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Rechtskräftige Bebauungspläne

Die rechtskräftigen Bebauungspläne liegen nach der Bekanntmachung mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ebenso in der Plankammer des Amtes für Liegenschaften, Vermessung und Kataster zur dauernden Einsichtnahme bereit.

Die Einsichtnahme ist kostenlos.

Was ist ein Bebauungsplan

Der Bebauungsplan setzt für einen räumlich genau begrenzten Teilbereich des Stadtgebiets rechtsverbindlich fest, wie die einzelnen Grundstücke genutzt und bebaut werden dürfen. Bauvorhaben müssen im Einklang mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes stehen.

Der Bebauungsplan besteht aus einer Planunterlage, auf der durch Zeichnung und Text festgesetzt wird, welche Nutzung zulässig ist. Dazu gehören insbesondere die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise, die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen, die Verkehrsflächen, Grünflächen und mehr. Aus dem Bebauungsplan können Sie beispielweise ablesen, welche Nutzungsart, welche Geschossigkeit und welche Bebauungsdichte für die einzelnen Grundstücke festgesetzt ist.

Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und als Satzung beschlossen.

Begründung des Bebauungsplanes

Jedem Bebauungsplan ist eine Begründung beigefügt, in der die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes dargelegt sind. Bestandteil der Begründung ist ferner ein Umweltbericht. In einer ebenfalls dem Bebauungsplan beigefügten zusammenfassenden Erklärung wird unter anderem dargelegt, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Planung berücksichtigt worden sind.

Hinweise zur Rechtsverbindlichkeit

Die hier aufgeführten Bebauungsplan-Aufstellungsverfahren und rechtskräftigen Bebauungspläne stellen nicht den gesamten Bestand an Bebauungsplänen für das Kölner Stadtgebiet dar.

Bebauungspläne veröffentlichen wir seit 2006 auf unseren Internetseiten. Alle hier dargestellten Pläne (PDF-Dokumente) dienen nur zu Ihrer Information. Die Pläne können in der Darstellung, im Inhalt und im Maßstab vom Originalplan abweichen und haben keine rechtliche Verbindlichkeit.

Alle rechtskräftigen Bebauungspläne und Aufstellungsbeschlüsse werden beim Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster verwaltet und können dort eingesehen werden. 

Die Plankammer gibt Ihnen gerne Auskunft unter der Telefonnummer 0221 / 221-23021.

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