Sie benötigen finanzielle Unterstützung zur Umsetzung Ihrer künstlerischen Projekte? Dann wenden Sie sich an uns.
Mit unseren Förderprogrammen fördern wir professionelle Künstler*innen, Künstlergruppen, freie Institutionen und Initiativen, die sich mit einem öffentlichen Kulturangebot an Kölner Bürger*innen richten. Angebote von Laien werden nicht gefördert.
Wir fördern unterschiedliche Projektvorhaben wie Kunstausstellungen, Filmfestivals, Popkonzerte, Literaturlesungen oder Fachsymposien. Ebenso fördern wir ohne Fristsetzung Infrastrukturmaßnahmen beispielsweise die Anschaffung von Technik, Bau- und Umbaumaßnahmen. Es gelten die jeweiligen Merkblätter.
Antragsfrist
Für Projekte, deren Realisierung im Folgejahr stattfinden soll, ist die Antragsfrist der 30. September.
Zusätzlich sind Antragstellungen für kurzfristig geplante Projektideen auch unterjährig möglich. Sprechen Sie hierzu bitte Ihr zuständiges Referat im Kulturamt an. Hierbei sind zur verlässlichen Verausgabung aller Fördermittel Zuschussobergrenzen festgelegt. Die Obergrenzen kommunizieren wir im Beratungsgespräch sowie in den bei Antragstellung zu beachtenden Merkblättern.
Förderwegweiser
Einen Überblick über unsere Kultur-Förderprogramme und viele weitere Förderungen der Stadt Köln erhalten Sie im Förderwegweiser. Dort finden Sie Details und können zur Antragstellung wechseln.
Nachfolgend finden Sie unsere Förderprogramme mit den geförderten Projektvorhaben. Bitte wählen Sie bei einer digitalen Antragstellung das jeweilige Projektvorhaben (Förderbereich) und die jeweilige Projektart, zum Beispiel "Antrag zur Frist", aus:
Bildende Kunst, Künstlerische Fotografie, Medienkunst und Neue Medien
Einzelausstellungen, Jahresprogramme, Performances, Austauschprojekte
Beantragt werden kann ein Zuschuss für öffentlich zugängliche Projektvorhaben, die in Köln stattfinden. Zum Beispiel: Einzelaktionen, Reihen, Jahresprogramm von Ausstellungsräumen, Residenzen, Festivals.
Mietzuschüsse für Ausstellungsräume
Beantragt werden kann ein Zuschuss zu den Mietkosten von Ausstellungsräumen. Diese Förderung kann nur per Ausschreibung und Beratung durch den Fachbeirat Bildende Kunst vergeben werden.
Gemeinschaftsprojekte und Marketing von Netzwerken
Beantragt werden kann ein Zuschuss für Vorhaben aus der Szene, die nachhaltig zur Vernetzung oder gebündelten Präsentation und Sichtbarkeit einer Teilszene beitragen. Beispiel: Art Initiatives Cologne, She was like BÄM, oder ähnliches
Workshops, Seminare, Symposien, Kongresse, Vortragsreihen
Beantragt werden kann ein Zuschuss für Workshops, Seminare, Symposien, Kongresse oder Vortragsreihen, sofern diese für die Kölner Kunstszene von Relevanz und öffentlich zugänglich sind.
Interessenvertretung
Beantragt werden kann ein Zuschuss für Netzwerke verschiedener Akteurinnen und Akteure, die Funktionen und Aufgaben im Gesamtinteresse einer Szene oder Teilszene übernehmen.
Alles Wissenswerte zur Förderung enthält das für Sie bereitgestellte Merkblatt.
Sie interessieren sich für unsere Förderung oder haben noch Fragen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Referat für Bildende Kunst, Künstlerische Fotografie, Medienkunst, Neue Medien und Literatur:
Filmkultur
Filmvorführungen
Beantragt werden kann ein Zuschuss für Festivals, Reihen und einzelne Filmscreenings. Gefördert werden sowohl bestehende als auch neue Formate.
Kommunikations-, Marketing-, und Netzwerkprojekte
Beantragt werden kann ein Zuschuss für Projekte der Filmvermittlung in Diskurs, Theorie, Kontextualisierung sowie Vorhaben zur Verbesserung der Binnen- und Außenwahrnehmung der Kölner Filmkulturszene, der Vernetzung und der Öffentlichkeitsarbeit.
