Die Kölner Theaterszene ist die größte in Nordrhein-Westfalen. Zahlreiche Bühnen bieten Besucher*innen - schon ab dem Kindesalter - ein Theaterangebot umfassender Bandbreite.
Möchten auch Sie zu dieser Programmvielfalt beitragen und benötigen dazu eine Förderung? Dann wenden Sie sich an uns.
Unsere Aufgaben
- Wir fördern innovative, künstlerische Theaterproduktionen für Erwachsene und Kinder entsprechend dem Theaterförderkonzept.
- Gastspiele innerhalb und außerhalb Kölns werden von uns ebenfalls gefördert.
- Wir unterstützen Repertoirestücke in Köln durch Abspielförderung.
- Mehrjährige Projektförderung für Theater mit und ohne eigene Spielstätte.
- An professionelle Spielstätten und freie Theatergruppen ohne eigenes Haus vergeben wir Konzeptionsförderungen.
- Wir beraten Künstler*innen sowie Kulturschaffende und stellen technisches Equipment aus dem Technikpool bereit:
Geförderte und unterstützte Theaterprojekte
Theaterfestivals
Wir unterstützen zahlreiche Festivals wie zum Beispiel:
Sommer Köln
In Kooperation mit zahlreichen Institutionen veranstalten wir den Sommer Köln. Unter dem Motto "Open air und Eintritt frei" wird ein kostenloses Familienprogramm in den Sommerferien geboten:
WEST OFF. Theaternetzwerk Rheinland
Gemeinsam mit den Kulturämtern Düsseldorf und Bonn haben wir das Theaternetzwerk WEST OFF als Plattform für den Austausch herausragender Theaterproduktionen des Rheinlandes ins Leben gerufen. Kooperationspartner*innen in den Städten sind die Spielstätten theaterimballsaal Bonn, FFT Düsseldorf und studiobühneköln.
Als Städtebauförderungsmaßnahmen haben wir den Bau und den Betrieb des Freien Werkstatt-Theaters (1995) und des Kinderkulturhauses (2009) ermöglicht. Außerdem fördern wir eine Vielzahl freier Spielstätten und Gruppen in Köln institutionell.
Weitere informationen zu den freien Kölner Theatern finden Sie unter:
Vierjährige Projekt- und Konzeptionsförderungen 2023 bis 2026
Die Ausschreibung für die Vergabeperiode 2023 bis 2026 für die vierjährige Konzeptionsförderung und die Projektförderung ist abgeschlossen.
Neue Ausschreibungen werden wir hier kommunizieren.
Voraussetzung für beide Förderungen ist die künstlerische Leistung von Theatern mit oder ohne eigene Spielstätte mit Arbeitsschwerpunkt in Köln. Außerdem müssen die Bewerber*innen auf einen kontinuierlichen, mehrjährigen und erfolgreichen Spielbetrieb zurückblicken können.
Im Übrigen differieren die Voraussetzungen:
- Bei der vierjährigen Projektförderung wird die Tätigkeit der*des Bewerber*in mit einer festen Fördersumme pro Jahr unterstützt. Angestrebt sind 28.000 Euro jährlich; diese Summe steht indes unter dem Haushaltsvorbehalt. Diese Förderung kann in Abstimmung mit uns auf verschiedene Einzelprojekte verteilt werden. Förderfähig sind allein projektbezogene Kosten. Betriebskosten wie beispielsweise Mieten oder Gehälter für dauerhaft angestelltes Personal können mit dieser Förderart nicht bezuschusst werden.
- Die vierjährige Konzeptionsförderung unterstützt das gesamte, dem Förderzweck dienende Unternehmen einer*s Zuschussnehmer*in, also auch die Kosten zur Unterhaltung einer Struktur. Die jährliche Förderung ist variabel, wobei auch diese Summe unter dem Haushaltsvorbehalt steht. Die Bewerber*innen müssen zusätzlich zu den bereits oben genannten Kriterien als Betrieb über eine professionelle Organisations- und Verwaltungsstruktur verfügen. Die Förderung wird auf der Basis eines mehrjährigen inhaltlich-künstlerischen und wirtschaftlichen Konzepts zur geplanten Weiterentwicklung des Betriebes vergeben.
Wie stelle ich einen Antrag?
Projektanträge können jeweils bis zum 30. September des Vorjahres gestellt werden.
Zusätzlich sind Antragstellungen für kurzfristig geplante Projektideen auch unterjährig bis zum jeweils 30. Juni eines Jahres möglich. Sprechen Sie hierzu bitte Ihr zuständiges Referat im Kulturamt an. Hierbei sind zur verlässlichen Verausgabung aller Fördermittel Zuschussobergrenzen festgelegt. Die Obergrenzen kommunizieren wir im Beratungsgespräch sowie in den bei Antragstellung zu beachtenden Merkblättern.
Bitte nutzen Sie zur Antragstellung unser Online-Förderportal.
Unterlagen zur Förderung
Theaterförderkonzept
Das Theaterförderkonzept können Sie nachfolgend herunterladen:
Projektförderung
Ein Merkblatt und den Antrag zur Projektförderung haben wir Ihnen bereitgestellt.
Insbesondere bei Nutzung eines Apple Mac kann es in Einzelfällen leider zu Problemen beim Ausfüllen des Verwendungsnachweises in den bereitgestellten Formularen kommen. Ursache hierfür sind unter anderem die persönlichen Rechner-Einstellungen. Für diese Fälle können Sie alternativ eine Excel-Vorlage für den Verwendungsnachweis nutzen und dem Antrag als Anlage beifügen.
Freiwillige Versicherung selbstständiger freier Künstler*innen
Nach Änderung der Satzung zum 1. Januar 2017 weisen wir darauf hin, dass der Verwaltungsrat der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen beschlossen hat, selbstständigen Bühnenkünstler*innen der freien Tanz- und Theaterszene sowie Bühnenkünstler*innen, die selbstständig an Theatern arbeiten, die freiwillige Versicherung zu ermöglichen.
Weiterhin wurde die geltende Altersgrenze, ab der eine Tänzerabfindung beantragt werden kann, rückwirkend zum 1. Januar 2016 vom 35. auf das 32. Lebensjahr herabgesetzt.
Weitere Informationen und Formulare finden Sie hier:
Kontakt
Sie interessieren sich für unsere Förderung oder haben noch Fragen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf:
Beirat Theaterkultur
- Sevgi Demirkaya (Programmleiterin Kulturbunker Köln-Mülheim e. V.)
von der Verwaltung benanntes Mitglied - Sascha Förster (Institutsleitung Theatermuseum Düsseldorf und Dumont Lindemann Archiv) von der Verwaltung benanntes Mitglied
- Dietmar Kobboldt (Regisseur, Dramaturg, Theaterpädagoge)
von der Szene benanntes Mitglied - Dorothea Marcus (Kulturjournalistin) von der Szene benanntes Mitglied
- Helmut Wenderoth (Schwerpunkt Kinder- und Jugendtheater) von der Szene benanntes Mitglied
- Marguerite Windblut (Schwerpunkt Kinder- und Jugendtheater)
von der Verwaltung benanntes Mitglied - Stefan Charles, Dezernent für Kunst und Kultur der Stadt Köln
als geschäftsführendes Mitglied (vertreten durch den*die jeweilige*n Fachreferent*in)