Auszug aus der Hauptsatzung des Rates der Stadt Köln

Einrichtung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik

  1. Bei der Stadt Köln wird eine Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik gebildet, in die die Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen, die Wohlfahrtsverbände und die Fraktionen des Rates Mitglieder entsenden. Für die Verwaltung nimmt die Oberbürgermeisterin / der Oberbürgermeister oder eine von ihr / ihm beauftragte leitende Verwaltungsmitarbeiterin / ein von ihr / ihm beauftragter leitender Verwaltungsmitarbeiter an den Sitzungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik teil.
  2. Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik berät behindertenrelevante Themen auf kommunaler Ebene und fertigt Stellungnahmen für Ratsausschüsse.
  3. Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik kann Mitglieder der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen in die für die Themen Soziales, Gesundheit, Verkehr, Kultur, Sport, Umwelt, Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen, Schule, Weiterbildung, Gleichstellung, Anregungen und Beschwerden sowie Kinder- und Jugendhilfeangelegenheiten zuständigen Ausschüsse entsenden. Für den Verhinderungsfall ist je eine persönliche Vertreterin/ ein persönlicher Vertreter zu bestimmen. Auf Vorschlag der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik wählt der Rat diese als sachkundige Einwohnerinnen beziehungsweise Einwohner gemäß Paragraf 58 Absatz 4 der Gemeindeordnung in die Ausschüsse.
  4. Die Einzelheiten regelt die vom Ausschuss Soziales und Senioren beschlossene Geschäftsordnung für die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der Stadt Köln.

 

 

Weiterführende Links

Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
Entscheidungen und Dokumente zur Behindertenpolitik der Stadt Köln
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