Tagungen, Seminare, Workshops, Vorträge
Beantragt werden kann ein Zuschuss für Projekte der Filmvermittlung (Diskurs, Theorie, Kontextualisierung) und für Projekte der Filmbildung, die in Kooperation mit Schulen oder Einrichtungen der kulturellen Bildung stattfinden und öffentlichen Charakter haben (Workshops, Screenings, Tagungen).
Interessenvertretung
Beantragt werden kann ein Zuschuss für Netzwerke verschiedener Akteur*innen, die Funktionen und Aufgaben im Gesamtinteresse einer Szene oder Teilszene übernehmen.
Alles Wissenswerte zur Förderung enthält das für Sie bereitgestellte Merkblatt.
Sie interessieren sich für unsere Förderung oder haben noch Fragen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Referat für Popkultur und Filmkultur:
Infrastrukturförderung
Bauzuschüsse
Beantragt werden kann ein Zuschuss zur Neueinrichtung beziehungsweise Sicherstellung der Genehmigung als Versammlungsstätte, zum Beispiel Brandschutz, Lüftung, Sanitäranlagen; für bauliche Maßnahmen beziehungsweise mobile Einbauten zur spezifisch kulturellen Nutzung oder Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit. Ebenfalls gefördert werden kann die Erschließung und Ertüchtigung als Probe- oder Produktionsraum.
Lärmschutzfonds
Beantragt werden kann ein Zuschuss für Maßnahmen, die dazu beitragen, Lärmemissionen der Kulturorte zu reduzieren und somit Konflikte zu entschärfen oder direkt zu vermeiden. Dies kann sowohl die Förderung von baulichen lärmmindernden Ertüchtigungen der Institutionen/Musikclubs als auch die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten mit dieser Zielrichtung sein.
Vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit der Corona-Pandemie umfasst dies auch Verbesserungen im Bereich der Lüftungstechnik, die dazu beitragen, eine mögliche Virenbelastung in der Raumluft so zu reduzieren, dass das Risiko einer Tröpfcheninfektion über luftgetragene Aerosole minimiert werden kann.
Technikförderung
Beantragt werden kann ein Zuschuss für mobile Technikausstattung beziehungsweise nutzungsspezifische Technikeinbauten.
Sie interessieren sich für unsere Förderung oder haben noch Fragen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf:
Claudia Rieck
Telefon 0221 / 221-23270
Kulturelle Teilhabe (Interkultur, Inklusion)
Veranstaltungen zum Thema Interkultur
Beantragt werden kann ein Zuschuss für Projekte aller Sparten, deren thematischer Fokus interkulturell ausgerichtet ist (Konzerte, Theateraufführungen, Ausstellungen, Tanzvorführungen, Lesereihen).
Veranstaltungen zum Thema Diversity
Beantragt werden kann ein Zuschuss für Projekte aller Sparten mit den Themenschwerpunkten Kultur und Inklusion, Kultur und Alter, Kultur unter erschwerten sozialen Bedingungen sowie Kultur für Vielfalt (Konzerte, Theateraufführungen, Ausstellungen, Tanzvorführungen, Lesereihen).
Interessenvertretung
Beantragt werden kann ein Zuschuss für Netzwerke verschiedener Akteurinnen und Akteure, die Funktionen und Aufgaben im Gesamtinteresse einer Szene oder Teilszene übernehmen.
Alle Informationen zur Förderung Interkultureller Kunstprojekte haben wir in einem Merkblatt für Sie zusammengefasst.
Sie interessieren sich für unsere Förderung oder haben noch Fragen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Referat Kultur als Akteur der Stadtgesellschaft - kulturelle Teilhabe:
Literatur
Literaturveranstaltungen und Lesungen
Beantragt werden kann ein Zuschuss für öffentliche Veranstaltungen, die in Köln stattfinden, zum Beispiel Einzellesungen, Lesereihen, Festivals.
Schullesungen
Beantragt werden kann ein Zuschuss für Schullesungen.
Interessenvertretung
Beantragt werden kann ein Zuschuss für Netzwerke verschiedener Akteurinnen und Akteure, die Funktionen und Aufgaben im Gesamtinteresse einer Szene oder Teilszene übernehmen.
Alles Wissenswerte zur Förderung enthält das für Sie bereitgestellte Merkblatt.
