In Deutschland wird im Artenschutz zwischen dem Schutzstatus "besonders" und "streng" unterschieden. Der Schutzstatus einer Art wird im Bundesnaturschutzgesetz definiert, das auf weitere nationale und internationale Regelungen verweist. Mehr zu den gesetzlichen Grundlagen im Artenschutz erfahren Sie hier: Artenschutzrecht

Schutzstatus bestimmen

Ob eine Art geschützt ist, können Sie am einfachsten mithilfe der Datenbank WISIA des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) herausfinden. Sie zeigt außerdem den geltenden Schutzstatus an.

In der Datenbank bedeutet Status: s = "streng geschützt" und Status: b = "besonders geschützt".

Bei der Suche in der Datenbank ist der korrekte Name der Art und die richtige Schreibweise wichtig! Ist die Art nicht aufgelistet, ist sie wahrscheinlich nicht geschützt. Sind Sie sich beim Schutzstatus unsicher, fragen Sie gerne bei uns nach!

Datenbank WISIA

Übersicht zum Schutzstatus

Die folgende Tabelle gibt eine kurze Übersicht über den Schutzstatus und die daraus folgenden Regelungen im Handelsartenschutz. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Hauptseite Handelsartenschutz und den weiterführenden Links.

Tabelle mit einer Auflistung des Schutzstatus und den Kennzeichnungen© Stadt Köln