© Leung Cho Pan

Wir unterstützen den Ausbau erneuerbarer Energien und fördern die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf und an Gewerbeimmobilien. Damit leisten wir einen Beitrag zur Energiewende und stärken gleichzeitig die Wirtschaftsregion Köln.

Die Förderung von Photovoltaik-Anlagen auf Gewerbeimmobilien von Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ist ein wichtiger Schritt in Richtung nachhaltiger Energieerzeugung. Sie ermöglicht nicht nur die Reduzierung von CO2-Emissionen, sondern auch langfristige Kosteneinsparungen für Unternehmen.

Wichtig

Die Beauftragung von Fachunternehmen oder Bestellungen dürfen erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgen.

Unterlagen zum Förderprogramm

Die Inhalte der Förderrichtlinie und des Merkblattes sind verbindliche Bestandteile des Antragsverfahrens. Die darin enthaltenen Vorgaben sind einzuhalten.

Förderrichtlinie Photovoltaik - klimafreundliches Arbeiten
PDF, 160 kb
Merkblatt zu Förderprogramm und Antragstellung
PDF, 165 kb
Datenschutzerklärung

Das Wichtigste in Kürze

Wer kann Fördermittel beantragen?

  • Eigentümer*innen von Gewerbeimmobilien
  • Mieter*innen oder Pächter*innen bei Gewerbeimmobilien
  • Energiedienstleister*innen (Contractoren)

Welche Fördervoraussetzungen gibt es?

  • Erst wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt, dürfen Bestellungen durchgeführt oder Fachunternehmen beauftragt werden.
  • Ihre Gewerbeimmobilie befindet sich im Kölner Stadtgebiet.
  • Die Gewerbeimmobilie besteht schon und wird bereits genutzt.
  • Unternehmen erfüllen die Kriterien für Kleinstunternehmen, kleine und mittlerer Unternehmen (KMU) nach EU-Empfehlung 2003/361 sowie die Verordnung (EU) Nummer 1407/2013 für De-minimis Beihilfen bei Auszahlung der Fördermittel

Was wird gefördert?

  • Netzgekoppelte Photovoltaik-Anlage:
    300 Euro pro kWp (bis 10 kWp)
    250 Euro pro kWp (ab 10 kWp bis maximal 50 kWp)
  • Mieterstrom-Lösungen für Bestandsgebäude mit mehreren Gewerbe- / Wohneinheiten:
    bis zu 6.000 Euro maximal
    50 Prozent der förderfähigen Kosten
  • Bonus Dachbegrünung unter Photovoltaik-Anlage:
    50 Euro pro kWp
  • Batteriespeicher für netzgekoppelte Photovoltaik-Anlage:
    250 Euro pro kWh
    maximal die zweifache Leistung der Photovoltaik-Anlage
  • Steckersolargeräte:
    bis zu 300 Euro pro Wohn- / Gewerbeeinheit
  • Innovative Sondermaßnahmen:
    nach Einzelfallentscheidung

Nicht förderfähig sind:

  • Maßnahmen, deren Durchführung auf einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördlichen Anordnung beruhen, werden nicht gefördert.
  • Die Verwendung gebrauchter Produkte ist aufgrund der notwendigen Qualitätssicherung nicht förderfähig.
  • Der Betrieb von Inselanlagen ohne Anschluss an das öffentliche Netz wird nicht gefördert.

Wie hoch ist die maximale Förderung?

  • maximal 60 Prozent der förderfähigen Kosten je Vorhaben
  • maximal 50.000 Euro pro Investitionsobjekt und Kalenderjahr

Was ist bei Vermietung zu beachten?

Die mit Fördermitteln gedeckten Kosten dürfen nicht mietwirksam umgelegt werden.

Sind Eigenleistungen förderfähig?

Maßnahmen die in Eigenleistung umgesetzt werden sind nicht förderfähig, außer der*die Fördermittelempfänger*in betreibt ein Gewerbe zur Installation von Photovoltaik-Anlagen, Mieterstrom-Lösungen oder Batteriespeichern.

So funktioniert die Antragstellung

Der Online-Antrag, das zusätzliche Förderantrag-Formular und weitere Dokumente sind ausschließlich in unserem zentralen Online-Förderportal hinterlegt.

Dieses digitale Verfahren ermöglicht es Ihnen, alle Schritte einer Förderung online durchzuführen, von der Beantragung über den Zuwendungsbescheid bis zum Verwendungsnachweis.

Antrag stellen Online-Förderportal – Erklärung und Anleitung

Kontakt

Für Rückfragen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Telefonische Beratungszeiten
Dienstag bis Freitag: 9 bis 12 Uhr
Telefon: 0221 / 221-34344

Das Team der Förderprogramme ist in der Zeit vom 6. bis 7. Dezember 2023 nicht erreichbar. Bei dringenden Fragen kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail

E-Mail an das Team der Förderprogramme: gebaeudesanierung@stadt-koeln.de