Sie interessieren sich für unsere Förderung oder haben noch Fragen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Referat für Bildende Kunst, Künstlerische Fotografie, Medienkunst, Neue Medien und Literatur:
Musik
Konzerte
Beantragt werden kann ein Zuschuss zur Durchführung von Einzelkonzerten, Konzertreihen oder Festivals. Bei Gesamtkosten über 5.000 Euro sind weitere Förderinnen oder Förderer notwendig.
Dokumentationen
Beantragt werden kann ein Zuschuss zur Herstellung von Büchern, CDs, DVDs und anderen Medien zur Dokumentation von künstlerischen Projekten, Institutionen oder Personen, die für das Musikleben der Stadt Köln von herausgehobener Bedeutung sind.
CD-Produktionen
Beantragt werden kann ein Zuschuss zur Herstellung einer CD (vorrangig Debut CD). Förderfähig sind alle Herstellungskosten ausgenommen Musikerhonorare.
Komposition
Beantragt werden kann ein Zuschuss zur Erarbeitung einer Komposition.
Gastspiel
Beantragt werden kann ein Zuschuss zur Mitfinanzierung von Tourneen/Gastspielreisen Kölner Musiker*innen und Ensembles, die außerhalb von Köln stattfinden. Förderfähige Kosten sind Reise- und Unterbringungskosten. Musikerhonorare sind nicht förderfähig.
Interessenvertretung
Beantragt werden kann ein Zuschuss für Netzwerke verschiedener Akteur*innen, die Funktionen und Aufgaben im Gesamtinteresse einer Szene oder Teilszene übernehmen.
Alles Wissenswerte zur Förderung enthält das für Sie bereitgestellte Merkblatt.
Sie interessieren sich für unsere Förderung oder haben noch Fragen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Referat für Musik:
Popkultur
Konzerte und DJ-Gigs
Beantragt werden kann ein Zuschuss für Live-Konzerte oder DJ Gigs in Form von Festivals, Reihen oder Einzelveranstaltungen. Künstlerische Programmation oder Thema müssen erkennbar sein, besondere Berücksichtigung finden Formate, die junge und neue Bands und Künstler*innen aus der lokalen Szene präsentieren.
Kommunikations-, Marketing-, und Netzwerkprojekte
Beantragt werden kann ein Zuschuss für Vorhaben aus der Szene, die nachhaltig zur Vernetzung oder gebündelten Präsentation einer Teilszene beitragen (Beispiel: Record Store Day, Vinyl Map Cologne).
Workshops und Seminare
Beantragt werden kann ein Zuschuss für Workshops und Seminare nach dem Kriterium "von der Szene - für die Szene". Gemeint sind Praxisseminare mit Wissenstransfer außerhalb der etablierten Institutionen.
Produktionen, Sonderprojekte (Tonträger)
Förderung für Produktionen von physischen Tonträgern und Veröffentlichungen mit Bezug zu Köln sowie von Sonderprojekten im Bereich der künstlerischen Forschung. Diese Förderung kann nur per Ausschreibung und Beratung durch den Beirat Popkultur vergeben werden.
Internationale Gastspiele, Austauschprojekte oder Fachteilnahmen (Cologne Music Export)
Förderung von Gastspielen und Konferenzteilnahmen von Kölner Akteur*innen der Popkultur im Ausland. Diese Förderung kann nur per Ausschreibung und Beratung durch den Beirat Popkultur vergeben werden.
Interessenvertretung
Beantragt werden kann ein Zuschuss für Netzwerke verschiedener Akteur*innen, die Funktionen und Aufgaben im Gesamtinteresse einer Szene oder Teilszene übernehmen.
Alles Wissenswerte zur Förderung enthalten die für Sie bereitgestellten Merkblätter.
Sie interessieren sich für unsere Förderung oder haben noch Fragen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Referat für Popkultur und Filmkultur:
Tanz
Tanzproduktionen
Beantragt werden kann ein Zuschuss zu den Kosten der Produktion eines Tanzstücks, eines Festivals, einer Programmreihe oder einer städteübergreifenden Koproduktion. Der Zuschuss kann die Kosten der ersten gesicherten Aufführungsstaffel beinhalten.
