Das Förderkonzept wurde bis zum 31. Juli 2028 verlängert.
Aufgrund der hohen Nachfrage wurde das Förderkonzept um weitere 5 Jahre bis zunächst 31. Juli 2028 verlängert. Es umfasst ein Finanzvolumen von einer Millionen Euro jährlich. Der Höchstförderbetrag pro Objekt und Jahr liegt bei maximal 20.000 Euro. Weitere Informationen sind der Förderrichtlinie zu entnehmen.
In nur wenigen Schritten zur Förderung
- Auf diesen Seiten gut informieren und Förderrichtlinie aufmerksam lesen
- Für die Förderung registrieren und das Antragsformular ausfüllen
- Alle gefordertern Unterlagen digital hochladen
- Prüfung der Unterlagen und Bewilligung durch uns
- Durchführung der Maßnahme
- Einreichung aller geforderten Unterlagen zum Verwendungsnachweis
- Prüfung der Unterlagen und Berechnung des Auszahlbetrages durch uns
- Auszahlung Förderbetrag
Wo wird gefördert?
Begrünungsmaßnahmen auf dem gesamten Stadtgebiet Kölns werden gefördert.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen und -gemeinschaften, sonstige Verfügungsberechtigte über ein Grundstück, wie Erbbauberechtigte, Mieter*innen, Interessengruppen, Vereine oder Initiativen. Sie können Anträge stellen, sofern eine Vollmacht der Grundstückseigentümer*in vorliegt. Darüber hinaus werden Begrünungen an / oder im Umfeld bestehender Gewerbegebäude kleinerer und mittlerer Betriebe (KMU = weniger als 250 Mitarbeitende und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro) gefördert.
Was wird gefördert?
Informationen zu den einzelnen Förderungen und -summen erhalten Sie direkt hier bei den einzelnen Fördermaßnahmen:
Was wird nicht gefördert?
- Dachabdichtungen,
- Flächen mit Auflagen aus Bauleitplanungen
- aufwändige gärtnerische Anlagen, Skulpturen, Brunnen und ähnliches
- Pflanzkübel, Balkonbepflanzungen, Gartenerneuerungen,
- Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen (ausgenommen ist die Fertigstellungspflege, wenn sie Bestandteil der Beauftragung ist),
- keine Kombination mit anderen Förderprogrammen bei einer Förderung mit mehr als 100 Prozent,
- Maßnahmen mit Gesamtkosten unterhalb von 300 Euro brutto
Rahmenbedingungen
- Gefördert werden nur freiwillige Maßnahmen.
- Vor Bewilligung des Zuschusses darf nicht mit den Begrünungsarbeiten begonnen werden. Als Beginn ist bereits der Abschluss eines Leistungs- oder Liefervertrages zu werten.
- Die geförderten Maßnahmen müssen mindestens 10 Jahre ab Fertigstellung in gepflegtem Zustand gehalten werden.
- Die geförderte Maßnahme darf nicht mietpreissteigernd auf Mieter*innen umgelegt werden.
- Der*Die Zuwendungsempfänger*in hat eine*n mögliche*n Rechtsnachfolger*in zur Anerkennung der mit der Bewilligung der Zuwendung verbundenen Vorschriftlichen vertraglich zu verpflichten und die Stadt Köln über die Rechtsnachfolge unverzüglich zu unterrichten. Er*Sie haftet gesamtschuldnerisch für etwaige Rückzahlungsverpflichtungen.
Benötigte Dokumente
- Beschreibung des Vorhabens, ein Kosten- und Finanzierungsplan oder das Angebot eines Fachbetriebes mit einer Aussagekräftigen maßstäblichen Skizze, aus dem beziehungsweise der die Fläche für die Begrünungsmaßnahme mit Maßangaben zweifelsfrei entnommen werden kann
- Nachweis über die Eigentumsverhältnisse (Kopie des Grundbuchauszugs oder des aktuellen Grundbesitzabgabenbescheides) beziehungsweise über die Berechtigung, die Maßnahme an dem Objekt durchführen zu dürfen Aussage über beantragte oder bereits bewilligte Förderungen/Zuschüsse von Dritten und/oder von der Stadt Köln
- Erklärung, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde nur bei Firmen: Erklärung über die Berechtigung zum Vorsteuerabzug gemäß Paragraf 15 Umsatzsteuergesetz und die Bestätigung der Unternehmensgröße im Sinne der Ziffer 5.1 der Richtlinie
- Fotodokumentation zur Ausgangslage
- Bei mehreren Eigentümer*innen eines Objektes ist für die angedachte Maßnahme durch den*die Antragsteller*in eine unterzeichnete Einverständniserklärung aller Eigentümer*innen einzureichen.
- Der Vordruck erweiterte Antragsdaten
Downloads und Informationen
Digitales Antragsverfahren
Bevor Sie einen digitalen Antrag stellen können, müssen Sie sich einmalig für die Online-Antragstellung registrieren. Mit dem dort vergebenen Benutzernamen (Ihre E-Mail-Adresse) und einem Passwort können Sie sich nach einer Verifizierung per E-Mail immer wieder einloggen. Sie können den Status der Bearbeitung weiterverfolgen sowie über eine Onlinekommunikation mit Ihren Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern kommunizieren.
Notwendige Anlagen zum Antrag stehen Ihnen im digitalen Verfahren zum Down- und Upload zur Verfügung. Zudem können Sie weitere Anlagen mit bis zu 5 Gigabyte hochladen. Sie müssen den Antrag und die Anlagen nicht mehr unterschreiben.
Eingangsbestätigung: Beim Absenden des Antrags erhalten Sie einen Hinweis, dass der Antrag erfolgreich an uns übermittelt wurde. Direkt im Anschluss können Sie in Ihrem Nutzerkonto auf den eingereichten Antrag zugreifen. Dort wird Ihnen unter "Anhänge" ein PDF bereitgestellt. Das PDF beinhaltet die wesentlichen übermittelten Informationen und das Datum der Antragstellung. Das PDF Ihres Antrags dient als Beleg für den fristgerechten Eingang. Sie können es für Ihre Unterlagen herunterladen oder ausdrucken.
Sofern Sie einen Antrag für eine Institution stellen, geben Sie, sofern vorhanden, bitte bereits bei der Registrierung eine der Institution zugehörige E-Mail-Adresse an. So haben Sie die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt auch in anderer Funktion weitere Anträge zu stellen. Bitte achten Sie darauf, dass für uns auf der ersten Seite des Antrags deutlich wird, in welcher Funktion Sie den Antrag stellen.
Vorsprache und Kontakt
Eine Vorsprache ist nicht erforderlich. Sie können sich aber gerne telefonisch oder per E-Mail an uns wenden.
Willy-Brandt-Platz 2
50679 KölnTelefon: 0221 / 221-25384 oder 0221 / 221-36164
gruenhoch3@stadt-koeln.de