Grundsätzlich nehmen weiterführende Schulen, an denen 'Gemeinsames Lernen' eingerichtet wurde, Kinder in allen Förderschwerpunkten auf. Eine Ausnahme bildet die Förderung im Förderschwerpunkt 'Geistige Entwicklung'. Eltern werden in diesem Fall darüber informiert, an welcher konkreten Gesamtschule ihr Kind in diesem Förderschwerpunkt gefördert werden kann.
Für Grundschulen mit einem Angebot des 'Gemeinsamen Lernens' gilt: Grundsätzlich werden Kinder mit allen Förderschwerpunkten aufgenommen. Im Einzelfall kann eine besondere Prüfung erfolgen.
Beratung für Eltern