Sie möchten ein Neufahrzeug zulassen, das technisch verändert wurde und eine Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV von einer Prüforganisation erhalten hat?

Bitte beachten Sie: Für dieses Anliegen benötigen Sie einen Termin.

 

Benötigte Dokumente

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

    Wenn diese nicht vorhanden ist, benötigen Sie eine Bestätigung der Händler- oder Herstellerfirma, dass keine Zulassungsbescheinigung Teil II erstellt wurde. Zusätzlich benötigen Sie einen Verfügungsnachweis, zum Beispiel die Rechnung oder den Kaufvertrag.

  • Gutachten nach § 13 Einzelgenehmigung Fahrzeuggenehmigungsverordnung

    ausgestellt durch eine technische Prüforganisation, bestehend aus: Rechtsakte, technisches Datenblatt und Genehmigungsbogen

  • Versicherungsbestätigung

    durch Vorlage einer sogenannten elektronischen Versicherungsbestätigungs-Nummer einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

  • Personalausweis oder Pass

  • Vollmacht bei Vertretung

    zusätzlich Personalausweis oder Pass der vertretenden Person

  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung

    bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug

  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten oder des Vormundes und deren Ausweisdokumente

    Die Zulassung des Fahrzeuges auf eine minderjährige Person ist nur zulässig aus steuerlichen Gründen aufgrund einer Schwerbehinderung des minderjährigen Kindes oder wenn das minderjährige Kind in Besitz einer für das Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis ist.

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes

    wenn es sich um ein Neufahrzeug gemäß § 13 Einzelgenehmigung Fahrzeuggenehmigungsverordnung aus einem Land außerhalb der Europäischen Union handelt.

  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

SEPA-Lastschriftmandat

Seit 2014 müssen Sie bei der Zulassung eines Fahrzeuges ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Konto erteilen. Ohne dieses Mandat dürfen wir Ihren Antrag auf Zulassung eines Fahrzeuges nicht bearbeiten. Das SEPA-Mandat ist auch dann nötig, wenn die Daten bereits zu einem anderen Fahrzeug erfasst wurden.

Das SEPA-Mandat muss zwingend mit zwei Unterschriften versehen werden. Es ist die Unterschrift des*der Kontoinhaber*in und die Unterschrift des*der Fahrzeughalter*in erforderlich.

Das SEPA-Lastschriftmandat können Sie unter Downloads und Infos herunterladen.

Sollten Sie kein Konto haben, wenden Sie sich bitte zunächst an das für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständige Hauptzollamt Köln im Grünen Weg 4, 50933 Köln.

Beachten Sie zum SEPA-Mandat auch unsere allgemeinen Informationen:

Zulassung von Kraftfahrzeugen nur mit SEPA-Lastschriftmandat

Vorsprache

Beim Termin müssen Sie persönlich erscheinen, können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Ein Formular zur Vollmachterteilung finden Sie weiter oben unter Download und Infos. Das Formular können Sie am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Bitte legen zusätzlich zur Vollmacht Personalausweis oder Pass der vertretenden Person vor und das Sepa-Mandat für die KFZ-Steuer.

Terminvereinbarung online

Gebühren

Die Angabe der Gebührenhöhe bezieht sich ausschließlich auf die Standardgebühr. Gebühren können variieren, je nachdem wie sie sich zusammensetzen und wie sie auf den Einzelfall anzuwenden ist.

  • Ausnahmegenehmigung: 39,50 Euro 
  • Allgemeine Zulassungsgebühr: 30,00 Euro 
  • Abruf der Fahrzeugdaten: 15,30 Euro
  • Wunschkennzeichen: 10,20 Euro zuzüglich 2,60 Euro bei vorheriger Reservierung

Die Gebühren zahlen Sie bitte ausschließlich bargeldlos, also mit EC- oder Kreditkarte.

Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an. Kennzeichen bekommen Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellerfirmen.

Rechtliche Voraussetzungen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Kfz-Zulassungsstelle Köln
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-26635
Telefax
0221 / 221-26435
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, 7 Uhr bis 14 Uhr
Dienstag, 7 Uhr bis 18 Uhr
Mittwoch, 7 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag, 7 Uhr bis 16 Uhr
Freitag, 7 Uhr bis 13 Uhr

Anfahrt

Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Poll Salmstraße)
Bus-Linie 159 (Haltestelle Taubenholzweg)
S-Bahn-Linien S 12, S 13, S 19 und Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Köln-Trimbornstraße)

Fahrplanschnellsuche

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Downloads und Infos