Fragen und Antworten zur Schweinegrippeimpfung

Wo kann man sich impfen lassen? 
Sollten sich Schwangere impfen lassen? 
Kann man in der Stillzeit geimpft werden? 
Ist es sinnvoll, sich impfen zu lassen? 
Müssen die Bürgerinnen und Bürger für die Impfung bezahlen? 
Wird die Versicherungskarte benötigt? 
Welcher Impfstoff wird verwendet? 
Was ist bei diesem Impfstoff zu beachten? Welche Nebenwirkungen können auftreten? 
Warum ist die Sorge um den Wirkverstärker Squalen als angebliche Auslöser für das "Golfkriegs-Syndrom" (Gulf war syndrome) unbegründet? 
Welche weiteren Impfstoffe sind in Deutschland zugelassen? 
Soll einmal oder zweimal geimpft werden? 
Wie wird die Arztpraxis mit Impfstoff versorgt? 
Ab wann ist man vor der Schweinegrippe geschützt? 
Kann gleichzeitig gegen Schweinegrippe und gegen die saisonale Influenza geimpft werden? 

Wo kann man sich impfen lassen?

Personal aus dem Gesundheitswesen und Einsatzkräfte der Polizei und Feuerwehr werden durch ihren betriebsmedizinischen Dienst geimpft. Für die Kölner Bevölkerung können die Impfungen von Hausärztinnen, Hausärzten, Kinderärztinnen und Kinderärzten durchgeführt werden. Schwangere werden ausschließlich durch die Frauenärztinnen und Frauenärzte geimpft.

Wir bieten vorläufig keine weiteren Impftermine an.

Eine Übersicht der Ärztinnen und Ärzte, die sich an der Impfaktion beteiligen und auch fremde Patientinnen und Patienten impfen wollen, finden Sie hier:

Liste alphabetisch sortiert 
Liste nach Postleitzahl sortiert 
Liste der Frauenärztinnen und Frauenärzte alphabetisch sortiert 
Liste der Frauenärztinnen und Frauenärzte Postleizahlen sortiert 

Auskunft erteilt auch das Call-Center unter der Rufnummer 0221 / 221-24215.

Eine telefonische Terminabsprache direkt mit der Arztpraxis ist immer erforderlich.

Sollten sich Schwangere impfen lassen?

Ja, denn auch gesunde Schwangere haben ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf.

Das Land Nordrhein Westfalen hat der Stadt ab sofort den Impfstoff "CSL H1N1 Pandemic Influenza Vaccine" für Schwangere zur Verfügung gestellt. Jede Ampulle ist eine Impfdosis. Dieser Impfstoff enthält keine Wirkverstärker und keine Konservierungsmittel.

Schwangere können sich in Köln für die Impfung an ihre Frauenärztin oder an ihren Frauenarzt wenden. Die Ärzte fordern den Impfstoff beim Gesundheitsamt an, die Auslieferung erfolgt über ausgewählte Apotheken ausschließlich an Frauenärztinnen und Frauenärzte. Der Impfstoff ist nicht frei verkäuflich. Da nur begrenzt Impfstoff zur Verfügung steht, bietet das Gesundheitsamt diese Impfung nicht an.

Die Impfung ist für alle Schwangeren kostenfrei. Es fällt auch keine Praxisgebühr an.

Der Impfstoff ist nach den Vorgaben des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW ausschließlich für Schwangere vorgesehen, nicht für Personen mit Allergien und für Kinder.

Das Gesundheitsamt unterstützt die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO), dass sich Schwangere gegen die Neue Influenza impfen lassen sollten, da sie ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf der Erkrankung haben.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit:

Informationen für Schwangere 

Kann man in der Stillzeit geimpft werden?

Ja. Der vorhandene Impfstoff Pandemrix® kann stillenden Frauen verabreicht werden.

Ist es sinnvoll, sich impfen zu lassen?

Nach dem heutigen Kenntnisstand empfiehlt das Gesundheitsamt die Impfung entsprechend der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO). Die Impfung bietet den besten Schutz gegen eine Schweinegrippeinfektion, sowohl jetzt gegen eine zweite oder dritte Welle dieser Pandemie als auch gegen eine Erkrankung in den folgenden Jahren. Der Verlauf der Neuen Influenza (Schweinegrippe) ist bisher mild, dies kann sich jedoch ändern. Drei der vier Pandemien im letzten Jahrhundert hatten eine zweite Welle mit schwereren Verläufen.

