betondeckung, statischer Nutzhöhe und Bewehrungsrichtung. Auch der gezielte Einsatz von langsam erhärtenden Betonen in ausgewählten Bereichen verhindert eine unwirtschaftliche Überdimensionierung durch zu starke Bauteilgruppierungen (vergleiche auch Hamburg Standard A 1.5 Nr. 43).
1.3.3 Optimierung des sommerlichen Wärmeschutzes mittels thermischer Simulation
Adressatin: Bauherrenschaft
Der Verzicht auf stark pauschalisierte Berechnungsansätze zur Ermittlung des sommerlichen Wärmeschutzes zugunsten einer frühzeitigen, detaillierten thermischen Gebäudesimulation senkt die Baukosten im Fassadenbereich erheblich. Durch die präzise, raumspezifische Datenerfassung lässt sich der reale Bedarf an Sonnenschutzmaßnahmen exakt bestimmen. In der Praxis führt diese optimierte Planungsmethode zu einer Reduzierung der erforderlichen Sonnenschutzflächen um circa 30 Prozent.
1.3.4 Detaillierte Wärmebrückenberechnung zur Vermeidung kostentreibender Details
Adressat: Bund (Gebäudeenergiegesetz § 12 beziehungsweise Wärmebrücken-Katalog der DIN 4108)
Um den pauschalen Wärmebrückenzuschlag planungsseitig auf das geforderte Maß von ≤ 0,03 W/(m²*K) zu reduzieren, werden in der Praxis oft unverhältnismäßig aufwendige und konstruktiv komplizierte Details ausgeführt (zum Beispiel 10 Zentimeter starke Überdämmungen von Attikakronen oder komplexe Sockelentkopplungen). Eine Streichung des Hinweises auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik und Überarbeitung des Wärmebrückenkatalogs für pauschale Zuschläge, insbesondere Kategorie B, würde zu planerischen und baulichen Vereinfachungen führen (vergleiche auch Hamburg Standard A 4.1 Nr. 50).
1.3.5 Ganzheitliche Betrachtung der Bauqualitäten im Lebenszyklus
Adressatin: Bauherrenschaft
Bei der Auswahl von Materialien darf eine Reduktion der anfänglichen Baukosten nicht dazu führen, dass die Aufwendungen im späteren Realbetrieb die investiven Einsparungen übersteigen. Ein klassisches Praxisbeispiel ist der Vergleich zwischen Vinylboden und Mosaikparkett: Höhere Erstinvestitionen für ein langlebiges Mosaikparkett amortisieren sich wirtschaftlich durch den Entfall der engmaschigen Austausch- und Sanierungszyklen, die bei einem Vinylboden im Lebenszyklus anfallen. Eine fundierte Lebenszyklusanalyse schützt die Bauherrenschaft somit vor langfristigen Kostenfallen.
Weiter zu
Köln baut bezahlbar – Kölnspezifische Vorgaben Köln baut bezahlbar – Prozesse Köln baut bezahlbar – ZusammenarbeitZurück zur Übersicht
Köln baut bezahlbar | Wohnen für alleKontakt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 KölnKontakt: 0221 / 221-21000
Öffnungszeiten:
Wohnungsbauleitstelle@stadt-koeln.de
Termine nach Vereinbarung