Die Fördermöglichkeit richtet sich an Vereine und Gruppen, die sich der Gewaltprävention und Integrationsarbeit widmen und in Köln ihren Sitz haben oder hier tätig sind.

Im Fokus unseres neuen Förderprogramms stehen Schutz vor Gewalt in städtischen Unterkünften und die Stärkung integrativer Angebote für Geflüchtete. Ziel ist es, sowohl die Chance auf eine gewalt- und diskriminierungsfreie Teilhabe von geflüchteten Menschen in Köln zu fördern als auch die Sicherung des Gewaltschutzes und integrative Strukturen vor Ort zu stärken.

Was kann gefördert werden?

Gefördert werden Projekte Dritter in Köln, die sich Gewaltprävention und/oder der Stärkung von integrativen Angeboten im Bereich Unterbringung geflüchteter Menschen zum Ziel gesetzt haben und somit zur Umsetzung von Gewaltschutz und Partizipation beitragen.

Gefördert werden können Projektformate, zum Beispiel Workshops, Gruppenangebote, Begleitungen zu Angeboten des Regelsystems, Schulungen (zum Beispiel für Fachkräfte), die Entwicklung und Erstellung von Materialien sowie andere Formate und innovative Methoden.

Folgende Bedingungen müssen für eine Förderung zwingend erfüllt sein:

  1. Bezug zu Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete, die von uns, dem Amt für Wohnungswesen, betrieben werden
  2. Träger, die möglichst über Mitarbeiter*innen als Sozialarbeiter*innen und Kulturmittler*innen verfügen, die aus den Kulturkreisen der Geflüchteten kommen und die entsprechenden Sprachen beherrschen
  3. Bezug zu mindestens zwei der Förderziele (Prävention und Abbau von Gewalt, Teilhabe, Vermittlung von Kultursensibilität). Die Antragstellenden sollten zudem in der Lage sein, mindestens fünf der unter den drei Projektzielen genannten Beispiele umzusetzen
  4. Konzept zur Evaluation der Maßnahme, um eine nachhaltige Wirkung zu gewährleisten
  5. Aussagekräftiger Finanzplan als Nachweis einer gesicherten Gesamtfinanzierung
  6. Der Projektcharakter muss aus dem Antrag klar hervorgehen (keine Förderung von bestehenden Strukturen)

Wir können nur Angebote fördern, die für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sind. In begründeten Fällen können wir hiervon abweichen.

Geförderte Maßnahmen dürfen keinem kommerziellen Zweck dienen.

Wer kann eine Förderung erhalten?

Antragsberechtigt sind Vereine (eingetragene Vereine und Vereine, die als gemeinnützig anerkannt sind), Initiativen, Gruppen, Verbände der freien Wohlfahrtspflege sowie gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbH), die sich Gewaltprävention, Teilhabe- und Integrationsarbeit zur Aufgabe gesetzt haben und in Köln ihren Sitz haben oder hier wirken. Die Förderungsberechtigten bieten Gewähr für eine zweckentsprechende, wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Fördermittel.

Wie lang und in welcher Höhe wird gefördert?

Grundsätzlich ist eine Projektphase auf 12 Monate begrenzt und muss im Kalenderjahr der Bewilligung gestartet werden.

Die Höhe der Förderung kann maximal 20 Prozent der gesamten zur Verfügung stehenden Fördermittel betragen. Eine Förderung unter 8.000 Euro erfolgt nicht. 

Frist zur Antragstellung25. April 2024
Bewilligung der Projektförderung durch den Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren7. Juni 2024
Möglicher Projektzeitraum1. Juli 2024 bis 31. Juni 2025
Projektstart spätestens bis1. Dezember 2024
Maximale ProjektlaufzeitBis zu 12 Monate, maximal bis 31. Juni 2025
Gesamtbetrag, der zur Verfügung steht180.000 Euro
Mindestens zu beantragende Summe8.000 Euro (maximal 36.000 Euro)

Wo erhalte ich die Antragsunterlagen?

Die Antragsunterlagen stehen Ihnen hier zum Herunterladen zur Verfügung. Sie können die Unterlagen auch per E-Mail bei uns anfordern.

Foerderprogramm-GWS-IA@stadt-koeln.de

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