Müssen die Bürgerinnen und Bürger für die Impfung bezahlen?

Die Impfung gegen die Schweinegrippe ist für alle Bürgerinnen und Bürger kostenfrei. Es fällt auch keine Praxisgebühr an.

Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch den betriebsärztlichen Dienst impfen lassen, ist der Impfstoff kostenfrei. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber trägt lediglich die Kosten der Impfleistung, die in der Regel vertraglich mit dem betriebsärztlichen Dienst vereinbart ist.

Wird die Versicherungskarte benötigt?

Die Versichertenkarte braucht nicht zum Impftermin mitgebracht werden.

Welcher Impfstoff wird verwendet?

Der Impfstoff, der derzeit in Deutschland für die Impfaktion zur Verfügung steht, ist der von der Europäischen Arzneimittelbehörde EMEA zugelassene und vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) freigegebene Impfstoff Pandemrix®.

Was ist bei diesem Impfstoff zu beachten? Welche Nebenwirkungen können auftreten?

Pandemrix® (Hersteller: GlaxoSmithKline) enthält als Zusatz (Adjuvans) AS03. Dieser Zusatz verstärkt die Impfwirkung. Es ist möglich, dass mehr oder häufiger Beschwerden nach der Injektion auftreten als bei der jährlichen Impfung mit dem saisonalen Impfstoff, wie zum Beispiel Kopfschmerzen, Muskel- und Gelenkschmerzen, Schmerz an der Einstichstelle, Rötung, Schwellung, Verhärtung, leichtes Fieber oder grippeähnliche Beschwerden. Mit welcher Häufigkeit sehr seltene Nebenwirkungen wie zum Beispiel das Guillain-Barré-Syndrom auftreten, kann auf Grundlage der bisher bekannten Daten nicht gesagt werden.

Eine wichtige Gegenanzeige gegen diese Impfung mit diesem Impfstoff ist eine nachgewiesene starke Hühnereiweißallergie.

Das Adjuvans AS03, das in dem Impfstoff Pandemrix enthalten ist, wurde in klinischen Studien bei mehr als 30.000 Probanden eingesetzt. Es wurden keine auffälligen Nebenwirkungen beobachtet.

Das Paul-Ehrlich-Institut ist eine Einrichtung der Bundesrepublik Deutschland und ermittelt fortlaufend, wie der Impfstoff Pandemrix vertragen wird und inwieweit Nebenwirkungen auftreten.

Weitere Information hierzu erhalten Sie beim Paul-Ehrlich-Institut:

Paul-Ehrlich-Institut 

Pandemrix® wird in Durchstichfläschchen geliefert, die zehn Impfdosen enthalten. Diese zehner Dosisfläschchen erfordern eine gewisse Planung in der Arztpraxis, da auf jeden Fall möglichst zehn Patientinnen oder Patienten pro Tag geimpft werden sollen oder eine Anzahl von Patientinnen oder Patienten, die durch zehn teilbar ist, um Verlust von Impfstoff zu vermeiden. Daher sind Terminvereinbarungen notwendig.

Weitere Informationen zu dem Impfstoff Pandemrix® 

Warum ist die Sorge um den Wirkverstärker Squalen als angeblicher Auslöser für das "Golfkriegs-Syndrom" (Gulf war syndrome) unbegründet?

Squalen ist in geringer Menge im Wirkverstärker (Adjuvans) des Impfstoffs Pandemrix enthalten.

Aktuell wird vermehrt die Sorge geäußert, dass der Bestandteil Squalen zum "Golfkriegs-Syndrom" (gulf war syndrome, GWS) führen könnte. Das "Golfkriegs-Syndrom" äußert sich als eine Gesundheitsstörung mit Symptomen wie Gelenk- und Muskelschmerzen, ungewöhnliche Müdigkeit, Erschöpfungszustände und Gedächtnisprobleme. Dieses Krankheitsbild wurde erstmals bei den heimgekehrten Soldaten des Zweiten Golfkrieges (Kuwait und Irak, 1991) beobachtet. Die Ursache ist unbekannt.

