Unsere Förderungen für Gebäudesanierung und Photovoltaik sind für 2024 ausgeschöpft
Der Fördertopf für die Programme zur Gebäudesanierung und Photovoltaik ist für das laufende Jahr ausgeschöpft. Es können in diesem Jahr keine weiteren Anträge mehr angenommen werden.
Derzeit arbeiten wir daran, die eingegangenen Anträge nach und nach abzuarbeiten. Wir bitten daher, von Anfragen zum Bearbeitungsstand vorerst abzusehen. Die zuständigen Sachbearbeiter*innen kommen bei der Antragsbearbeitung aktiv auf die Antragssteller*innen zu.
Vorbehaltlich der Beschlussfassung des Haushalts 2025/2026 soll die Förderung in 2025 wiederaufgenommen werden.
Wir engagieren uns aktiv bei der Förderung von Photovoltaikanlagen bei bestehenden Wohngebäuden. Mit finanziellen Zuschüssen unterstützen wir Bürger*innen dabei, ihre Immobilien nachhaltig und energieeffizient zu gestalten.
Mit diesen Maßnahmen tragen wir dazu bei, den CO2-Ausstoß zu reduzieren, Energiekosten zu senken und die Umwelt vor Ort zu schützen. Wir engagieren sich für eine grüne Zukunft, in der erneuerbare Energien eine zentrale Rolle spielen.
Wichtig
Die Beauftragung von Fachunternehmen oder Bestellungen dürfen erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgen.
Unterlagen zum Förderprogramm
Die Inhalte der Förderrichtlinie und des Merkblattes sind verbindliche Bestandteile des Antragsverfahrens. Die darin enthaltenen Vorgaben sind einzuhalten.
Das Wichtigste in Kürze
Wer kann Fördermittel beantragen?
- Eigentümer*innen von Wohngebäuden
- Mieter*innen oder Pächter*innen bei Wohngebäuden
- Energiedienstleister*innen (Contractoren)
Welche Fördervoraussetzungen gibt es?
- Erst wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt, dürfen Bestellungen durchgeführt oder Fachunternehmen beauftragt werden.
- Alternativ zum Bescheid kann ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt werden. Nach Genehmigung durch uns können Fachfirmen beauftragt werden.
- Die Wohngebäude befinden sich im Kölner Stadtgebiet.
- Ihr Wohngebäude besteht schon und Sie wohnen bereits darin.
- Wir oder unsere Eigenbetriebe sind nicht Eigentümerin des Gebäudes.
- Unternehmen erfüllen die Kriterien für Kleinstunternehmen, kleine und mittlerer Unternehmen (KMU) nach EU-Empfehlung 2003/361 sowie die Verordnung (EU) Nummer 1407/2013 für De-minimis Beihilfen bei Auszahlung der Fördermittel.
Was wird gefördert?
- Netzgekoppelte Photovoltaik-Anlagen:
300 Euro pro kWp (bis 10 kWp)
250 Euro pro kWp (ab 10 kWp bis maximal 50 kWp) - Mieterstrom-Lösungen für Bestandsgebäude mit mehreren Wohn- / Gewerbeeinheiten:
bis zu 6.000 Euro maximal
50 Prozent der förderfähigen Kosten - Bonus Dachbegrünung unter Photovoltaik-Anlage:
50 Euro pro kWp - Batteriespeicher für netzgekoppelte Photovoltaik-Anlagen:
250 Euro pro kWh
maximal die zweifache Leistung der Photovoltaik-Anlage - Steckersolargeräte:
bis zu 300 Euro pro Wohn- / Gewerbeeinheit
bis zu 600 Euro für Köln-Pass Inhaber*innen - Innovative Sondermaßnahmen:
nach Einzelfallentscheidung
Nicht förderfähig sind:
- Maßnahmen, deren Durchführung auf einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördlichen Anordnung beruhen, werden nicht gefördert.
- Die Verwendung gebrauchter Produkte ist aufgrund der notwendigen Qualitätssicherung nicht förderfähig.
- Der Betrieb von Inselanlagen ohne Anschluss an das öffentliche Netz wird nicht gefördert.
- Batteriespeicher für Steckersolargeräte
Wie hoch ist die maximale Förderung?
- maximal 60 Prozent der förderfähigen Kosten je Vorhaben
- maximal 50.000 Euro pro Investitionsobjekt und Kalenderjahr
Was ist bei Vermietung zu beachten?
Die mit Fördermitteln gedeckten Kosten dürfen nicht mietwirksam umgelegt werden.
Sind Eigenleistungen förderfähig?
Maßnahmen die in Eigenleistung umgesetzt werden sind nicht förderfähig, außer der*die Fördermittelempfänger*in ist ein*e ausgebildete*r Fachhandwerker*in in einem Gewerbebetrieb zur Installation von Photovoltaik-Anlagen, Mieterstrom-Lösungen oder Batteriespeichern.
Digitalen Förderantrag und Verwendungsnachweise einreichen
Der Online-Antrag, das Förderantrag-Formular und weitere Dokumente sind ausschließlich in unserem zentralen Online-Förderportal hinterlegt.
Ab sofort können keine neuen Anträge mehr angenommen werden. Nach internen Berechnungen und Prognosen werden voraussichtlich alle für 2024 zur Verfügung stehenden Mittel durch die vorliegenden Anträge gebunden werden.
Alle bisher eingegangenen Anträge werden noch bearbeitet. Dies gilt auch für Anträge aus den bereits abgelaufenen Förderprogrammen.
Wir bitten, von Anrufen und E-Mails mit Anfragen zum Bearbeitungsstand der Förderanträge und Verwendungsnachweise abzusehen. Diese führen derzeit zu erheblichen Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung.
Kontakt
Für alle allgemeinen Fragen zum Förderprogramm stehen Ihnen Mitarbeiter*innen vom Umwelt- und Verbraucherschutzamt zur Verfügung.
Telefonische Beratungszeiten
Dienstag bis Freitag: 9 bis 12 Uhr
Telefon: 0221 / 221-34344