Sie können ab sofort einen Antrag stellen

Wir verteilen insgesamt 30.000 Euro in 2026 für die Förderung von inklusiven Formaten und Maßnahmen der Barrierefreiheit für Kölner Kulturfestivals. Die maximale Antragshöhe liegt bei 5.000 Euro.

Wir fördern eine vielfältige Gesellschaft und gleichberechtigte Teilhabe, indem wir die Festivallandschaft in Köln inklusiver gestalten. Wenn Kulturfestivals unterschiedliche Perspektiven, Hintergründe und Zugänge einbeziehen und repräsentieren, können sie ein breiteres Publikum ansprechen und sicherstellen, dass alle Stimmen gehört werden. Dies fördert nicht nur das Verständnis und die Wertschätzung von verschiedenen Perspektiven und Bedürfnissen, sondern schafft auch eine Atmosphäre der Zugehörigkeit und des Respekts. Zudem können inklusive Formate innovative Ideen und neue Ausdrucksformen der Kreativität hervorbringen. In einer Stadt wie Köln ist es besonders wichtig, dass die Festivals mit ihrem Programm und Publikum die Vielfalt der Gesellschaft widerspiegeln – und sich stets weiterentwickeln.

Die Antragsfrist für Projekte in 2026 endet am 30. September 2025.

Informationen zur Antragstellung

Bitte stellen Sie den Antrag über unser Online-Förderportal.

Informationen zu Fördermitteln

Bitte wählen Sie im Online-Antrag folgendes aus:

  1. Auswahl des Produktbereiches: Kultur und Wissenschaft

  2. Auswahl des Förderprogrammes: Kultur – Übergreifende F.

  3. Förderbereich: Innovative Kleinveranstaltungen

  4. Projektart: Innovative Kleinveranstaltungen

Folgende Unterlagen müssen Sie hochladen:

  • Projektbeschreibung: Eine kurze Projektbeschreibung mit Angaben zu Beteiligten, inklusive Referenzen und Internetauftritten
  • Veranstaltung: Datum und Ort der geplanten Veranstaltung
  • Kosten- und Finanzierungsplan: Ein ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan, der alle voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben darstellt. Einen Eigenanteil von mindestens zehn Prozent der Gesamtkosten müssen Sie ausweisen. Dieser kann durch Eigenmittel, Sponsor*innen und/oder Eintrittseinnahmen gedeckt werden. Förderfähig sind zum Beispiel Honorarkosten, Technikmieten, Werbe- und Organisationskosten sowie Kosten für Maßnahmen der Barrierefreiheit. Im Online-Förderportal haben wir ein Muster für Sie bereitgestellt.

Förderbedingungen

Förderkriterien

Es gelten die Förderkriterien nach dem Förderkonzept Kulturelle Teilhabe.

Zu den Förderkriterien

Kontakt

Referat für kulturelle Teilhabe

Ansprechperson für inhaltliche Fragen: Zsolt Káldy

Telefon: 0221 / 221-35738

E-Mail an: zsolt.kaldy@stadt-koeln.de

Ansprechperson für Fragen zur Antragstellung: Julia Möller

Telefon: 0221 / 221-35122

E-Mail an: julia.moeller@stadt-koeln.de