Laut Paul-Ehrlich-Institut ist diese Sorge um die angeblichen Gefahren des Squalens unbegründet. In wissenschaftlichen Studien konnte kein Zusammenhang zwischen dem Auftreten des Golfkriegs-Syndroms und einer vorangegangenen Impfung mit einem squalenhaltigen Impfstoff nachgewiesen werden.

Squalen kommt als natürlicher Bestandteil im menschlichen Organismus vor. Es entsteht als Zwischenprodukt des Stoffwechsels und ist im Blut nachweisbar. Darüber hinaus ist Squalen in Lebensmitteln enthalten, die wir regelmäßig zu uns nehmen, beispielsweise in Fisch- und Olivenöl. Die Menge an Squalen, die in einer Dosis Impfstoff enthalten ist, liegt nicht höher als die durchschnittliche Menge, die täglich mit der Nahrung aufgenommen wird.

Die Verunsicherung um Squalen entstand, als im Jahr 2000 bei Golfkriegsveteranen, die am "Golfkriegs-Syndrom" erkrankt waren, Antikörper gegen Squalen nachgewiesen wurden. Der Impfstoff gegen Milzbrand (Anthrax), den viele dieser Soldaten erhielten, wurde als mögliche Ursache der Erkrankung vermutet. Dieser Impfstoff enthielt Spuren von Squalen. Diese Vermutung konnte in wiederholten wissenschaftlichen Studien nicht bestätigt werden. Offenbar weist ein großer Teil der Bevölkerung bereits in geringen Mengen Squalen-Antikörper auf. Es konnte kein ursächlicher Zusammenhang zwischen Squalen-Antikörpern und dem Krankheitsbild "Golfkriegs-Syndrom"" festgestellt werden.

Weitere Information erhalten Sie beim Paul-Ehrlich-Institut:

Paul-Ehrlich-Institut 
Informationen des Paul-Ehrlich-Instituts zu angeblichen Gefahren durch Squalen 

Welche weiteren Impfstoffe sind in Deutschland zugelassen?

Weitere von der Europäischen Arzneimittelbehörde zugelassene Impfstoffe sind derzeit Celvapan (angeblich für Bundeswehr und Beschäftigte bei Bundesbehörden vorgesehen), Celtura und Focetria. Keiner dieser Impfstoffe ist mit Rezept in einer Apotheke erhältlich. Auch aus dem Ausland können keine Impfstoffe gegen die Schweinegrippe bezogen werden.

Soll einmal oder zweimal geimpft werden?

Nach der aktuellen Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) und des Robert-Koch-Instituts ist in jedem Alter eine Impfung ausreichend.

Wie wird die Arztpraxis mit Impfstoff versorgt?

Arztpraxen, die sich an der Impfaktion beteiligen, können je Woche bis Mittwoch 12 Uhr beim Gesundheitsamt Impfstoff für die nächste Woche bestellen. Der vom Land einmal wöchentlich gelieferte Impfstoff wird über das Gesundheitsamt entsprechend den Bestellungen verteilt und über fünfzehn ausgewählte Apotheken an die Arztpraxen weitergeleitet. Arztpraxen, die fristgemäß bis Mittwoch Mittag bestellt haben, werden am Montag der nächsten Woche beliefert. Wenn der Bedarf die vom Land gelieferte Menge überschreitet, können die Arztpraxen nur mit einer geringeren Menge berücksichtigt werden.

Für Köln werden vom Land rund 5,5 Prozent des für Nordrhein-Westfalen zugedachten Impfstoffs zugeteilt. Der Schlüssel entspricht dem Anteil Kölns an der Gesamtbevölkerung in Nordrehin-Westfalen.

Ab wann ist man vor der Schweinegrippe geschützt?

In der Regel tritt der Schutz gegen die Schweinegrippe zwei bis drei Wochen nach der Impfung ein.

Kann gleichzeitig gegen Schweinegrippe und gegen die saisonale Influenza geimpft werden?

Grundsätzlich ja. Es muss kein Abstand eingehalten werden. Allerdings kann man mögliche Nebenwirkungen dann nicht mehr dem einen oder dem anderen Impfstoff zuordnen.


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