Bewerben Sie sich bis zum 30. September 2026!
Mit der Förderung möchten wir professionelle Kölner Künstler*innen und Kulturakteur*innen bei der Umsetzung mehrjähriger künstlerischer Vorhaben unterstützen und ihnen eine größere Planungssicherheit ermöglichen.
Im Mittelpunkt stehen künstlerische Projekte, die kulturelle Teilhabe als wesentlichen Bestandteil ihrer Konzeption und Umsetzung verstehen. Wir fördern insbesondere Vorhaben, die neue ästhetische Formen entwickeln und dabei mehr Teilhabe auf Seiten der Rezipient*innen und/oder Künstler*innen ermöglichen. Ebenso können wir Projekte berücksichtigen, die sich künstlerisch mit Faktoren auseinandersetzen, die kulturelle Teilhabe erschweren.
Grundlage der Ausschreibung ist das Förderkonzept Kulturelle Teilhabe. Die dort beschriebenen Ziele und Förderschwerpunkte sind Bestandteil dieser Ausschreibung.
Hier erfahren Sie, welche Bedingungen gelten und wie Sie sich um die Förderung bewerben können.
Wer sich bewerben kann
Bewerben können sich folgende Akteur*innen aller künstlerischen Sparten mit Tätigkeitsmittelpunkt in Köln:
- Einzelkünstler*innen
- Künstler*innen-Kollektive und freie Gruppen
- Kulturinstitutionen und freie Kulturträger*innen
Voraussetzungen sind eine nachgewiesene professionelle künstlerische Tätigkeit, bisherige künstlerische Erfolge sowie eine ausreichende öffentliche Präsenz.
Was wir fördern
Wir fördern eine vierjährige künstlerische Projektplanung und -umsetzung.
Das beantragte Vorhaben muss mindestens einen der im Förderkonzept Kulturelle Teilhabe genannten Förderschwerpunkte als zentralen Bestandteil aufgreifen. Die Verbindung mehrerer Schwerpunkte ist möglich.
Wir können auch Ko-Produktionen, Gastspiele und Wiederaufnahmen berücksichtigen.
Eine diverse oder inklusive Besetzung eines künstlerischen Projektes ist allein nicht ausreichend. Entscheidend ist, dass die Erweiterung kultureller Teilhabe oder die künstlerische Auseinandersetzung mit Faktoren, die die Teilhabe erschweren, einen wesentlichen Bestandteil des Vorhabens bildet.
Förderzeitraum und Förderhöhe
Wir gewähren die Förderung für den 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2030.
Förderfähig sind projektbezogene Kosten. Bitte beachten Sie darüber hinaus die aktuellen Förder- und Verfahrensbedingungen zur Projektförderung.
Wir beabsichtigen, bei Vorliegen der haushaltsrechtlichen Bedingungen den ausgewählten Antragsteller*innen pro Jahr eine Förderung zwischen 5.000 und 20.000 Euro zu gewähren. Die Förderung für vier Jahren unterliegt einem Haushaltsvorbehalt. Das bedeutet, wir fördern nur, wenn das Geld zur Verfügung steht. Die Förderung erfolgt freiwillig, ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Welche Unterlagen Sie einreichen müssen
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:
- Inhaltliches Konzept für den gesamten vierjährigen Förderzeitraum
- einen ausgeglichenen Kosten- und Finanzierungsplan für den gesamten Förderzeitraum. Bitte nutzen Sie dazu unsere Excel-Vorlage (siehe "Antragstellung und Antragsfrist")
- geeignete Nachweise über die bisherige professionelle künstlerische Tätigkeit
Das Konzept soll insbesondere beinhalten:
- künstlerische Zielsetzung und Entwicklungsperspektive für die vier Jahre
- geplanten Projekte und Aktivitäten
- Bezug zu mindestens einem Förderschwerpunkt des Förderkonzeptes Kulturelle Teilhabe
- angestrebte Wirkung im Hinblick auf kulturelle Teilhabe
- Darstellung der beteiligten beziehungsweise angesprochenen Zielgruppen
- gegebenenfalls geplante Kooperationen und Netzwerke
Bitte stellen Sie die Planung für das erste Förderjahr möglichst konkret dar. Für die Folgejahre ist eine nachvollziehbare konzeptionelle und finanzielle Planung ausreichend.
Antragstellung und Antragsfrist
Bitte stellen Sie Ihren Antrag über unser Förderportal. So finden Sie ihn im Förderportal:
- Produktbereich "Kultur und Wissenschaft"
- Förderprogramm "Diversity"
- Förderbereich "Mehrjährige Projektförderung"
Bitte verwenden Sie für den Kosten- und Finanzierungsplan die im Förderprogramm bereitgestellte Excel-Vorlage.
Die Antragsfrist endet am 30. September 2026, 23:59 Uhr. Später oder unvollständig eingegangene Anträge berücksichtigen wir nicht.
Auswahl und Bewertung
Die eingereichten Anträge bewertet der Beirat Kulturelle Teilhabe. Die Vergabe erfolgt auf Grundlage seines Votums.
Maßgebliche Bewertungskriterien sind:
- Qualität des Vorhabens
- Innovationspotenzial
- Professionalität der Umsetzung
- Nachhaltigkeit
- Tragfähigkeit des Finanzierungskonzeptes
- überregionale Strahlkraft und internationale Vernetzung
- angemessene Organisations- und Verwaltungsstruktur
Die Kriterien und ihre Gewichtung ergeben sich aus dem Förderkonzept Kulturelle Teilhabe. Besonderes Augenmerk liegt darauf, wie überzeugend kulturelle Teilhabe in das künstlerische Gesamtkonzept integriert wird und welche nachhaltige Wirkung durch das Vorhaben zu erwarten ist.
Beratung und Kontakt
Wir empfehlen Ihnen, sich bei uns beraten zu lassen, bevor Sie den Antrag stellen.
Kontakt: Herr Zsolt Káldy, 0221 / 221-35738
Bei formalen oder technischen Fragen zur Antragstellung oder zum Kosten- und Finanzierungsplan wenden Sie sich bitte an:
Frau Julia Möller, Telefon: 0221 / 221-35122