Gastspiele
Beantragt werden kann ein Zuschuss zu besonderen Gastspielen Kölner Gruppen außerhalb Kölns. Die reguläre Gastspieltätigkeit ist nicht förderfähig. Außerdem können Gastspiele auswärtiger Gruppen in Köln gefördert werden, sofern Kölner Kooperationspartner*innen beteiligt sind und den Antrag stellen. Ein unterstützender Beitrag der Kooperationspartner*innen wird erwartet.
Abspiele
Beantragt werden kann ein Zuschuss zur Förderung des Abspiels bereits bestehender Produktionen in Köln. Die kooperierende Spielstätte muss einen unterstützenden Beitrag leisten.
Interessenvertretung
Beantragt werden kann ein Zuschuss für Netzwerke verschiedener Akteur*innen, die Funktionen und Aufgaben im Gesamtinteresse einer Szene oder Teilszene übernehmen.
Alles Wissenswerte zur Förderung enthält das für Sie bereitgestellte Merkblatt.
Sie interessieren sich für unsere Förderung oder haben noch Fragen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Referat für Tanz:
Theater
Gastspiele
Beantragt werden kann ein Zuschuss zu besonderen Gastspielen Kölner Gruppen außerhalb Kölns. Die reguläre Gastspieltätigkeit ist nicht förderfähig. Außerdem können Gastspiele auswärtiger Gruppen in Köln gefördert werden, sofern Kölner Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner beteiligt sind und den Antrag stellen. Ein unterstützender Beitrag der Kooperationspartner*innen wird erwartet.
Abspiele
Beantragt werden kann ein Zuschuss zur Förderung des Abspiels bereits bestehender Produktionen in Köln. Die kooperierende Spielstätte muss einen unterstützenden Beitrag leisten.
Theaterproduktionen
Beantragt werden kann ein Zuschuss zu den Kosten der Produktion eines Theaterstücks, eines Festivals, einer Programmreihe oder einer städteübergreifenden Koproduktion. Der Zuschuss kann die Kosten der ersten gesicherten Aufführungsstaffel beinhalten.
Interessenvertretung
Beantragt werden kann ein Zuschuss für Netzwerke verschiedener Akteur*innen, die Funktionen und Aufgaben im Gesamtinteresse einer Szene oder Teilszene übernehmen.
Alles Wissenswerte zur Förderung enthält das für Sie bereitgestellte Merkblatt.
Sie interessieren sich für unsere Förderung oder haben noch Fragen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Referat für Theater:
Übergreifende Förderungen
Innovative Kleinveranstaltungen
Beantragt werden kann ein Zuschuss für Festivals und Veranstaltungen, die in experimentellen Ansätzen die Grenzen zu anderen Gesellschaftsbereichen wie Jugendkultur, Sport, Medien, Stadtentwicklung sowie den angewandten Künsten (Design, Architektur) überschreiten. Gefördert werden sollen hierbei insbesondere junge oder neu gegründete Initiativen.
Überregionale Antragsverfahren (Vorbereitungskosten)
Beantragt werden kann ein Zuschuss für die Erstellung von Konzepten zur Internationalisierung und zur weiteren überregionalen Ausrichtung ihrer Veranstaltungen und Projekte bis zur Antragsreife für das Förderprogramm "Kreatives Europa" oder anderer bundesweiter Fördermittelgeber zu erarbeiten. Der Zuschuss dient zur Kofinanzierung der Kosten, die für die Institution oder Initiativen bis zur Antragstellung entstehen.
Dreijährige Betriebskostenzuschüsse für Interessenvertretungen
Der Ausschuss für Kunst und Kultur hat in seiner Sitzung am 9. Juni 2020 die "Förderung von Interessenvertretungen der freien Szene als institutionelle Förderungen" in allen Sparten der freien Szene beschlossen und die Verwaltung mit der dargestellten Umsetzung (Vergabe von dreijährigen Betriebskostenzuschüssen) ab dem Haushaltsjahr 2021 beauftragt.
Die Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Jahr 2022 stellt der Kulturverwaltung zusätzliche Mittel in Höhe von 100.000 Euro zur Vergabe von bedarfsgerecht aufgestockten Betriebskostenzuschüssen bereits geförderter Interessenvertretungen oder der Vergabe erstmaliger Betriebskostenzuschüsse an neu entstandene oder bisher nicht unterstützte Interessenvertretungen zur Verfügung.
Die Interessenvertretungen der freien Szene können sich bis zum 24. Januar 2022 um Förderungen bewerben.