Wir planen, auf der bislang überwiegend gewerblich genutzten Fläche in Bickendorf ein zeitgemäßes, lebendig-urbanes Quartier zu errichten.

Verfahrensstand

Beendete frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

Veröffentlicht im Amtsblatt am 16. September 2026

Für das Bebauungsplanverfahren haben wir vom 28. September bis 9. Oktober 2026 über unsere Beteiligungsplattform Bauleitplanung Online die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. In einer Informationsveranstaltung haben wir den interessierten Bürger*innen unser Planungskonzept vorgestellt und Fragen dazu beantwortet.

Wie geht es weiter?

Im Vorfeld der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit haben wir ein zweistufiges städtebauliches Qualifizierungsverfahren durchgeführt, an dem zwölf Planungsteams teilgenommen haben. Am Ende der ersten Stufe wurden sechs Entwürfe von einer Jury ausgewählt, ihren Entwurf in der zweiten Stufe auszuarbeiten. Den von der Jury zum Abschluss des Wettbewerbs gekürten Siegerentwurf haben wir in einer Abendveranstaltung im Rahmen der  frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgestellt.

Die aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen der Bürger*innen werden nun in der Bezirksvertretung Ehrenfeld beraten und eine Beschlussempfehlung für den Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit formuliert. Der Stadtentwicklungsausschuss berät und fasst auf dieser Grundlage den Vorgabenbeschluss zur weiteren Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs. 

Projekt

Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs Coty-Areal in Köln-Bickendorf, © Stadt Köln © Stadt Köln

Lage des Plangebiets

Das circa 17 Hektar große Plangebiet der 255. Änderung des Flächennutzungsplans liegt im Stadtbezirk Köln-Ehrenfeld, Stadtteil Ehrenfeld. Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt       

  • im Norden durch den Akazienweg und der Venloer Straße,         
  • im Osten durch Gewerbeflächen,          
  • im Süden durch die Wilhelm-Mauser-Straße und          
  • im Westen durch die Bahntrasse der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK)

Anlass und Ziel der Planung

Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein zeitgemäßes, lebendig-urbanes Quartier mit einer gemischten Nutzung aus Gewerbe zur Ansiedlung von innerstädtischen Handwerksbetrieben und emissionsarmer Produktion, Wohnen, sozialer Infrastruktureinrichtungen sowie Grün- und Spielflächen zu entwickeln.

Planungskonzept

Hier finden Sie die Unterlagen aus dem Qualifizierungsverfahren. Als Sieger gingen die Architekturbüros ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH mit RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekt*innen hervor.

Siegerentwurf

Siegerentwurf: Visualisierung des Lageplans, © ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH mit RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekt*innen © ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH mit RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekt*innen

Chronologie

  • 26. Juni 2025 - Beschluss über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens
  • Juni - September 2026 Qualifizierungsverfahren
  • 28. September bis 9. Oktober 2026 - frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit Informationsveranstaltung am 25. September 2026

Auskunft zum Bauleitplanverfahren

Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-23990

  • Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
  • Freitag, 9 bis 13 Uhr  

Oder schreiben Sie uns eine E-Mail. 

Informationen zur 255. Änderung des Flächennutzungsplans
Projektseite "Neues Quartier Bickendorf"