Schnelles Planen für schnelles Bauen

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Der "Bau-Turbo" ist eine Möglichkeit zur Beschleunigung des Wohnungsbaus in Deutschland. Sie wurde im Rahmen einer Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) Ende Oktober 2025 eingeführt. Ziel ist es, den akuten Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu bekämpfen, insbesondere in urbanen Gebieten. Mit der Gesetzesnovelle werden Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich vereinfacht und verkürzt.

Die erweiterten Regelungen ermöglichen es, schneller Baurecht zu schaffen, indem in bestimmten Fällen von bestehenden bauplanungsrechtlichen Vorschriften abgewichen werden kann. Konkret handelt es sich um § 246e (befristet bis Ende 2030), § 31 Absatz 3 und § 34 Absatz 3b BauGB). Der Wohnungsbau-Turbo erlaubt es Kommunen, Wohnbauprojekte auch ohne Aufstellung eines Bebauungsplans zu genehmigen oder Abweichungen von bestehenden Bebauungsplänen zuzulassen, sofern die Gemeinde zustimmt. Dadurch können die planungsrechtlichen Voraussetzungen deutlich schneller geschaffen werden. Fachrechtliche Anforderungen, insbesondere im Umwelt- und Nachbarschutz, bleiben unberührt, sodass städtebauliche Qualität und unsere Ziele gewahrt bleiben.

In welchen Bereichen kommt der Wohnungsbau-Turbo zum Einsatz?

Der Wohnungsbau-Turbo kann

  • innerhalb des Siedlungsbereichs, also im Geltungsbereich qualifizierter Bebauungspläne (§ 31 Absatz 3 BauGB),
  • im unbeplanten Innenbereich (§ 34 Absatz 3b BauGB),      
  • in hiervon abweichenden planungsrechtlichen Fällen (§ 246e BauGB, hierbei handelt es sich um eine bis Ende 2030 befristete Experimentierklausel)

zur Anwendung kommen.

Welche Voraussetzungen gibt es?

  • Es müssen Wohnungen gebaut werden. Für reine Gewerbevorhaben oder sonstige Vorhaben ist der Wohnungsbau-Turbo nicht gedacht.
  • Öffentliche Belange dürfen nicht entgegenstehen. Damit sind typischerweise Lärm, Luft, Verkehr, gesunde Wohnverhältnisse, Umweltbelange und die Erschließung gemeint.
  • Auch im Wohnungsbau-Turbo sind Nachbar*innen nicht schutzlos. Die nachbarlichen Interessen werden berücksichtigt.
  • Eine Zustimmung der Gemeinde ist notwendig. Die Gemeinde kann Vorhaben aufgrund abweichender städtebaulicher Vorstellungen ablehnen.

Welche Wohnungsbauprojekte profitieren am meisten?

Die größten Beschleunigungseffekte im Vergleich zu einem Bauleitplanverfahren können bei Wohnungsbauprojekten erzielt werden, wenn

  • sie mit allen städtebaulichen Zielen der Stadt Köln konform sind / Zielkonflikte bereits gelöst worden sind
  • der Grad der planerischen Herausforderungen gering ist / Planungskonflikte bereits gelöst worden sind

Was genau umfasst die gemeindliche Zustimmungsfrist von drei Monaten?

Diese Frist bezieht sich auf die Zustimmung der Gemeinde zu Wohnungsbau-Turbo Vorhaben. Sie startet ab Eingang eines formellen Antrags beim Stadtplanungsamt. Das Stadtplanungsamt hat anschließend drei Monate Zeit eine Zustimmung oder Ablehnung zu erteilen. Bei Erteilung einer Zustimmung ist dennoch ein nachfolgender Baugenehmigungsprozess notwendig. Die Frist von drei Monaten bezieht sich also nicht auf den Erhalt einer Baugenehmigung.

Auf der Seite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen stehen Ihnen alle Informationen rund um den Wohnungsbau-Turbo zum Nachlesen zur Verfügung.

Weitere Informationen des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen

Grundsatzbeschluss zum Wohnungsbau-Turbo

Die neuen Regelungen im Baugesetzbuch eröffnen zusätzliche Entscheidungsspielräume, insbesondere durch die Zustimmungsmöglichkeiten für Gemeinden nach § 36a BauGB. Vor diesem Hintergrund hat der Rat am 19. März 2026 mit breiter Mehrheit einen Grundsatzbeschluss zur Anwendung des  Wohnungsbau-Turbos und des entsprechenden Zustimmungsverfahrens gefasst. Die Entscheidung über die Zustimmung wurde dabei weitgehend auf die Verwaltung übertragen. In besonderen Fällen werden Vorhaben den politischen Gremien zur Beurteilung vorgelegt. Wir erstellen hierfür eine Mitteilung. Dies betrifft Vorhaben, die insbesondere folgende Merkmale aufweisen

  • Widersprüche zu unseren strategischen Konzepten
  • besondere städtebauliche Relevanz
  • durch das Vorhaben ausgelöste Planungskonflikte, die eine Gewichtung von städtebaulichen Zielen erfordern
  • Vorhaben über 75 Wohneinheiten / 6.750 Quadratmeter "Geschossfläche Wohnen"
  • Vorhaben im Außenbereich
  • Vorhaben in der "äußeren Stadt" gemäß Köln-Katalog, die vom Charakter der vorhandenen Struktur abweichen

Der Grundsatzbeschluss schafft Transparenz, Rechtssicherheit und klare Zuständigkeiten. Er ermöglicht einen nachvollziehbaren und verantwortungsvollen Umgang mit den neuen Instrumenten. Gleichzeitig ermöglicht es die gezielte Vorbereitung von zustimmungsfähigen Anträgen mit dem Ziel Wohnungsbau.

Grundsatzbeschluss und Leitlinien zum Wohnungsbau-Turbo

Praktische Arbeitshilfen

Zur Erleichterung der praktischen Anwendung erarbeiten wir ergänzende Arbeitshilfen, die die Umsetzung des Wohnungsbau-Turbos konkretisieren. Sie stellen einen einheitlichen Verfahrensablauf sicher und geben uns sowie weiteren Beteiligten eine klare Orientierung.

Neben dem bereits verfügbaren Dokument werden wir Ihnen demnächst weitere Download-Unterlagen auf dieser Seite zur Verfügung stellen.

Leitlinien Bauturbo Köln
PDF, 335 kb

Schreiben Sie uns gerne an!

Stimmen Sie Ihr Bauvorhaben vor der Antragstellung mit uns ab. Kontaktieren Sie uns dazu gerne per E-Mail.

Stadtplanungsamt
Sachgebiet Planungsrechtliche Prüfung

61-planungsrechtliche_pruefung@stadt-koeln.de