Viele Menschen befinden sich in ihrem Leben in einer Situation, in der sie ihre Probleme ohne professionelle Hilfe nicht mehr aus eigener Kraft lösen können.

In Köln stehen Ihnen deswegen vielfältige Angebote zur Verfügung, die Ihnen bei psychischer Beeinträchtigung, Krise oder Erkrankung Hilfe und Unterstützung bieten:

  • wenn Sie das Gefühl haben psychisch erkrankt zu sein
  • wenn Sie psychisch erkrankt sind
  • wenn Sie sich in einer seelischen Krise befinden
  • wenn Sie Ihre Probleme nicht mehr ohne Alkohol, Medikamente oder Drogen bewältigen können
  • wenn Sie unter altersbedingten seelischen Beeinträchtigungen leiden
  • wenn Sie als Angehörige*r, Bekannte*r oder sonstige Bezugsperson das Gefühl haben, dass eine Person an den genannten Beeinträchtigungen leidet
  • wenn Sie allgemeine oder spezielle Fragen zu psychischen Erkrankungen und Hilfsmöglichkeiten haben
Behandlung von psychischen Erkrankungen
Beratungsangebot des sozialpsychiatrischen Dienstes
Hilfen bei akuten Krisen am Tag oder in der Nacht

Hilfsangebote in Köln finden Sie in der Datenbank in.koeln:

in.koeln

Behandlung

Die ambulante Behandlung einer psychischen Erkrankung leisten Ärzt*innen für Psychiatrie und Psychotherapie. Die Notwendigkeit einer Behandlung können Sie vorab in Ihrer hausärztlichen Praxis besprechen oder direkt einen Termin mit einem*einer Facharzt*Fachärztin vereinbaren. Adressen und Kontaktdaten entsprechender Fachärzt*innen in der Nähe Ihres Wohnortes finden Sie über die Praxissuche der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein:

Ist eine stationäre Behandlung in einer psychiatrischen Fachklinik notwendig, stellt Ihr*Ihre behandelnde Arzt* eine entsprechende Überweisung für die regional zuständige Klinik oder für eine Kölner Klinik Ihrer Wahl aus.

Praxissuche

Ist eine stationäre Behandlung in einer psychiatrischen Fachklinik notwendig, stellt Ihr*Ihre behandelnde Arzt*Ärztin eine entsprechende Überweisung für die regional zuständige Klinik oder für eine Kölner Klinik Ihrer Wahl aus.

Psychiatrische Kliniken in Köln

Beratung

Sie wünschen eine Beratung? Dann vereinbaren Sie einen Termin mit unserem Sozialpsychiatrischen Dienst, der Ihnen als betroffene Person und auch als Angehörige*r gezielt helfen kann. In den Sozialpsychiatrischen Zentren in Ihrem Stadtbezirk finden Sie ebenfalls Beratungsstellen, die Ihnen Unterstützung anbieten.

Sozialpsychiatrischer Dienst

Expert*innen im Gesundheitsamt beraten Sie und helfen weiter.

Sozialpsychiatrische Zentren

Von Beratung bis zum betreuten Wohnen haben die Zentren viele Angebote.

Sozialpsychiatrischer Dienst – Expert*innen im Gesundheitsamt beraten Sie und helfen weiter Sozialpsychiatrische Zentren – von Beratung bis zum betreuten Wohnen haben die Zentren viele Angebote

Krisen mit Selbst- und Fremdgefährdung

Krisen am Tag

Wenn Sie oder eine Person aus Ihrem direkten Umfeld tagsüber Hilfe benötigen, verständigen Sie den*die behandelnde*n Facharzt*Fachärztin. Wenn diese*dieser nicht erreichbar ist, können Sie unseren Sozialpsychiatrischen Dienst, hinzuziehen. Selbstverständlich haben Sie bei einer Gefährdung der unmittelbar betroffenen Person oder anderer Personen auch die Möglichkeit, über den Notruf 112 die Feuerwehr oder über 110 die Polizei zu alarmieren.

Krisen in der Nacht und am Wochenende

Wenn Sie oder eine Person aus Ihrem direkten Umfeld außerhalb unserer Öffnungszeiten oder der Notfallpraxen Hilfe benötigen, können Sie sich an den ärztlichen Notdienst wenden. Diesen erreichen Sie unter der Telefonnummer 116117. Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, die Ambulanzen der zuständigen psychiatrischen Fachkliniken aufzusuchen, die rund um die Uhr besetzt sind.

Besteht eine Gefährdung unmittelbar für die betroffene Person oder für andere Personen, können Sie über den Notruf 112 die Feuerwehr oder über 110 die Polizei alarmieren. Die Mitarbeitenden von Feuerwehr und Polizei werden die Situation vor Ort einschätzen und wenn nötig die betroffene Person zur Abklärung in ein Krankenhaus bringen. Ist aus fachärztlicher Sicht eine Behandlung gegen den Willen der betroffenen Person erforderlich, wird eine psychiatrische Unterbringung nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten erwirkt. Die rechtlichen Voraussetzungen der Unterbringung prüft der*die Vormundschaftsrichter*in zeitnah in der Klinik. Eine weitergehende Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gegen den Willen der betroffenen Person ist nur per richterlichem Beschluss möglich.

Um eine solche Situation zu vermeiden, empfiehlt es sich, frühzeitig niedergelassene Fachärzt*innen aufzusuchen oder sich Hilfe und Unterstützung über den Sozialpsychiatrischen Dienst oder die Sozialpsychiatrischen Zentren zu holen.