Änderung der Trinkwasserverordnung

Ab dem 1. November 2011 tritt die Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung in Kraft.

Darin sind erhebliche Änderungen vorgesehen. Diese betreffen besonders  Hausinstallationen mit Großanlagen (über 400 Liter Warmwasserspeicher) und öffentliche oder gewerbliche Objekte, wie zum Beispiel Miets- und Mehrfamilienhäuser.

Derzeit wird auf Bundes- und Länderebene diskutiert, diese Novellierung in einigen Punkten zeitnah zu ändern. Diese Änderungen können auch den Bereich der Hausinstallationen betreffen.

In Kürze werden wir Sie daher an dieser Stelle über die weiteren Entwicklungen und die daraus folgenden Angebote des Gesundheitsamtes informieren.


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