Sie möchten ein Neufahrzeug zulassen, das technisch verändert wurde und eine Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV von einer Prüforganisation erhalten hat?

Bitte beachten Sie: Für dieses Anliegen benötigen Sie einen Termin.

 

Benötigte Dokumente

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

    Wenn diese nicht vorhanden ist, benötigen Sie eine Bestätigung der Händler- oder Herstellerfirma, dass keine Zulassungsbescheinigung Teil II erstellt wurde.

  • Gutachten nach § 13 Einzelgenehmigung Fahrzeuggenehmigungsverordnung

    ausgestellt durch eine technische Prüforganisation, bestehend aus: Rechtsakte, technisches Datenblatt und Genehmigungsbogen

  • Versicherungsnachweis

    in Form einer elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)

  • Personalausweis oder Pass

  • Vollmacht bei Vertretung

    zusätzlich ein gültiges Ausweisdokument des*der Vertreter*in und das ausgefüllte Sepa-Mandat - die Formulare finden Sie unter "Downloads und Infos"

  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung

    bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug

  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten oder des Vormundes und deren Ausweisdokumente

    Die Zulassung des Fahrzeuges auf eine minderjährige Person ist nur zulässig aus steuerlichen Gründen aufgrund einer Schwerbehinderung des minderjährigen Kindes oder wenn das minderjährige Kind in Besitz einer für das Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis ist.

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes

    wenn es sich um ein Neufahrzeug gemäß § 13 Einzelgenehmigung Fahrzeuggenehmigungsverordnung aus einem Land außerhalb der Europäischen Union handelt.

  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

SEPA-Lastschriftmandat

Seit 2014 müssen Sie bei der Zulassung eines Fahrzeuges ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Konto erteilen. Ohne dieses Mandat dürfen wir Ihren Antrag auf Zulassung eines Fahrzeuges nicht bearbeiten. Das SEPA-Mandat ist auch dann nötig, wenn die Daten bereits zu einem anderen Fahrzeug erfasst wurden.

Das SEPA-Mandat muss zwingend mit zwei Unterschriften versehen werden. Es ist die Unterschrift des*der Kontoinhaber*in und die Unterschrift des*der Fahrzeughalter*in erforderlich.

Das SEPA-Lastschriftmandat können Sie unter Downloads und Infos herunterladen.

Sollten Sie kein Konto haben, wenden Sie sich bitte zunächst an das für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständige Hauptzollamt Köln im Grünen Weg 4, 50933 Köln.

Beachten Sie zum SEPA-Mandat auch unsere allgemeinen Informationen:

Zulassung von Kraftfahrzeugen nur mit SEPA-Lastschriftmandat

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin. Sie können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Die Vollmacht muss im Original mit handschriftlicher Unterschrift vorliegen. Das Formular zur Vollmacht finden Sie unter "Downloads und Infos". Sie können es digital ausfüllen, ausdrucken und von Hand unterschreiben. Bitte beachten Sie: Ihre bevollmächtigte Person muss die unterschriebene Vollmacht, ein gültiges Ausweisdokument von sich und ein gültiges Ausweisdokument von Ihnen mitbringen.

Denken Sie auch an das ausgefüllte und unterschriebene SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer.

Gebühren

  • Ausnahmegenehmigung: 39,50 Euro 
  • Allgemeine Zulassungsgebühr: 30 Euro 
  • Abruf der Fahrzeugdaten: 15,30 Euro
  • Wunschkennzeichen: 10,20 Euro zuzüglich 2,60 Euro bei vorheriger Reservierung

Die Angabe der Gebührenhöhe bezieht sich ausschließlich auf die Standardgebühr. Gebühren können variieren, je nachdem wie sie sich zusammensetzen und wie sie auf den Einzelfall anzuwenden ist.

Die Gebühren zahlen Sie bitte ausschließlich bargeldlos, also mit Girocard oder Kreditkarte.

Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an. Kennzeichen bekommen Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern oder online.

Rechtliche Voraussetzungen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Kfz-Zulassungsstelle Köln
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-26635
Telefax
0221 / 221-26435
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag: 7 bis 14 Uhr
Dienstag: 7 bis 18 Uhr
Mittwoch: 7 bis 13 Uhr
Donnerstag: 7 bis 16 Uhr
Freitag: 7 bis 13 Uhr

Servicezeiten für Kurzanliegen
Montag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag: 10 bis 15 Uhr
Mittwoch: 8 bis 12 Uhr
Donnerstag: 9 bis 14 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr

Anfahrt

Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Poll Salmstraße)
Bus-Linie 159 (Haltestelle Taubenholzweg)
S-Bahn-Linien S 12, S 13, S 19 und Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Köln-Trimbornstraße)

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Downloads und Infos